2. Verantwortung des Menschen gegenüber der Erde
Wissenschaft,
Industrie und Technik haben die Gefahr mit sich gebracht, dass der Mensch selbst
und die von ihm erforschte und beherrschte Erde Opfer der menschlichen
Erkenntnisse und Fortschritte werden und so die Fortschritte mehr der Zerstörung
als der Lebensqualität des Menschen dienen. Der biblische Text (Gen 1, 26-28)
gibt zwar keine Grenze an, bis zu welcher menschliches Wissen und Gestalten
gehen dürfen, ohne für Mensch und Erde gefährlich, ja zerstörerisch zu
werden. Aber er gibt ein Mass, eine Norm an: das Zusammenleben der Menschen auf
der Erde, die soziale und gesellschaftliche Perspektive. Auf der Befähigung des
Menschen ruht also eine schwere Verantwortung. Infolge der gegenseitigen
Verflochtenheit aller Vorgänge in der Natur und in der Geschichte bedarf es
umfassender Kenntnisse und einer ausgereiften Urteilskraft sowie eines
entwickelten Fingerspitzengefühls, um den Forderungen der Verantwortung Verständnis
und Gerechtigkeit entgegenzubringen. Der gute Wille allein würde nicht genügen.
Sein Eifer könnte sogar verhängnisvoll werden, wenngleich auch sein Mangel
Unheilvolles hervorkommen liesse. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass die
Technik bis zu einer Grenze gelangt ist, an der die Beherrschung der Erde
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ambivalent
geworden ist (Kernenergie, Umweltschutz) und es daher einer ernsten und
eingehenden Besinnung und wohl auch des Verzichtes auf sorgloses und unbekümmertes
Weiterschreiten bedarf.
Wenn
wir einen Ausdruck für das im Genesistext genannte Verhältnis zur Erde suchen,
so bietet sich das Wort vom homo faber an. Dies muss jedoch ergänzt werden
durch den Ausdruck vom homo amans. Der Mensch soll die ihm von Gott anvertraute
Erde erkennen und gestalten, nicht aber ausbeuten. Er darf nicht beliebig mit
ihr verfahren und daher nicht alles tun, was die Technik ermöglicht. Er soll
eine schöpferische Funktion in ethischer Haltung ausüben. Er soll kreativ sein
und dabei seine Verantwortung für Umwelt und Nachwelt nie aus dem Auge
verlieren (siehe die Konstitution »Gaudium et spes« sowie die Enz. »Progressio
populorum«).