4. ABSCHNITT
Die Weisen der Offenbarung Gottes:
Geschichte
und
Wort
Vorbemerkung
Zunächst
soll die Frage nur prinzipiell erörtert werden. Das Zweite Vatikanische Konzil
hat auf das »Wort Gottes« größtes Gewicht gelegt und dadurch dem Ökumenischen
Problem einen Dienst geleistet, insofern Luther die Kirche auf das Wort baute.
Das Konzil hat das Tun Gottes nicht vergessen. Es ist jedoch ein seltsames Spiel
der Glaubens- und Theologiegeschichte, daß von bedeutenden evangelischen
Theologen der Gegenwart gerade das »Wort« in hohem Maße abgewertet wird (W.
Pannenberg), so daß die ökumenische Wirkkraft des Zweiten Vatikanischen
Konzils in dieser Frage zweifelhaft wird. Eingehender wird hierüber später
gehandelt werden (siehe den Abschnitt »Heilsgeschichte«).
Mit
dem Ende des apostolischen Zeitalters war das Ende der gewissermaßen »amtlichen«
göttlichen Selbsterschließung gekommen. Die Auslegung durch die Apostel, die
durch den Heiligen Geist gewährleistet wird, ist die Einführung in das Verständnis
dessen, was Christus hinterlassen hat. Diese These begreift in sich, daß auch
nach dem Weggang Christi die Apostel noch göttliche Selbsterschließung
erfahren haben, indem sie die bis dahin ihnen unverständlich gebliebenen Worte
Christi in dem von ihm gemeinten Sinn erkannt haben. Was jedoch nach dem
Zeitalter der Apostel sich vollzieht, kann nur Interpretation dessen sein,
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was bis zu diesem Zeitpunkt von Gott explizit oder implizit
geoffenbart worden ist.
Die
»Privatoffenbarung« ist eine Selbstzusage Gottes an bestimmte, von ihm erwählte
Menschen, eine Selbstzusage Gottes, in der die Mahnung ausgesprochen ist, auf
Christus zu hören und die Christusbotschaft ernst zu nehmen, in der aber nicht
allgemein verbindliche weitere, neue Mitteilungen Gottes gemacht werden. Die
Privatoffenbarung von menschlichen Autosuggestionen oder Illusionen zu
unterscheiden, ist ein äußerst schwer zu vollziehendes Unternehmen. Letztlich
steht es dem Amtsträger in der Kirche zu, eine solche Unterscheidung
vorzunehmen. Aber auch die amtliche Anerkennung einer Privatoffenbarung als eine
wirklich von Gott kommende bringt keine strenge Pflicht mit sich, daß die
Christusgläubigen Menschen sie als Offenbarung Gottes annehmen. Es wäre für
echten Glauben nicht ungefährlich wenn allzu häufige Privatoffenbarungen
behauptet würden.