8. ABSCHNITT

 

Die Erbsünde

  

7. Kapitel

 

Vorbemerkung

   

1. Die Relevanz der Erbsünde

 

Die Ursünde hat theologische Relevanz, weil sie das verhängnisvolle Apriori für die ganze menschliche Geschichte wurde. Die Ursünde ist nicht die Voraussetzung und Bedingung menschlicher Geschichte, aber sie gibt dieser ein besonderes Gepräge, insofern sie deren bestimmender Anfang ist.

Die Lehre von der Erbsünde ist nach Pius XI. (Rundschreiben »Mit brennender Sorge«: Acta Apost. Sedis 29, 1937, 148-167) »unveräusserlicher« Bestand des christlichen Glaubens. Sie ist jedoch keineswegs, wie A. Schopenhauer meinte, Mittelpunkt und Herz des Christentums. Sie ist ein wichtiger Stein im Fundament des Christentums.

Auch wenn es keine Erbsünde gäbe. hätte die »Erlösung« einen Sinn. Sie würde sich in diesem Fall auf die aktuellen Sünden und auf deren geschichtsmächtige Folgen beziehen. Selbst wenn es gar keine Sünde gäbe, hätte das Christusereignis einen tiefen Sinn, insofern die Schöpfung in Christus auf jeden Fall ihre per-

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sonale Mitte und so insgesamt eine personale Struktur hat und ein absolutes Ziel hätte.

Für die Darstellung der mit der Erbsünde zusammenhängenden Fragen erhebt sich dadurch eine grosse Schwierigkeit, dass es bis heute keine einheitliche Erklärung vom Wesen der Erbsünde gibt. Die Glaubenserkenntnis von der Erbsünde hat sich in der Geschichte der Kirche langsam entwickelt. In der heutigen Theologie wird das Problem der Erbsunde im Zusammenhang mit dem Evolutionsgedanken von neuem lebhaft und heftig diskutiert. Vor allem sind es die Fragen nach dem Wesen der Erbsünde und nach ihrem Zusammenhang mit den ersten Menschen, welche die Theologie bewegen.

  

       

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