2. Verantwortung des Menschen gegenüber der Erde

 

Wissenschaft, Industrie und Technik haben die Gefahr mit sich gebracht, dass der Mensch selbst und die von ihm erforschte und beherrschte Erde Opfer der menschlichen Erkenntnisse und Fortschritte werden und so die Fortschritte mehr der Zerstörung als der Lebensqualität des Menschen dienen. Der biblische Text (Gen 1, 26-28) gibt zwar keine Grenze an, bis zu welcher menschliches Wissen und Gestalten gehen dürfen, ohne für Mensch und Erde gefährlich, ja zerstörerisch zu werden. Aber er gibt ein Mass, eine Norm an: das Zusammenleben der Menschen auf der Erde, die soziale und gesellschaftliche Perspektive. Auf der Befähigung des Menschen ruht also eine schwere Verantwortung. Infolge der gegenseitigen Verflochtenheit aller Vorgänge in der Natur und in der Geschichte bedarf es umfassender Kenntnisse und einer ausgereiften Urteilskraft sowie eines entwickelten Fingerspitzengefühls, um den Forderungen der Verantwortung Verständnis und Gerechtigkeit entgegenzubringen. Der gute Wille allein würde nicht genügen. Sein Eifer könnte sogar verhängnisvoll werden, wenngleich auch sein Mangel Unheilvolles hervorkommen liesse. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass die Technik bis zu einer Grenze gelangt ist, an der die Beherrschung der Erde

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ambivalent geworden ist (Kernenergie, Umweltschutz) und es daher einer ernsten und eingehenden Besinnung und wohl auch des Verzichtes auf sorgloses und unbekümmertes Weiterschreiten bedarf.

Wenn wir einen Ausdruck für das im Genesistext genannte Verhältnis zur Erde suchen, so bietet sich das Wort vom homo faber an. Dies muss jedoch ergänzt werden durch den Ausdruck vom homo amans. Der Mensch soll die ihm von Gott anvertraute Erde erkennen und gestalten, nicht aber ausbeuten. Er darf nicht beliebig mit ihr verfahren und daher nicht alles tun, was die Technik ermöglicht. Er soll eine schöpferische Funktion in ethischer Haltung ausüben. Er soll kreativ sein und dabei seine Verantwortung für Umwelt und Nachwelt nie aus dem Auge verlieren (siehe die Konstitution »Gaudium et spes« sowie die Enz. »Progressio populorum«).

  

    

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