10. Kapitel
Die Wahrheit der Heiligen Schrift
a)
Allgemeine Grundsätze
Die
menschliche Beteiligung am Zustandekommen der Heiligen Schriften führt zu dem
schweren Problem der Wahrheit der Schrift. Man könnte zunächst die Meinung
vertreten, daß der von Gott erwählte menschliche Schriftsteller auch mit
irrigen Vorstellungen an der Verfasserschaft beteiligt ist, soweit es sich nicht
um die göttliche Offenbarung selbst handelt. Diese These wird in der Tat von
evangelischen Theologen gelehrt. In den kirchenamtlichen katholischen Äußerungen
wurde sie stets abgelehnt. In der Äußerung des Zweiten Vatikanischen Konzils
ist gewissermaßen eine Kompromißlösung zu sehen, insofern nach vielen
Verhandlungen einerseits betont wird, daß die Heiligen Schriften sicher, getreu
und ohne Irrtum die Wahrheit lehren, daß diese aber andererseits in einem
anschließenden Relativsatz als jene Wahrheit bezeichnet wird, die »Gott um
unseres Heiles willen in
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Heiligen
Schriften niedergelegt haben wollte«. Demgemäß ist, wie das Zweite
Vatikanische Konzil erklärt, sorgfältig zu erforschen, was die heiligen
Schriftsteller zu unserem Heile wirklich haben sagen wollen und was Gott mit
ihren Worten kundzutun für gut befunden hat. Insbesondere ist in diesem
Zusammenhang daran zu erinnern, daß das Zweite Vatikanische Konzil mit
literarischen Gattungen rechnet.
b)
Literarische Form und inhaltliche Aussage
Man
wird der sowohl von Papst Pius XII. als auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil
beschworenen Situation gerecht, wenn man unterscheidet zwischen Aussagegestalt
und Aussageinhalt der Offenbarung. Bei der Wichtigkeit der Sache und der noch
weithin bestehenden Unklarheit und Verwirrung dürfte es angebracht sein, hierüber
ein vertiefendes und klärendes Wort zu sagen. Das ganze Problem führt
allerdings soweit in sprachlogische und sprachphilosophische Dimensionen hinein,
daß zu seiner vollen Lösung eine sprachphilosophische Untersuchung nötig wäre.
Martin Buber, dem wir wenigstens zum Alten Testament eine besonders nahe
Kontaktbezogenheit zuschreiben müssen, bietet einen Beitrag zur Aufhellung des
Problems, wenn er behauptet: da die Menschen früherer Zeiten unvorhergesehene,
eindrucksvolle Ereignisse, welche die geschichtliche Situation wie mit einem
Schlage verändert haben, in einer fundamentalen Erregung ihres ganzen Wesens
aufgenommen haben, lebe der von einer solchen Begeisterung ergriffene Mensch in
einem Prozeß des Staunens, das alle plastischen Kräfte der Seele in Bewegung
setze. Was sich dabei vollzieht, ist nicht eine Umdichtung des Wahrgenommenen
durch die freischaffende Phantasie,
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sondern
die bildnerische Darstellung des Ereignisses in seiner Geschichtsmächtigkeit.
Die
Unterscheidung ist von höchster Wichtigkeit, wie uns manche verhängnisvollen
geschichtlichen Vorgänge, etwa der Galilei-Prozeß oder der Gegensatz zwischen
der Theologie und der Evolutionsthese im 19. Jahrhundert zeigen. Sie ist
allerdings nicht so einfach, wie es im ersten Moment zu sein scheint. Dies wird
deutlich, wenn wir bedenken, daß die sprachliche Gestalt nicht bloß ein Kleid
ist, in welches der Inhalt hineinschlüpft, ebenso wenig ein Gefäß, in welches
der Geist hineinströmt, daß sie vielmehr für den Inhalt eine ähnliche
Funktion hat, wie der Leib für den Geist und daher ihrerseits Rückwirkungen
auf den Sinn des Inhaltes ausübt und selbst sinnhaltig ist. Aussageinhalt und
Aussageform bilden ein einheitliches Ganzes. In der Sprache, im Wort als der
sinnhaltigen Form stößt immer Geist auf Geist, indem der Redende den Hörenden
anspricht und nicht nur mechanisch wie in einer Hülle Inhalte übermittelt
werden.
Durch
das »Ansprechen« wird der Geist des Hörenden in Bewegung gesetzt, so daß er
Gedanken hervorbringt, welche denen des Redenden entsprechen, derart, daß er
sie in eine ihm angemessene sinnhaltige Form übersetzt (E. Betti, Die
Hermeneutik als allgemeine Methodik der Geisteswissenschaften, Tübingen 1962).
Dennoch
muß es möglich sein, nicht nur eine Unterscheidung, sondern eine Scheidung
vorzunehmen, so daß wir, wenn auch mit vielen Reserven und Unsicherheiten sagen
können, was in der Dimension der Aussage und was in der Dimension der
Aussagegestalt liegt. Dies gilt auch, wenn man sagt, die je neue Verkündigung
verlange die Aktualisierung. Es fragt sich eben, was aktualisiert werden müsse.
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c) Norm für die Unterscheidung von Form und Inhalt
Wichtig
ist es, eine Norm für diese Unterscheidung zu finden. Wie schwierig es ist,
eine solche zu erkennen, zeigt gerade der jahrhundertelange Streit, ja die
Feindschaft zwischen der kirchlichen Verkündigung und der Theologie einerseits
und der Naturwissenschaft mit ihren verschiedenen Disziplinen andererseits.
Sowohl die Theologen als auch die Naturwissenschaftler waren im allgemeinen
davon überzeugt, daß es hier nur ein Entweder-Oder gibt. Vielfach beschränkten
sich die Theologen auf die abstrakte und formale Aussage, daß in Wahrheit kein
Widerspruch bestehen könne, weil es sowohl für den Glauben als auch für die
Wissenschaft nur eine Quelle gebe, nämlich Gott. Aber eine solche These bekam
keine konkrete, lebendige Wirksamkeit, weil sie sich nur im Himmel der formalen
Behauptung bewegt.
Wenn
sich heute die Situation verändert hat, darf man die Frage stellen, ob nicht
das siegreiche Vordringen der Naturwissenschaft die Theologen veranlaßt hat,
offensichtlich unhaltbar gewordene Positionen preiszugeben und vor dem Sieger
resigniert zurückzuweichen. Derartiges müßte man in der Tat annehmen, wenn es
für die Unterscheidung von Aussageinhalt und Aussageform keine Norm gäbe. Daß
es jedoch eine solche gibt, ist ein einleuchtendes Ergebnis aller unserer
bisherigen Überlegungen und wird auch durch die Texte des Zweiten Vatikanischen
Konzils nahegelegt. Wenn sich nämlich Gott dem Menschen in seiner
Selbsterschließung mitteilt, geht seine Absicht dahin, ihn in das rechte, in
das heilshafte Verhältnis zu sich selbst zu setzen oder genauer, ihn in die
absolute Zukunft seiner unmittelbaren Selbstmitteilung zu rufen. Was diesem
Ziele dient, muß zum unmittelbaren In-
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halte
der in der Schrift bezeugten Offenbarung gerechnet werden. Die Art der
Erschaffung der Welt und deren Struktur oder die Art der Erschaffung des
Menschen ist von dieser Finalitiät der göttlichen Selbsterschließung nicht
unmittelbar betroffen, es sei denn, daß das Wesen des Menschen so bestimmt
werden muß, daß seine ausgezeichnete Stellung gegenüber allen übrigen Geschöpfen
einsichtig wird. Andererseits gilt: In der apostolischen Zeit wird die besondere
Heilsgeschichte verkündet, indem Jesus als der verheißene Messias proklamiert
und seine Auferweckung bezeugt wird. Dies ist zweifellos für die absolute
Zukunft des Menschen fundamental. Es bedeutet daher eine Preisgabe des
biblischen Glaubens, wenn man die Auferstehung des Herrn als eine mythische Form
ansieht.
d)
Schrift und Mythos
Der
Offenbarungsinhalt wird in der Schrift vielfach in mythischen Bildern geboten.
Aber die Bildersprache kann nicht einfachhin als Mythos bezeichnet werden. Denn
der Mythos stellt ein dramatisches Geschehen dar. Es ist nicht sicher, ob in der
Schrift für die Darstellung des Inhaltes der Offenbarung über die mythischen
Bilder hinaus auch der Mythos selbst verwendet wird. Gleichviel, wie diese Frage
zu beantworten ist, es muß für das Verständnis der Schrift zwischen dem
etwaigen mythischen Element und dem Offenbarungsinhalt unterschieden werden. Für
diesen Prozeß kann man sagen: die Schrift muß entmythologisiert werden. Sie
hat selbst schon in grundlegender Weise Entmythologisierung getrieben, indem sie
den einen, lebendigen Gott bezeugt und die weltimmanenten Götter entthront. Die
»Entmythologisierung«, welche in
162
der
Interpretation des zu entmythologisierenden Schriftwortes vorgenommen wird,
bedeutet eben, daß sie die von der Schrift schon geleistete Entmythologisierung
interpretiert (siehe die Lehre von dem Schöpfergott in Band 3).
e)
Die Wahrheit der Schrift nach dem II. Vat. Konzil
Über
die bisherigen Lösungsversuche führt hinaus und zwar in sehr tiefgehender
Weise, was das Zweite Vatikanische Konzil über die Wahrheit der Heiligen
Schrift gesagt hat. (Der Ausdruck »Irrtumslosigkeit« ist in der Konstitution
über das Wort Gottes vom Konzil vermieden worden.) Der Ausdruck »Wahrheit«
ist in der Heiligen Schrift anders zu verstehen als in den weltlichen
Wissenschaften. Das ergibt sich schon daraus, daß man in der Heiligen Schrift
eine Anrede Gottes sehen muß, und zwar nicht eine einmalige, im Akte der
.Entstehung der Schrift von Gott vollzogene Anrede an den Menschen. Sie ist
vielmehr eine dauernde Ansprache Gottes an den Menschen, sie ist eine Gottesrede
(DV, 9). Auch in Nr. 2 der Konstitution wird gesagt, daß in der Offenbarung der
unsichtbare Gott redet, und zwar als überströmende Liebe an die Menschen wie
an Freunde, daß er in dieser Rede mit ihnen verkehrt, um sie in seine
Gemeinschaft einzuladen. In Nr. 21 sagt das Konzil: »In den heiligen Büchern
kommt ja der Vater, der im Himmel ist, seinen Kindern in Liebe entgegen und
nimmt mit ihnen das Gespräch auf. Und solche Gewalt und Kraft ist im Worte
Gottes, daß es für die Kirche Halt und Leben, für die Kinder der Kirche
Glaubensstärke, Seelenspeise und reine unversiegliche Quelle des geistlichen
Lebens ist. Darum gelten in der Heiligen Schrift in besonderer Weise die Worte: ,Lebendig
ist Gottes
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Rede
und wirksam' (Hebr 4,5), mächtig aufzubauen und das Erbe auszuteilen unter
allen Geheiligten« (Apg 20,32; vgl. 1 Thess 2,13). Aus dem Redecharakter der göttlichen
Offenbarung ergibt sich, daß sie Gemeinschaft und Liebe stiftet zwischen Gott
und dem von ihm angesprochenen Menschen. Sie ist weit davon entfernt, nur eine
Information zur Bereicherung des Wissens zu sein. Wer sie so verstünde, würde
ihren Kernsinn verfehlen. Die göttliche Offenbarung als Gottesrede gibt den
Menschen und der ganzen kirchlichen Gemeinschaft Mut und Halt.
Über
das Geheimnis, welches das Verhältnis von Gott und Mensch darstellt, äußert
sich das Konzil nicht. Es überläßt das Problem des Zusammenwirkens von göttlichem
Urheber und menschlichem Ausführer der Theologie. Die durch das Konzil
geschaffene Situation gibt der menschlichen Freiheit einen größeren Raum als
bisher. Allerdings ist dadurch der Mensch auch mehr als bisher durch die Defekte
eines biblischen Buches belastet. Beachtlich ist, daß das Konzil davon spricht,
daß die Heilige Schrift sicher, getreu und irrtumsfrei die Wahrheit lehrt, die
um unseres Heiles willen niedergelegt werden soll. Mit diesen sorgfältig gewählten
Formulierungen legt es einen Kompromiß vor hinsichtlich der Frage, ob auch die
profanen Wahrheiten in der Dimension der Inspiration liegen (siehe S. 211). Mit
der zitierten Konzilsaussage wird die Bundestreue Gottes in das Gespräch
gebracht. Was Gott den Menschen zusagt, das ist ihnen ein für allemal zugesagt.
Es wird von Gott nicht mehr zurückgenommen. Seine Barmherzigkeit steht fest für
ewig. Aber auch seine Gerichte werden nicht verharmlost. Durch die Aussagen des
Konzils wird vielen früheren Spekulationen in der Theologie bezüglich der
Inspiration ein Riegel vorgeschoben.
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Mit
E. Biser (Ausgegrenzt und Eingewiesen, Überlegungen zu einer Standort
bestimmung der Kirche, Münch. Theol. Ztschr. 19, 1968,15) läßt sich das
Problem mit dem Blick auf die heutige Lage so charakterisieren: »Zum andern ist
noch immer mit Nachwirkungen jener geistigen Situation zu rechnen, in der die
christliche Botschaft in einem mehr oder minder wissenschaftsfreien Raum verkündet
wurde und darum nur dann auf hinreichend verständliche Weise verkündet werden
konnte, wenn der Hörer, zusammen mit der Kunde von seinem Heil, auch eine
Deutung des Seins und damit eine Art provisorisches Weltbild erhielt. Von daher
mußte es geradezu zu Konflikten mit der aufstrebenden Wissenschaft kommen. Sie
dokumentieren indessen nicht, wie es in der Retrospektive den Anschein hat und
insbesondere bei der Diskussion des Falles Galilei durchklingt, den immer wieder
versuchten Übergriff der Kirche auf Bereiche außerhalb ihrer Zuständigkeit,
sondern den ihr gewaltsam abverlangten und darum auch nur widerwillig
hingenommenen Verzicht auf einen Beitrag, der ehedem unzertrennlich mit dem
pastoralen Dienst am Menschen verknüpft schien.« (Siehe auch E. Biser,
Theologische Sprachtheoria und Hermeneutik, München 1970.)
Das angegebene Kriterium für die theologische Differenz stellt ein Prinzip dar, mit dessen Hilfe sich Aussageinhalt und Aussagegestalt unterscheiden lassen. Seine Anwendung freilich wird häufig nicht geringe Schwierigkeiten machen. Zunächst sei nur zu einem Lösungsversuch gesagt, daß die letzte Kompetenz beim kirchlichen Lehramt liegt, das allerdings seinerseits sich wiederum der Hilfe der theologischen Wissenschaft bedienen wird.
f)
Die Entstehung der Evangelien
Eine eingehendere und genauere Einsicht in das Problem wird uns der Blick
auf die Entstehung der neutestamentlichen Schriften, insbesondere der Evangelien
gewähren.
Hierfür
müssen neuerdings das Zweite Vatikanische Konzil genannt werden sowie die wie
eine prolep-
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tische
Kommentierung anmutende »Instructio de historica Evangeliorum veritate« der Päpstlichen
Bibelkommission vom 21. April 1964. Hier soll nur der Text des Konzils selbst
dargeboten werden. Er bedeutet, wie schon die Enz. »Dinvino afflante Spiritu«
(1943) eine Wende für die gesamte theologische Wissenschaft und verdient daher
eine ausführliche Anführung.
»Das
Wort Gottes, Gottes Kraft zum Heil für jeden, der glaubt (vgl. Röm 1,16),
kommt zu einzigartiger Darstellung und Kraftentfaltung in den Schriften des
Neuen Bundes. Denn als die Fülle der Zeit kam (vgl. Gal 54,4), ist das Wort
Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt, voll Gnade und Wahrheit (vgl. Joh
1,14). Christus hat das Reich Gottes auf Erden wiederhergestellt, in Tat und
Wort seinen Vater und sich selbst geoffenbart und sein Werk durch Tod,
Auferstehung, herrliche Himmelfahrt und Sendung des Heiligen Geistes vollendet.
Von der Erde erhöht, zieht er alle an sich (vgl. Joh 12,32 griech.); denn er
allein hat Worte des ewigen Lebens (vgl. Joh 6,68).
Anderen
Geschlechtern wurde dieses Geheimnis nicht kundgetan, wie es nur geoffenbart
worden ist seinen heiligen Aposteln und Propheten im Heiligen Geist (vgl. Eph
3,4-6 griech.), damit sie das Evangelium verkünden, den Glauben an Jesus als
Christus und Herrn wecken und die Kirche sammeln. Dafür sind die Schriften des
Neuen Testamentes das unvergängliche und göttliche Zeugnis.
Niemandem
kann es entgehen, daß unter allen Schriften, auch unter denen des Neuen Bundes,
den Evangelien mit Recht ein Vorrang zukommt. Denn sie sind das Hauptzeugnis für
Leben und Lehre des fleischgewordenen Wortes unseres Erlösers.
Im
apostolischen Ursprung der vier Evangelien hat die Kirche immer und überall
festgehalten und hält
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daran
fest; denn was die Apostel nach Christi Gebot gepredigt haben, das haben später
unter dem Anhauch des Heiligen Geistes sie selbst und apostolische Männer uns
als Fundament des Glaubens schriftlich überliefert: Das viergestaltige
Evangelium nach Matthäus, Markus, Lukas und Johannes.
Unsere
heilige Mutter, die Kirche, hat entschieden und unentwegt daran festgehalten und
hält daran fest, daß die vier genannten Evangelien, deren Geschichtlichkeit
sie ohne Bedenken bejaht, zuverlässig überliefern, was Jesus der Sohn Gottes
in seinem Leben unter den Menschen zu deren ewigem Teil wirklich getan und
gelehrt hat, bis zu dem Tage, da er aufgenommen wurde (vgl. Apg 1,1-2). Die
Apostel haben nach der Auffahrt des Herrn das, was er selbst gesagt und getan
hatte, ihren Hörern mit jenem volleren Verständnis überliefert, das ihnen aus
der Erfahrung der Verherrlichung Christi und aus dem Lichte des Geistes der
Wahrheit zufloß. Die biblischen Verfasser aber haben die vier Evangelien
redigiert, indem sie einiges aus dem Vielen auswählten, das mündlich oder auch
schon schriftlich überliefert war, indem sie anderes zu Überblicken
zusammenzogen oder im Hinblick auf die Lage in den Kirchen verdeutlichten, indem
sie schließlich die Form der Verkündigung beibehielten, doch immer so, daß
ihre Mitteilungen über Jesus wahr und ehrlich waren. Denn ob sie nur aus
eigenem Gedächtnis und Erinnern schrieben
oder auf Grund des Zeugnisses jener, die von Anfang an Augenzeugen und Diener
des Wortes waren, es ging ihnen immer darum, daß wir die Wahrheit der Worte
erkennen sollten, von denen wir Kunde erhalten haben (vgl. Lk 1,2-4).
Der
neutestamentliche Kanon umfaßt außer den vier Evangelien auch die Briefe des
heiligen Paulus und andere apostolische Schriften, die unter der Ein-
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gebung
des Heiligen Geistes verfaßt sind. In ihnen wird nach Gottes weisem Ratschluß
die Botschaft von Christus dem Herrn bestätigt, seine echte Lehre mehr und mehr
erklärt, die heilbringende Kraft des göttlichen Werkes Christi verkündet; die
Anfänge der Kirche und ihre wunderbare Ausbreitung werden erzählt und ihre
herrliche Vollendung vorausverkündet.
Denn
der Herr Jesus ist bei seinen Aposteln geblieben, wie er verheißen hatte (vgl.
Mt 28,20), und hat ihnen als Beistand den Geist gesandt, der sie in die Fülle
der Wahrheit einführen sollte (vgl. Joh 16,13).« (DV, Nr.1720)
g) Die Heilige Schrift als Glaubenszeugnis und Glaubensverkündigung
Nach
den Äußerungen des Konzils und der erwähnten »Instruktion«, in deren
Aussagen Ergebnisse der heutigen exegetischen Wissenschaft verwendet werden, ist
zu sagen, daß die Bücher des Kanons nicht als Literaturwerke bestimmter
Autoren im heutigen Sinne verstanden werden können. Sie sind Glaubenszeugnisse
auf geschichtlicher Grundlage. Das heißt: Sie sind theologisch reflektierte und
geprägte Berichte. Christus wird in ihnen gesehen und dargestellt im Lichte des
Ostergeheimnisses. Lehre und Leben Jesu werden nicht einfach weitererzählt,
damit die Erinnerung daran nicht schwindet. Sie werden vielmehr verkündet, so
daß sie der Kirche Fundament des Glaubens und des Lebens sein können, wie die
Instruktion bezüglich der Evangelien sagt. Die »Instruktion« gibt zu
erkennen, daß die Wahrheit der Evangelien nicht dadurch erreicht wird, daß man
sich an ein fundamentalistisches Buchstabenverständnis bindet (J. A. Fitzmayr,
Die Wahrheit der Evangelien, Stuttgarter Bibel-Studien, Stuttgart 1965).
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