b) Schwächung der natürlichen Kräfte?
Entsprechend
den Folgen der Ursünde für deren Täter wird als Folge der Erbsünde auch die
Schwächung der natürlichen Kräfte genannt. Prinzipiell lässt sich dazu
sagen, dass die natürlichen Kräfte durch die Erbsünde nicht in sich selbst
geschwächt wurden, so dass etwa der Verstand oder das Gedächtnis oder die
biologische Kraft geringer geworden wären, so wenig, dass im Gegenteil seit dem
Auftreten der ersten Menschen die biologischen Kräfte ebenso wie die
geistigkulturellen ständig zugenommen haben. Denn die Entwicklung geht
unaufhaltsam, wenn auch in einem äusserst langsamen Schritt, immer weiter. Sie
drängt auf immer höhere Gipfel zu. Wir müssen daher sagen, dass die »Verschlechterung«
darin besteht, dass mit dem Verlust der heilshaften Gottbezogenheit im Menschen
jene Dynamik zu wirken aufhörte, welche ihm dazu verhalf, in reinem
mitmenschlichem Dienste zu leben, seine Freiheit in einer sinnvollen Weise zu
gebrauchen und alle seine Erfahrungen und Erlebnisse zu einer Einheit in sich zu
integrieren, auch das Sterben und das Leiden, das Wissen und die Begierde in
einer personalen Weise in sich aufzunehmen, so dass dies alles zu einem reinen
Selbstvollzug wird und nicht nur zum Besitz von Gegenständen und zur Erfahrung
von Widerfahrnissen. Auch in dem durch die Hingabe an Christus von der Erbsünde
befreiten Menschen hat die
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Neuschöpfung
nicht mehr die Kraft zu einer solchen ungebrochenen Integration.