4. Kapitel

 

Wortstufen in der menschlichen Erfahrung

 

Wir können in der Alltagserfahrung verschiedene Wortfunktionen, Wortgestalten und Wortstufen unterscheiden. Die wichtigsten sind die Stufe der Aussage, des Ausdrucks, die Stufe der Preisung und der Rühmung (Doxologie), die Stufe des Anrufes, die Stufe des Befehls, die Stufe der Proklamation, die Stufe des Ausrufes, endlich die Stufe der Selbstmitteilung. Diese Stufen können nicht scharf voneinander getrennt, müssen aber dennoch voneinander unterschieden werden. Das Wort der Aussage erfüllt eine belehrende, informierende Funktion. Es ist jenes Wort, welches der Lehrer in der Schule, der Katechet im Religionsunterricht, welches das öffentliche Informationsmittel in seinen Berichten bietet. Es muß genau sein. Es zielt auf die Zustimmung, auf die Überzeugung des Hörers. Es schafft Bewußtseinsgemeinschaft. Es dient der Formierung der gebildeten Gesellschaft, der Gesellschaft also, deren Angehörige über die Vorgänge der heutigen Welt Bescheid wissen und sich daher sachkundig in ihr zu bewegen verstehen. Der heutige Mensch empfindet allerdings die Wahrheit in ihrer unverhüllten Gestalt oft hart und bitter und ist nicht selten versucht, sie abzulehnen oder an ihr vorbeizusehen, wenn sie mit seinen eigenen Erfahrungen und Wünschen nicht übereinstimmt. So kann das Wort als Wahrheitsaussage Skepsis erzeugen. Dieser Gefahr vermag es zu entgehen, wenn die Aussage spüren läßt, daß sie nicht nur mit dem Kopfe erdacht, sondern aus dem Hintergrunde der Erfahrung und aus der Wärme des Herzens hevorgewachsen ist.

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Infolge der Unvollkommenheit und Unvollendbarkeit alles Menschlichen sind auch alle Aussagen des Menschen unvollkommen, ja vom Wesen her unvollendbar. Dies hat zur Folge, daß es immer und notwendig bis zu einem gewissen Grade vom guten Willen des Hörers abhängt, wie er einen Bericht oder eine Darlegung aufnimmt. Derartiges gilt im besonderen Maße von allen Aussagen über das Menschliche, während die angedeutete Gefahr in den Aussagen über naturgesetzliche Vorgänge zurücktritt.

Die Wortgestalt des Anrufes und des Aufrufes wendet sich an den Willen. Dem Aufruf entspricht die Bereitschaft, der Gehorsam. Das Wort, das Gehorsam erwartet und fordert, darf indes nicht rein voluntaristisch geboten werden. Ein solches Wort wäre des Menschen unwürdig. Damit die Menschenwürde gewahrt bleibt, muß auch in einem solchen Worte ein Sinn investiert und erspürbar sein, wenngleich er verborgen sein kann und daher nicht jedem zugänglich zu sein braucht. Vor allem muß auch in einem derartigen Anruf die Liebe wirksam und erfahrbar bleiben. Denn jeder Anruf und Befehl dient, falls er die Würde des Menschen achtet, der Entfaltung des Angerufenen. Jeder Gehorsam dient, falls er menschenwürdig ist, jener Bewegung, in welcher der Mensch zu sich selbst kommt, also der Menschwerdung in individueller und kollektiver Hinsicht. Ein Anruf ohne jegliche Liebe, ein Gebot um des Gebotes willen, ist eine menschenunwürdige Diktatur. Sie wecken nicht Leben, sondern töten es. Die wahre Autorität ist darauf gerichtet, daß sie Autorin, d. h. Urheberin von Leben und Lebensvertiefung ist. Sie kann ihre Impulse nur dann richtig geben, wenn sie den Freiheitsraum des Angesprochenen nicht zerstört. Andererseits kann sie nicht davon absehen, durch Drängen und Mahnen, durch Aufforde-

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rung und Gebot den Angerufenen zum rechten Frei-heitsgebrauch, d. h. zur verantwortlichen Verwirklichung des Rechten, des Wahren und des Guten, letztlich also der in Gott verwurzelten Menschenwürde zu veranlassen. Ein brutaler, völlig sinnloser oder liebeleerer Befehl ist ebenso unmenschlich und widermenschlich, wie der sogenannte Kadavergehorsam unmenschlich und widermenschlich ist, falls man diesen Ausdruck in seinem eigentlichen Sinne gebraucht.

 

 

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