b) Schwächung der natürlichen Kräfte?

 

Entsprechend den Folgen der Ursünde für deren Täter wird als Folge der Erbsünde auch die Schwächung der natürlichen Kräfte genannt. Prinzipiell lässt sich dazu sagen, dass die natürlichen Kräfte durch die Erbsünde nicht in sich selbst geschwächt wurden, so dass etwa der Verstand oder das Gedächtnis oder die biologische Kraft geringer geworden wären, so wenig, dass im Gegenteil seit dem Auftreten der ersten Menschen die biologischen Kräfte ebenso wie die geistigkulturellen ständig zugenommen haben. Denn die Entwicklung geht unaufhaltsam, wenn auch in einem äusserst langsamen Schritt, immer weiter. Sie drängt auf immer höhere Gipfel zu. Wir müssen daher sagen, dass die »Verschlechterung« darin besteht, dass mit dem Verlust der heilshaften Gottbezogenheit im Menschen jene Dynamik zu wirken aufhörte, welche ihm dazu verhalf, in reinem mitmenschlichem Dienste zu leben, seine Freiheit in einer sinnvollen Weise zu gebrauchen und alle seine Erfahrungen und Erlebnisse zu einer Einheit in sich zu integrieren, auch das Sterben und das Leiden, das Wissen und die Begierde in einer personalen Weise in sich aufzunehmen, so dass dies alles zu einem reinen Selbstvollzug wird und nicht nur zum Besitz von Gegenständen und zur Erfahrung von Widerfahrnissen. Auch in dem durch die Hingabe an Christus von der Erbsünde befreiten Menschen hat die

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Neuschöpfung nicht mehr die Kraft zu einer solchen ungebrochenen Integration.

 

           

                            

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