4. ABSCHNITT

 

Die Weisen der Offenbarung Gottes:

Geschichte und Wort

Vorbemerkung

Zunächst soll die Frage nur prinzipiell erörtert werden. Das Zweite Vatikanische Konzil hat auf das »Wort Gottes« größtes Gewicht gelegt und dadurch dem Ökumenischen Problem einen Dienst geleistet, insofern Luther die Kirche auf das Wort baute. Das Konzil hat das Tun Gottes nicht vergessen. Es ist jedoch ein seltsames Spiel der Glaubens- und Theologiegeschichte, daß von bedeutenden evangelischen Theologen der Gegenwart gerade das »Wort« in hohem Maße abgewertet wird (W. Pannenberg), so daß die ökumenische Wirkkraft des Zweiten Vatikanischen Konzils in dieser Frage zweifelhaft wird. Eingehender wird hierüber später gehandelt werden (siehe den Abschnitt »Heilsgeschichte«).

Mit dem Ende des apostolischen Zeitalters war das Ende der gewissermaßen »amtlichen« göttlichen Selbsterschließung gekommen. Die Auslegung durch die Apostel, die durch den Heiligen Geist gewährleistet wird, ist die Einführung in das Verständnis dessen, was Christus hinterlassen hat. Diese These begreift in sich, daß auch nach dem Weggang Christi die Apostel noch göttliche Selbsterschließung erfahren haben, indem sie die bis dahin ihnen unverständlich gebliebenen Worte Christi in dem von ihm gemeinten Sinn erkannt haben. Was jedoch nach dem Zeitalter der Apostel sich vollzieht, kann nur Interpretation dessen sein,

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was bis zu diesem Zeitpunkt von Gott explizit oder implizit geoffenbart worden ist.

Die »Privatoffenbarung« ist eine Selbstzusage Gottes an bestimmte, von ihm erwählte Menschen, eine Selbstzusage Gottes, in der die Mahnung ausgesprochen ist, auf Christus zu hören und die Christusbotschaft ernst zu nehmen, in der aber nicht allgemein verbindliche weitere, neue Mitteilungen Gottes gemacht werden. Die Privatoffenbarung von menschlichen Autosuggestionen oder Illusionen zu unterscheiden, ist ein äußerst schwer zu vollziehendes Unternehmen. Letztlich steht es dem Amtsträger in der Kirche zu, eine solche Unterscheidung vorzunehmen. Aber auch die amtliche Anerkennung einer Privatoffenbarung als eine wirklich von Gott kommende bringt keine strenge Pflicht mit sich, daß die Christusgläubigen Menschen sie als Offenbarung Gottes annehmen. Es wäre für echten Glauben nicht ungefährlich wenn allzu häufige Privatoffenbarungen behauptet würden.

 

 

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