8.
ABSCHNITT
Die Erbsünde
7.
Kapitel
Vorbemerkung
1.
Die Relevanz der Erbsünde
Die
Ursünde hat theologische Relevanz, weil sie das verhängnisvolle Apriori für
die ganze menschliche Geschichte wurde. Die Ursünde ist nicht die Voraussetzung
und Bedingung menschlicher Geschichte, aber sie gibt dieser ein besonderes Gepräge,
insofern sie deren bestimmender Anfang ist.
Die
Lehre von der Erbsünde ist nach Pius XI. (Rundschreiben »Mit brennender Sorge«:
Acta Apost. Sedis 29, 1937, 148-167) »unveräusserlicher« Bestand des
christlichen Glaubens. Sie ist jedoch keineswegs, wie A. Schopenhauer meinte,
Mittelpunkt und Herz des Christentums. Sie ist ein wichtiger Stein im Fundament
des Christentums.
Auch
wenn es keine Erbsünde gäbe. hätte die »Erlösung« einen Sinn. Sie würde
sich in diesem Fall auf die aktuellen Sünden und auf deren geschichtsmächtige
Folgen beziehen. Selbst wenn es gar keine Sünde gäbe, hätte das
Christusereignis einen tiefen Sinn, insofern die Schöpfung in Christus auf
jeden Fall ihre per-
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sonale
Mitte und so insgesamt eine personale Struktur hat und ein absolutes Ziel hätte.
Für
die Darstellung der mit der Erbsünde zusammenhängenden Fragen erhebt sich
dadurch eine grosse Schwierigkeit, dass es bis heute keine einheitliche Erklärung
vom Wesen der Erbsünde gibt. Die Glaubenserkenntnis von der Erbsünde hat sich
in der Geschichte der Kirche langsam entwickelt. In der heutigen Theologie wird
das Problem der Erbsunde im Zusammenhang mit dem Evolutionsgedanken von neuem
lebhaft und heftig diskutiert. Vor allem sind es die Fragen nach dem Wesen der
Erbsünde und nach ihrem Zusammenhang mit den ersten Menschen, welche die
Theologie bewegen.