b)
Die Eigenschaften der Apostel
Die
Apostel wurden durch ein zweifaches Moment für ihre Aufgabe gerüstet. Das
erste ist die Sendung, welche ihnen zuteil wurde. Christus hat die vom Vater ihm
gestellte Aufgabe nicht an diesen zurückgegeben, als er die Welt verliess,
sondern sie an die Apostel weitergegeben (Joh 20,21). Im Mattäus-Evangelium
wird ein Wort Christi berichtet, welches gewissermassen als sein Vermächtnis
gelten kann: »Da trat Jesus vor sie hin und sprach zu ihnen: Mir ist alle
Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und macht alle Völker
zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des
Heiligen Geistes, und sie lehret, alles zu halten, was ich euch aufgetragen
habe. Sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt« (28,18ff). Das
Markus-Evangelium bringt die Sendungsrede in einer etwas anderen Fassung (Mk
16,15f).
Die
Sendung der Apostel hatte eine unentbehrliche Vorbedingung. Dies war die
Augenzeugenschaft (Apg 1,8.21; 2.24.32; 3,15; 5,32; 10,40f; 13,31). Insbesondere
ist es die Auferweckung Jesu Christi, welche die Jünger als Augenzeugen der
Erscheinungen des Herren erkannt haben mussten, damit ihnen die Sendung zuteil
werden konnte (Apg 1,21f; 10,39ff). Der Apostel Paulus macht, wenngleich er
Christus während
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seines
Lebens nicht gesehen hat, hiervon keine Ausnahme.