b) Die Eigenschaften der Apostel

 

Die Apostel wurden durch ein zweifaches Moment für ihre Aufgabe gerüstet. Das erste ist die Sendung, welche ihnen zuteil wurde. Christus hat die vom Vater ihm gestellte Aufgabe nicht an diesen zurückgegeben, als er die Welt verliess, sondern sie an die Apostel weitergegeben (Joh 20,21). Im Mattäus-Evangelium wird ein Wort Christi berichtet, welches gewissermassen als sein Vermächtnis gelten kann: »Da trat Jesus vor sie hin und sprach zu ihnen: Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und macht alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und sie lehret, alles zu halten, was ich euch aufgetragen habe. Sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt« (28,18ff). Das Markus-Evangelium bringt die Sendungsrede in einer etwas anderen Fassung (Mk 16,15f).

Die Sendung der Apostel hatte eine unentbehrliche Vorbedingung. Dies war die Augenzeugenschaft (Apg 1,8.21; 2.24.32; 3,15; 5,32; 10,40f; 13,31). Insbesondere ist es die Auferweckung Jesu Christi, welche die Jünger als Augenzeugen der Erscheinungen des Herren erkannt haben mussten, damit ihnen die Sendung zuteil werden konnte (Apg 1,21f; 10,39ff). Der Apostel Paulus macht, wenngleich er Christus während

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seines Lebens nicht gesehen hat, hiervon keine Ausnahme.

 

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