6. Kapitel

Das Zeugnis der Synoptiker

von Gottes Dreipersonalität

a) Die Taufe Jesu

 

Die Dreipersonalität als solche ist an mehreren Stellen angedeutet. Die Verkündigungsszene Lk 1, 26-38 spricht wohl nur von einer Zweiheit in Gott, nicht von einer Dreiheit. Es werden genannt der Allerhöchste, dessen »Kraft« Maria überschatten wird, und der Sohn Gottes, der aus ihr geboren werden wird. Ob der Ausdruck »Heiliger Geist« (ohne Artikel) eine dritte, göttliche »Person« (Subsistenz) bedeutet, wird verschieden beantwortet, dürfte aber zu verneinen sein. Das Wort will sagen, daß die schöpferische Kraft Gottes selbst (Ps 104 [105] 30) über Maria kommen wird. Das Wort Geist wird hier im gleichen Sinne wie im AT verwendet.

Eine Dreieinigkeit wird nach der Taufe Jesu angedeutet (Mt 3, 13-17; Mk 1,9-11; Lk 2,21f; Joh 1,32-34): Da ist Jesus, der getauft wurde, der Vater, dessen Stimme vom Himmel her erscholl, der Heilige Geist, der im Symbol einer Taube auf ihn herabschwebte. Daß in diesen Worten Jesus als der metaphysische Gottessohn und so wenigstens eine innergöttliche Dualität bezeugt wird, ergibt sich nicht schon aus dem Wortlaut. Der Ausdruck »Sohn Gottes« ist ja, wie schon hervorgehoben wurde und in dem Abschnitt über die Christologie weiter erklärt werden soll, im AT und auch im außerbiblischen Bereich vielfach zur Kennzeichnung einer besonderen Beziehung des Menschen zu Gott, also im funktionellen Sinne, verwendet worden. Aus den Schilderungen, welche die Evangelisten von dem »Sohn Gottes« genannten Jesus geben,

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ersieht man jedoch, daß das Wort »Sohn« in bezug auf Jesus einen gefüllteren, den alttestamentlichen Gebrauch überschreitenden Sinn hat. Was den Heiligen Geist betrifft, so kann man hier die Geistbegabung sehen, welche im AT für den Messias verheißen ist. Da wäre der Geist nichts anderes als der am Messias heilsmächtig handelnde Gott selbst. Man darf jedoch in dem Geistbegriff mehr als einen Hinweis auf die Heilsfunktion Gottes sehen. Dem heilsökonomischen Handeln entspricht ein ontologischer Sachverhalt. In der dem Geist Gottes zugeschriebenen Sondersymbolik drückt sich sowohl ein ihm eigentümliches Handeln als auch eine ihm eigentümliche Seinsweise aus.

 

b) Der Taufauftrag bei Mattäus

 

Was in der Taufe Jesu geschah, hatte vorbildliche Bedeutung für die christliche Taufe. Sie soll, wie der Evangelist Mattäus sagt, nach der Anordnung Christi auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes erfolgen (Mt 28, 19f). Die elf Jünger gingen nach Galiläa auf den Berg, wohin Jesus sie befohlen hatte. Und als sie ihn sahen, fielen sie vor ihm nieder, einige aber zweifelten. Da trat Jesus auf sie zu, redete sie an und sprach: »Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. So geht hin und macht alle Völker zu Jüngern und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt« (Mt 28, 16-20; vgl. Lk 24, 46). In diesen für die Entstehung und die Aufgabe der Kirche aufschlußreichen Worten gibt Christus den »Befehl« zur Mission und zur Taufe. Durch die Annahme der Heilspredigt und durch den Empfang der Taufe wird der Mensch Christus zugehörig. Die Taufe soll unter dem Ausspre-

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chen oder unter der Anrufung des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes erfolgen.

Die Geschichtlichkeit des Wortlautes der angeführten Christusworte (nicht ihr wesentlicher Sinn) wird nicht nur in der protestantischen, sondern auch in der katholischen Theologie diskutiert oder vielmehr fast allgemein abgelehnt.

Da man nach dem einheitlichen Zeugnis der Apostelgeschichte und des Paulus die Taufe im Namen oder auf den Namen Jesu gekannt und vollzogen hat, muß man fragen, ob unser Text in seinem Wortlaut von dem auferstandenen Jesus stammt oder ob in ihm die auf den Herrn selbst zurückgehenden Anweisungen in eine Formel gekleidet sind, die der Praxis der Zeit entnommen wurden. Wenn dies letztere zutrifft, haben wir in der vorliegenden Form des Taufbefehls eine bestimmte Stufe in der Entwicklung des urchristlichen Taufbekenntnisses. Es würde keineswegs der »Wahrheit des Evangeliums« (Bd. 1) widersprechen, wenn sich in dem Text ein von Jesus vor der Kreuzigung gesprochenes Wort in einer durch den Kult und die Redaktion geprägten Formulierung spiegeln würde. Die Urgemeinde zeigt durch die sofortige und allgemeine Aufnahme der Taufe nach Pfingsten auf jeden Fall, daß sie der Überzeugung war, damit ein Auftragswort des Herrn zu erfüllen, auch wenn wir den Wortlaut nicht mehr mit Sicherheit feststellen können.

Was den Inhalt unseres Wortes betrifft, so erscheinen Vater, Sohn und Geist als der Quell des in der Taufe vermittelten Lebens. Mit ihnen wird der Getaufte vereinigt. Auf sie wird er verpflichtet. Die Offenbarung der Trinität geschieht also hier nicht um ihrer selbst willen, sondern um des menschlichen Heiles willen. Der Text erscheint jedoch als die Ausdrucksgestalt der metaphysischen Trinität. Vater, Sohn und Geist sind

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durch ein zweimaliges »und« miteinander verbunden. Sie werden daher als von gleichem Seinsrange bezeugt. Eine Schwierigkeit bietet allerdings die apersonale Form für das dritte Glied in der Dreiheit. Da aber das Wort Pneuma gleichgeordnet neben den beiden anderen steht, entspricht es der hinter der Formel stehenden Denkbewegung, wenn man das dritte Glied trotz der grammatischen Schwierigkeit ähnlich personal versteht wie die beiden ersten Glieder. Es wird hierüber allerdings nicht reflektiert. Wenn jedoch die Kirche später auch dem Heiligen Geist personale Existenz bzw. Subsistenz zugeschrieben hat wie dem ersten und dem zweiten Glied, dem Vater und dem Sohne, so ist dies durch die Formel legitimiert.

Nach J. Schmid sprechen zwei gewichtige Gründe gegen die Annahme, daß der »Taufbefehl« in der von Mattäus überlieferten »Form« die wortgetreue Wiedergabe eines Auftrags des Auferstandenen ist: »1. daß er eine liturgische Taufformel enthält, während Jesus solche Formeln nicht gegeben hat, auch nicht bei der Eucharistie; 2. daß die Urkirche nach dem einhelligen Zeugnis der Apostelgeschichte (2, 38; 8, 16; 10, 48; 19, 5; vgl. auch 22, 12) und des Paulus (1 Kor 1, 13; vgl. auch Röm 6, 3; Gal 3. 27) nur die Taufe im (oder: auf den) Namen Jesu gekannt habe. Man könnte allerdings bezweifeln, ob in beiden Fällen überhaupt eine wirkliche Taufformel vorliegt. Die Lehre der zwölf Apostel (7,1. 3) führt einerseits die trinitarische Form, und zwar bereits als wirkliche vorgeschriebene Taufformel an, spricht daneben aber (9, 5) auch von der Taufe auf den Namen des Herrn. Auch in den Schriften des zweiten und dritten Jahrhunderts, als das Mattäus-Evangelium längst verbreitet und anerkannt war, wird immer noch von einer Taufe auf den Namen des Herrn gesprochen. Aber trotzdem bedarf die Tat-

 

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sache einer Erklärung, daß In der apostolischen Zeit, von Mt 28, 19 einzig und allein abgesehen, stets nur von der Taufe im Namen Jesu gesprochen wird. Man könnte etwa annehmen, es habe in der ältesten Zeit zwei nebeneinander stehende Formeln der Taufe gegeben, bis dann im 2. Jahrhundert die eine, nämlich die trinitarische, die andere verdrängt habe. Die größere Wahrscheinlichkeit spricht aber doch dafür, daß wir bei Mt 28, 19 und ebenso bei der Taufe im Namen Jesu eine eigentliche Taufformel vor uns haben. Ein Wesensunterschied besteht aber zwischen ihnen nicht; denn die Taufe im Namen Jesu setzt den Täufling nicht bloß in eine unlösbare Beziehung zum ,Herrn' Jesus, sondern damit auch zu Gott und zum Heiligen Geist. Aus der immer wiederkehrenden Wendung 'die Verheißung des Geistes' (Lk 24,49; Apg 1,4; 2,38; Gal 3, 14; Eph 1, 13) folgt, daß Jesus den Geist wirklich verheißen hat. Aus Apg. 1, 5 aber, wo die Geistmitteilung an die Apostel am Pfingsttage bildlich als Taufe bezeichnet wird, geht hervor, daß die Geistmitteilung an die Gläubigen durch die Taufe erfolgt, wie dies an anderen Stellen (Apg 2, 38; 9, 17f; 19, 1ff) als Glaube der Urkirche bezeugt wird. Nach dem Wort Jesu Lk 24, 49 sind ferner an der Sendung des Geistes der Vater und der Sohn beteiligt. Er ist beider Geist und wird von beiden gesandt. Andererseits kann beim trinitarischen Taufbefehl Mt 28, 19 nicht übersehen werden, daß er mit größter formeller Knappheit und Präzision die wesentlichen Bedingungen einer jeden Bekehrung zum Christentum ausspricht: Taufe und Unterweisung. Insbesondere wird darin die als Vorbereitung für die Annahme des christlichen Glaubens erforderliche Unterweisung (,macht ... zu Jüngern') von der erst auf die Taufe folgenden ethischen Belehrung ('lehrt sie alles halten . . .') unterschieden. So erweist sich

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dieser Text als Zusammenfassung der Anordnungen, die, von Anfang an dem Willen Christi entsprechend, die Aufnahme eines Menschen in die christliche Gemeinschaft regelten. Aus diesem Grunde ist die Annahme zweifellos geboten, daß die auf den Herrn zurückgehenden Anweisungen in eine Form gekleidet sind, in der der griechisch schreibende Mattäus sein Evangelium schrieb. Wir haben dann in der vorliegenden Form des Missions-Taufbefehis eine bestimmte Stufe in der Entwicklung des urchristlichen Taufbekenntnisses zu sehen. Dies wird durch den sachlich gleichlautenden Befehl des Auferstandenen bei Lk 24, 46f bestätigt, der ebenfalls schon die Form des urchristlichen Kerygmas aufweist. Aber auch die urchristliche Mission hatte, als der Missions- und Taufbefehl in dieser Form fixiert wurde, ihr Anfangsstadium überschritten. Das Evangelium hatte den Weg in die Völkerwelt angetreten« (J. Schmid, Das Evangelium nach Matthäus, 5.Aufl., Regensburg 1965, 392ff).

Man kann sich die Erklärung K. H. Schelkles zu eigen machen (Wort und Schrift, Düsseldorf 1966, 94f): »Während nach dem Ausweis der Paulusbriefe die Formulierung des trinitarischen Glaubens sich in Jahrzehnten erst langsam bildete, liegt hier ein in seiner äußersten Kürze eindeutiges und sicheres trinitarisches Bekenntnis vor. Es kann kaum am Anfang und kann kaum im Evangelium am zeitlich richtigen Ort stehen. Vielmehr legt sich die Annahme nahe, daß hier eine auf den Herrn zurückgehende Lehre über die Taufe (Joh 3, 5) und Geist (Lk 24. 49; Apg 1, 4f) in eine Form gekleidet ist, zu der sie sich in jener Zeit entwickelt hatte, als das griechische Matthäusevangelium niedergelegt wurde. Auch der Zusammenhang von Mt 28, 19 scheint in spätere apostolische Zeit zu weisen. Im Taufbefehl werden die Apostel zweimal angewiesen — vor und nach der Taufspendung —, künftig Völker zu lehren. Spiegelt sich hier die spätere Übung des Katechumenats wider, gemäß der die Katechumenen vor der Taufe wohl über die wichtigsten christlichen Unterscheidungslehren — über die Geheimnisse des Glaubens und die einzelnen christlichen Gebote aber erst nach der Taufe unterrichtet wurden? Und wenn das trinitarische Be-

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kenntnis Mt 28. 19 im Taufbefehl erscheint, erinnert dies daran, daß ja eben beim Empfang der Taufe ein Bekenntnis notwendig und gefordert war (Apg 8, 37D; 16,31,33; Hebr.10.22f). So ist bei Mt 28, 19 vielleicht eine urchristliche Taufordnung geschildert. Da aber die Taufe zunächst, wie Apostelgeschichte (2, 38; 8, 16; 10, 48: 19, 15) und Paulus (1 Kor 1, 13,6, 11; Gal 3, 27; Röm 6. 3; Eph 4, 5) erkennen lassen, auf den Namen Jesu gespendet wurde, war die trinitarische Formel Mt 28, 19 auch dadurch als später ausgewiesen. Die gleiche trinitarische Taufformel ist auch in der 'Lehre der zwölf Apostel' (67, 1. 3) bekannt und verwendet. Es ist aber sehr fraglich, ob diese spätapostoiisch-frühchristliche Schrift schon ein schriftliches Evangelium kannte. Wahrscheinlicher ist, daß sie nur aus der mündlichen Überlieferung schöpfte. Dann ist also die trinitarische Taufformel Mt 28,19 nicht eine Bildung eines einzelnen Evangelisten, sondern sie stammt aus der Überlieferung der Kirche.«

Es sei jedoch auch die Interpretation des evangelischen Theologen J. Schniewind (Das Evangelium nach Mattäus, Göttingen 1964, 277ff) angeführt: »Gegenüber dem Taufbefehl erhebt man herkömmlich die Frage, wie es denkbar sei, daß an unserer Stelle und nur an unserer Stelle im Neuen Testament die dreigliedrige Taufformel überliefert ist, wahrend sonst durchweg 'auf den Namen Jesu Christi' getauft wird. Aber die Taufe und der Geist gehören überall zusammen, sowohl in der Erwartung des Täufers und seiner Gemeinde (3, 11 Par.: Apg 19, 2) wie in der Erfahrung der Jesusgemeinde (Apg 2, 38; 10,44; 1 Kor 6, 11; 2 Kor 1, 22; 1 Kor 12,13; Gal 3,27; vgl. 4, 6). Nun ist es nicht Zufall, daß an den meisten dieser Stellen ausdrücklich Gott und seine Tat verkündet wird (Apg 2, 28; vgl. 33. 36. 39; Apg 10, 44; 1 Kor 6, 11; 2 Kor 1, 22; vgl. V. 21; Gal 4, 61: Jede Taufe auf den Namen Jesu bedeutet, daß hier der eine Sohn Gottes erschienen ist, der selbst der Geist ist und den Geist Gottes schenkt; daß hier Gott selbst gegenwärtig ist und wirkt, tötet und lebendig macht (s. z. 3,11 Par.). Man darf nur die Taufe auf. . . Vater, Sohn und Geist nicht als etwas Formelhaftes denken. Eine Formel ist hier so wenig gemeint wie bei der Überlieferung der Seligpreisungen, des Vaterunsers und des Abendmahls. Überall aber blieb unter der Verschiedenheit der Überlieferung deren Sinn einhellig und deutlich. Und alle Berichte von den Erscheinungen des Auferstandenen verkünden das gleiche wie unser Wort: Jetzt ist der Wille Gottes, im Alten Testament verkündet, vollendet: im Namen Jesu wird Umkehr zur Vergebung der Sünden allen Völkern verkündet, und der Geist wird gesandt

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(Lk 24, 44-49; ebenso Joh 20, 17. 22. 23; Apg 1, 3-61. Hierbei aber vollendet sich nur, was seit Johannes dem Täufer geschah; dies wird Apg 1, 5 ausdrücklich gesagt, aber es steht der Sache nach in allen Berichten: der Täufer verhieß das nahe Kommen des Geistes und des Menschensohnes und taufte auf diese künftige Tat Gottes hin, die Gemeinde des kommenden Stärkeren versiegelnd. Es wäre geschichtlich höchst merkwürdig, wenn zwischen der Taufe des Johannes und der Taufe, wie sie in der gesamten Urgemeinde geübt wird, ein Nichts stände. Nur in Joh 4, 1f hat sich eine versprengte Nachricht davon erhalten, daß auch Jesus und seine Jünger während seiner Erdentage getauft haben. Diese Notiz ist gewiß richtig; dann ist die Auferstehung auch hierin die Vollendung dessen, was in Jesu Erdentagen anhebt. Auch die christliche Taufe gewinnt denselben neuen Sinn, der uns durchgängig in den Auferstehungserscheinungen begegnet: alles, was verheißen und erwartet war, ist jetzt erfüllt. — So ist auch die Verkündigung der Dreifaltigkeit kein neues 'Dogma', das hier plötzlich aufträte. Vielmehr sprach schon das Alte Testament vom Geist Gottes als der Gegenwart Gottes selbst (s. z. Mk 1, 8) und vom Messias-Menschensohn; das Neue Testament ist auch hier die Erfüllung des Alten. So ist von den ersten Anfängen an in der Christusgemeinde das Bekenntnis zu Vater, Sohn und Geist lebendig: in 2 Kor 13, 13; Eph 4, 4-6; 1 Petr 1, 2 wird es ausdrücklich ausgesprochen; aber es lebt ebenso in 1 Kor 12, 4-6; Röm 5, 5. 8 und in den schon genannten Stellen 1 Kor 6, 11; 2 Kor 1, 22; Gal 4, 6; Apg 2, 38ff; 10, 44. Doch ist dies Bekenntnis in der Tat zusammengefaßt ,im Namen Jesu', wie die gebräuchliche Taufformel lautet (Röm 6, 3; Gal 3,27; 1 Kor 10, 2; Apg 2, 38; 8, 16; 10, 48; 19, 5); denn Jesus allein ist der Spender des Geistes, und er ist, wie er es auf Erden war, so alle Tage und unumschränkt die Gegenwart Gottes bei den Menschen. — Die Überlieferung unserer Worte ist in den alten Handschriften des Neuen Testaments einhellig; die dreifaltige Form der Taufe ist uns seit der Apostellehre (7, 1), aus dem Ende des 1.Jahrhunderts, überliefert, aber auch eine trinitarische Taufformel, ähnlich der unseres Glaubensbekenntnisses, läßt sich bereits im 2. Jahrhundert nachweisen. Wenn später unsere Stelle gelegentlich anders überliefert wird ('Tauft sie in meinem Namen'), so wird dies eine Verkürzung sein. Bezeichnend ist auch, daß unsere Stelle, streng übersetzt, nicht die Taufe 'auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Geistes kennt, sondern ein Taufen 'auf den Namen hin', 'mit Beziehung auf den Namen. Es ist dieselbe Redeweise wie 10, 41; 18, 20: Die lebendige Verkündigung des

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Vaters, des Sohnes und des Geistes ist Voraussetzung und Inhalt der Taufe. Und dies ist das letzte Wort unseres Evangeliums. Wenn die Jünger die Völker taufen, so ist das keine magische Handlung, sondern damit wird Lehre, Befehl und Gegenwart Jesu durch die Welt getragen. Jesu Lehre hatte bei Mattäus vor anderen Evangelien den Charakter des Gebotes. Jesus bringt das Gesetz des Messias, die Lebensordnung der neuen, zukünftigen Welt Gottes. Dies war der Inhalt der Bergpredigt und der großen anderen Reden, dies der Inhalt von Mt 11, 25-30. In, mit und unter seiner Lehre aber ist Christus selbst gegenwärtig. Das ganze Evangelium des Mattäus wie alle Evangelien sind geschrieben aus dieser Gegenwart des erhöhten Christus heraus. Wo man seine Worte und Befehle weitergibt, wo sein Gedächtnis lebendig wird (18, 20; 2 Tim 2, 8; 1 Kor 11, 26), da ist er selbst mitten unter den Seinen (18,20). — Diese Gegenwart Christi aber ist ein Warten auf die Vollendung der Weltzeit, da die Königsmacht Christi, ihm in der Auferstehung verliehen, alle Feinde überwindet (1 Kor 15, 25) und die Herrschaft Gottes vollendet erscheint. Die Vollendung des Weltlaufs war das Ziel schon für die Predigt des Täufers; sie war das Ziel aller Gerichts- und Gnadenworte Jesu (der Ausdruck: 13, 39. 40. 49; 24, 3). Er war schon auf Erden in seinen Worten und Taten der Menschensohn, der mit der Vollendung der Weltzeit vom Himmel kommen und alles neu machen wird. Er hat als der Auferstandene die Herrschaft angetreten, und sie gehört ihm, obschon der Kampf und die Schrecken währen (Kap. 24!), solange diese Weltzeit währt. Aber die Vollendung, Gottes neue Welt, die neue Welt der Auferstehung, ist in Christus dem Auferstandenen verbürgt.«

Auch Lukas (24, 49) bezeugt, daß der auferstandene Christus in seiner Abschiedsrede von dem Geiste sprach. Lukas läßt ihn sagen: »Ich sende die Verheißung meines Vaters auf auch herab. Ihr aber bleibt in der Stadt, bis ihr mit der Kraft aus der Höhe angetan werdet.« Mit der Verheißung des Vaters ist der schon im AT verheißene Heilige Geist gemeint (vgl. Lk 3, 1-4). Da er nach dem Texte identisch ist mit der Kraft aus der Höhe (vgl. Jes 32, 15; Weish 9, 17), ist fraglich, ob man schon auf Grund dieses Textes die Personalität des Geistes annehmen darf, oder ob nicht vielmehr in Übereinstimmung mit den alttestamentlichen Geisttexten unmittelbar eine besondere Heilstätigkeit des Vaters selbst gemeint ist. Der Text ist jedoch für ein personhaftes Verständnis offen.

Ähnliche Überlegungen gelten für die Stellen der Apostelgeschichte, in denen die Ausstattung der Christusgläubigen mit dem Geiste bezeugt wird: 2, 32f. 38; 5, 31f; 10, 38; 11, 15-17.

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