10. Kapitel

 

Die Wahrheit der Heiligen Schrift

 

 

a) Allgemeine Grundsätze

Die menschliche Beteiligung am Zustandekommen der Heiligen Schriften führt zu dem schweren Problem der Wahrheit der Schrift. Man könnte zunächst die Meinung vertreten, daß der von Gott erwählte menschliche Schriftsteller auch mit irrigen Vorstellungen an der Verfasserschaft beteiligt ist, soweit es sich nicht um die göttliche Offenbarung selbst handelt. Diese These wird in der Tat von evangelischen Theologen gelehrt. In den kirchenamtlichen katholischen Äußerungen wurde sie stets abgelehnt. In der Äußerung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist gewissermaßen eine Kompromißlösung zu sehen, insofern nach vielen Verhandlungen einerseits betont wird, daß die Heiligen Schriften sicher, getreu und ohne Irrtum die Wahrheit lehren, daß diese aber andererseits in einem anschließenden Relativsatz als jene Wahrheit bezeichnet wird, die »Gott um unseres Heiles willen in

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Heiligen Schriften niedergelegt haben wollte«. Demgemäß ist, wie das Zweite Vatikanische Konzil erklärt, sorgfältig zu erforschen, was die heiligen Schriftsteller zu unserem Heile wirklich haben sagen wollen und was Gott mit ihren Worten kundzutun für gut befunden hat. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, daß das Zweite Vatikanische Konzil mit literarischen Gattungen rechnet.

 

b) Literarische Form und inhaltliche Aussage

Man wird der sowohl von Papst Pius XII. als auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil beschworenen Situation gerecht, wenn man unterscheidet zwischen Aussagegestalt und Aussageinhalt der Offenbarung. Bei der Wichtigkeit der Sache und der noch weithin bestehenden Unklarheit und Verwirrung dürfte es angebracht sein, hierüber ein vertiefendes und klärendes Wort zu sagen. Das ganze Problem führt allerdings soweit in sprachlogische und sprachphilosophische Dimensionen hinein, daß zu seiner vollen Lösung eine sprachphilosophische Untersuchung nötig wäre. Martin Buber, dem wir wenigstens zum Alten Testament eine besonders nahe Kontaktbezogenheit zuschreiben müssen, bietet einen Beitrag zur Aufhellung des Problems, wenn er behauptet: da die Menschen früherer Zeiten unvorhergesehene, eindrucksvolle Ereignisse, welche die geschichtliche Situation wie mit einem Schlage verändert haben, in einer fundamentalen Erregung ihres ganzen Wesens aufgenommen haben, lebe der von einer solchen Begeisterung ergriffene Mensch in einem Prozeß des Staunens, das alle plastischen Kräfte der Seele in Bewegung setze. Was sich dabei vollzieht, ist nicht eine Umdichtung des Wahrgenommenen durch die freischaffende Phantasie,

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sondern die bildnerische Darstellung des Ereignisses in seiner Geschichtsmächtigkeit.

Die Unterscheidung ist von höchster Wichtigkeit, wie uns manche verhängnisvollen geschichtlichen Vorgänge, etwa der Galilei-Prozeß oder der Gegensatz zwischen der Theologie und der Evolutionsthese im 19. Jahrhundert zeigen. Sie ist allerdings nicht so einfach, wie es im ersten Moment zu sein scheint. Dies wird deutlich, wenn wir bedenken, daß die sprachliche Gestalt nicht bloß ein Kleid ist, in welches der Inhalt hineinschlüpft, ebenso wenig ein Gefäß, in welches der Geist hineinströmt, daß sie vielmehr für den Inhalt eine ähnliche Funktion hat, wie der Leib für den Geist und daher ihrerseits Rückwirkungen auf den Sinn des Inhaltes ausübt und selbst sinnhaltig ist. Aussageinhalt und Aussageform bilden ein einheitliches Ganzes. In der Sprache, im Wort als der sinnhaltigen Form stößt immer Geist auf Geist, indem der Redende den Hörenden anspricht und nicht nur mechanisch wie in einer Hülle Inhalte übermittelt werden.

Durch das »Ansprechen« wird der Geist des Hörenden in Bewegung gesetzt, so daß er Gedanken hervorbringt, welche denen des Redenden entsprechen, derart, daß er sie in eine ihm angemessene sinnhaltige Form übersetzt (E. Betti, Die Hermeneutik als allgemeine Methodik der Geisteswissenschaften, Tübingen 1962).

Dennoch muß es möglich sein, nicht nur eine Unterscheidung, sondern eine Scheidung vorzunehmen, so daß wir, wenn auch mit vielen Reserven und Unsicherheiten sagen können, was in der Dimension der Aussage und was in der Dimension der Aussagegestalt liegt. Dies gilt auch, wenn man sagt, die je neue Verkündigung verlange die Aktualisierung. Es fragt sich eben, was aktualisiert werden müsse.

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c) Norm für die Unterscheidung von Form und Inhalt

Wichtig ist es, eine Norm für diese Unterscheidung zu finden. Wie schwierig es ist, eine solche zu erkennen, zeigt gerade der jahrhundertelange Streit, ja die Feindschaft zwischen der kirchlichen Verkündigung und der Theologie einerseits und der Naturwissenschaft mit ihren verschiedenen Disziplinen andererseits. Sowohl die Theologen als auch die Naturwissenschaftler waren im allgemeinen davon überzeugt, daß es hier nur ein Entweder-Oder gibt. Vielfach beschränkten sich die Theologen auf die abstrakte und formale Aussage, daß in Wahrheit kein Widerspruch bestehen könne, weil es sowohl für den Glauben als auch für die Wissenschaft nur eine Quelle gebe, nämlich Gott. Aber eine solche These bekam keine konkrete, lebendige Wirksamkeit, weil sie sich nur im Himmel der formalen Behauptung bewegt.

Wenn sich heute die Situation verändert hat, darf man die Frage stellen, ob nicht das siegreiche Vordringen der Naturwissenschaft die Theologen veranlaßt hat, offensichtlich unhaltbar gewordene Positionen preiszugeben und vor dem Sieger resigniert zurückzuweichen. Derartiges müßte man in der Tat annehmen, wenn es für die Unterscheidung von Aussageinhalt und Aussageform keine Norm gäbe. Daß es jedoch eine solche gibt, ist ein einleuchtendes Ergebnis aller unserer bisherigen Überlegungen und wird auch durch die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils nahegelegt. Wenn sich nämlich Gott dem Menschen in seiner Selbsterschließung mitteilt, geht seine Absicht dahin, ihn in das rechte, in das heilshafte Verhältnis zu sich selbst zu setzen oder genauer, ihn in die absolute Zukunft seiner unmittelbaren Selbstmitteilung zu rufen. Was diesem Ziele dient, muß zum unmittelbaren In-

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halte der in der Schrift bezeugten Offenbarung gerechnet werden. Die Art der Erschaffung der Welt und deren Struktur oder die Art der Erschaffung des Menschen ist von dieser Finalitiät der göttlichen Selbsterschließung nicht unmittelbar betroffen, es sei denn, daß das Wesen des Menschen so bestimmt werden muß, daß seine ausgezeichnete Stellung gegenüber allen übrigen Geschöpfen einsichtig wird. Andererseits gilt: In der apostolischen Zeit wird die besondere Heilsgeschichte verkündet, indem Jesus als der verheißene Messias proklamiert und seine Auferweckung bezeugt wird. Dies ist zweifellos für die absolute Zukunft des Menschen fundamental. Es bedeutet daher eine Preisgabe des biblischen Glaubens, wenn man die Auferstehung des Herrn als eine mythische Form ansieht.

 

d) Schrift und Mythos

Der Offenbarungsinhalt wird in der Schrift vielfach in mythischen Bildern geboten. Aber die Bildersprache kann nicht einfachhin als Mythos bezeichnet werden. Denn der Mythos stellt ein dramatisches Geschehen dar. Es ist nicht sicher, ob in der Schrift für die Darstellung des Inhaltes der Offenbarung über die mythischen Bilder hinaus auch der Mythos selbst verwendet wird. Gleichviel, wie diese Frage zu beantworten ist, es muß für das Verständnis der Schrift zwischen dem etwaigen mythischen Element und dem Offenbarungsinhalt unterschieden werden. Für diesen Prozeß kann man sagen: die Schrift muß entmythologisiert werden. Sie hat selbst schon in grundlegender Weise Entmythologisierung getrieben, indem sie den einen, lebendigen Gott bezeugt und die weltimmanenten Götter entthront. Die »Entmythologisierung«, welche in

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der Interpretation des zu entmythologisierenden Schriftwortes vorgenommen wird, bedeutet eben, daß sie die von der Schrift schon geleistete Entmythologisierung interpretiert (siehe die Lehre von dem Schöpfergott in Band 3).

 

e) Die Wahrheit der Schrift nach dem II. Vat. Konzil

Über die bisherigen Lösungsversuche führt hinaus und zwar in sehr tiefgehender Weise, was das Zweite Vatikanische Konzil über die Wahrheit der Heiligen Schrift gesagt hat. (Der Ausdruck »Irrtumslosigkeit« ist in der Konstitution über das Wort Gottes vom Konzil vermieden worden.) Der Ausdruck »Wahrheit« ist in der Heiligen Schrift anders zu verstehen als in den weltlichen Wissenschaften. Das ergibt sich schon daraus, daß man in der Heiligen Schrift eine Anrede Gottes sehen muß, und zwar nicht eine einmalige, im Akte der .Entstehung der Schrift von Gott vollzogene Anrede an den Menschen. Sie ist vielmehr eine dauernde Ansprache Gottes an den Menschen, sie ist eine Gottesrede (DV, 9). Auch in Nr. 2 der Konstitution wird gesagt, daß in der Offenbarung der unsichtbare Gott redet, und zwar als überströmende Liebe an die Menschen wie an Freunde, daß er in dieser Rede mit ihnen verkehrt, um sie in seine Gemeinschaft einzuladen. In Nr. 21 sagt das Konzil: »In den heiligen Büchern kommt ja der Vater, der im Himmel ist, seinen Kindern in Liebe entgegen und nimmt mit ihnen das Gespräch auf. Und solche Gewalt und Kraft ist im Worte Gottes, daß es für die Kirche Halt und Leben, für die Kinder der Kirche Glaubensstärke, Seelenspeise und reine unversiegliche Quelle des geistlichen Lebens ist. Darum gelten in der Heiligen Schrift in besonderer Weise die Worte: ,Lebendig ist Gottes

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Rede und wirksam' (Hebr 4,5), mächtig aufzubauen und das Erbe auszuteilen unter allen Geheiligten« (Apg 20,32; vgl. 1 Thess 2,13). Aus dem Redecharakter der göttlichen Offenbarung ergibt sich, daß sie Gemeinschaft und Liebe stiftet zwischen Gott und dem von ihm angesprochenen Menschen. Sie ist weit davon entfernt, nur eine Information zur Bereicherung des Wissens zu sein. Wer sie so verstünde, würde ihren Kernsinn verfehlen. Die göttliche Offenbarung als Gottesrede gibt den Menschen und der ganzen kirchlichen Gemeinschaft Mut und Halt.

Über das Geheimnis, welches das Verhältnis von Gott und Mensch darstellt, äußert sich das Konzil nicht. Es überläßt das Problem des Zusammenwirkens von göttlichem Urheber und menschlichem Ausführer der Theologie. Die durch das Konzil geschaffene Situation gibt der menschlichen Freiheit einen größeren Raum als bisher. Allerdings ist dadurch der Mensch auch mehr als bisher durch die Defekte eines biblischen Buches belastet. Beachtlich ist, daß das Konzil davon spricht, daß die Heilige Schrift sicher, getreu und irrtumsfrei die Wahrheit lehrt, die um unseres Heiles willen niedergelegt werden soll. Mit diesen sorgfältig gewählten Formulierungen legt es einen Kompromiß vor hinsichtlich der Frage, ob auch die profanen Wahrheiten in der Dimension der Inspiration liegen (siehe S. 211). Mit der zitierten Konzilsaussage wird die Bundestreue Gottes in das Gespräch gebracht. Was Gott den Menschen zusagt, das ist ihnen ein für allemal zugesagt. Es wird von Gott nicht mehr zurückgenommen. Seine Barmherzigkeit steht fest für ewig. Aber auch seine Gerichte werden nicht verharmlost. Durch die Aussagen des Konzils wird vielen früheren Spekulationen in der Theologie bezüglich der Inspiration ein Riegel vorgeschoben.

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Mit E. Biser (Ausgegrenzt und Eingewiesen, Überlegungen zu einer Standort bestimmung der Kirche, Münch. Theol. Ztschr. 19, 1968,15) läßt sich das Problem mit dem Blick auf die heutige Lage so charakterisieren: »Zum andern ist noch immer mit Nachwirkungen jener geistigen Situation zu rechnen, in der die christliche Botschaft in einem mehr oder minder wissenschaftsfreien Raum verkündet wurde und darum nur dann auf hinreichend verständliche Weise verkündet werden konnte, wenn der Hörer, zusammen mit der Kunde von seinem Heil, auch eine Deutung des Seins und damit eine Art provisorisches Weltbild erhielt. Von daher mußte es geradezu zu Konflikten mit der aufstrebenden Wissenschaft kommen. Sie dokumentieren indessen nicht, wie es in der Retrospektive den Anschein hat und insbesondere bei der Diskussion des Falles Galilei durchklingt, den immer wieder versuchten Übergriff der Kirche auf Bereiche außerhalb ihrer Zuständigkeit, sondern den ihr gewaltsam abverlangten und darum auch nur widerwillig hingenommenen Verzicht auf einen Beitrag, der ehedem unzertrennlich mit dem pastoralen Dienst am Menschen verknüpft schien.« (Siehe auch E. Biser, Theologische Sprachtheoria und Hermeneutik, München 1970.)

 

     Das angegebene Kriterium für die theologische Differenz stellt ein Prinzip dar, mit dessen Hilfe sich Aussageinhalt und Aussagegestalt unterscheiden lassen. Seine Anwendung freilich wird häufig nicht geringe Schwierigkeiten machen. Zunächst sei nur zu einem Lösungsversuch gesagt, daß die letzte Kompetenz beim kirchlichen Lehramt liegt, das allerdings seinerseits sich wiederum der Hilfe der theologischen Wissenschaft bedienen wird.

f) Die Entstehung der Evangelien

     Eine eingehendere und genauere Einsicht in das Problem wird uns der Blick auf die Entstehung der neutestamentlichen Schriften, insbesondere der Evangelien gewähren.

Hierfür müssen neuerdings das Zweite Vatikanische Konzil genannt werden sowie die wie eine prolep-

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tische Kommentierung anmutende »Instructio de historica Evangeliorum veritate« der Päpstlichen Bibelkommission vom 21. April 1964. Hier soll nur der Text des Konzils selbst dargeboten werden. Er bedeutet, wie schon die Enz. »Dinvino afflante Spiritu« (1943) eine Wende für die gesamte theologische Wissenschaft und verdient daher eine ausführliche Anführung.

»Das Wort Gottes, Gottes Kraft zum Heil für jeden, der glaubt (vgl. Röm 1,16), kommt zu einzigartiger Darstellung und Kraftentfaltung in den Schriften des Neuen Bundes. Denn als die Fülle der Zeit kam (vgl. Gal 54,4), ist das Wort Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt, voll Gnade und Wahrheit (vgl. Joh 1,14). Christus hat das Reich Gottes auf Erden wiederhergestellt, in Tat und Wort seinen Vater und sich selbst geoffenbart und sein Werk durch Tod, Auferstehung, herrliche Himmelfahrt und Sendung des Heiligen Geistes vollendet. Von der Erde erhöht, zieht er alle an sich (vgl. Joh 12,32 griech.); denn er allein hat Worte des ewigen Lebens (vgl. Joh 6,68).

Anderen Geschlechtern wurde dieses Geheimnis nicht kundgetan, wie es nur geoffenbart worden ist seinen heiligen Aposteln und Propheten im Heiligen Geist (vgl. Eph 3,4-6 griech.), damit sie das Evangelium verkünden, den Glauben an Jesus als Christus und Herrn wecken und die Kirche sammeln. Dafür sind die Schriften des Neuen Testamentes das unvergängliche und göttliche Zeugnis.

Niemandem kann es entgehen, daß unter allen Schriften, auch unter denen des Neuen Bundes, den Evangelien mit Recht ein Vorrang zukommt. Denn sie sind das Hauptzeugnis für Leben und Lehre des fleischgewordenen Wortes unseres Erlösers.

Im apostolischen Ursprung der vier Evangelien hat die Kirche immer und überall festgehalten und hält

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daran fest; denn was die Apostel nach Christi Gebot gepredigt haben, das haben später unter dem Anhauch des Heiligen Geistes sie selbst und apostolische Männer uns als Fundament des Glaubens schriftlich überliefert: Das viergestaltige Evangelium nach Matthäus, Markus, Lukas und Johannes.

Unsere heilige Mutter, die Kirche, hat entschieden und unentwegt daran festgehalten und hält daran fest, daß die vier genannten Evangelien, deren Geschichtlichkeit sie ohne Bedenken bejaht, zuverlässig überliefern, was Jesus der Sohn Gottes in seinem Leben unter den Menschen zu deren ewigem Teil wirklich getan und gelehrt hat, bis zu dem Tage, da er aufgenommen wurde (vgl. Apg 1,1-2). Die Apostel haben nach der Auffahrt des Herrn das, was er selbst gesagt und getan hatte, ihren Hörern mit jenem volleren Verständnis überliefert, das ihnen aus der Erfahrung der Verherrlichung Christi und aus dem Lichte des Geistes der Wahrheit zufloß. Die biblischen Verfasser aber haben die vier Evangelien redigiert, indem sie einiges aus dem Vielen auswählten, das mündlich oder auch schon schriftlich überliefert war, indem sie anderes zu Überblicken zusammenzogen oder im Hinblick auf die Lage in den Kirchen verdeutlichten, indem sie schließlich die Form der Verkündigung beibehielten, doch immer so, daß ihre Mitteilungen über Jesus wahr und ehrlich waren. Denn ob sie nur aus eigenem Gedächtnis und Erinnern schrieben oder auf Grund des Zeugnisses jener, die von Anfang an Augenzeugen und Diener des Wortes waren, es ging ihnen immer darum, daß wir die Wahrheit der Worte erkennen sollten, von denen wir Kunde erhalten haben (vgl. Lk 1,2-4).

Der neutestamentliche Kanon umfaßt außer den vier Evangelien auch die Briefe des heiligen Paulus und andere apostolische Schriften, die unter der Ein-

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gebung des Heiligen Geistes verfaßt sind. In ihnen wird nach Gottes weisem Ratschluß die Botschaft von Christus dem Herrn bestätigt, seine echte Lehre mehr und mehr erklärt, die heilbringende Kraft des göttlichen Werkes Christi verkündet; die Anfänge der Kirche und ihre wunderbare Ausbreitung werden erzählt und ihre herrliche Vollendung vorausverkündet.

Denn der Herr Jesus ist bei seinen Aposteln geblieben, wie er verheißen hatte (vgl. Mt 28,20), und hat ihnen als Beistand den Geist gesandt, der sie in die Fülle der Wahrheit einführen sollte (vgl. Joh 16,13).« (DV, Nr.1720)

 

g) Die Heilige Schrift als Glaubenszeugnis und Glaubensverkündigung

 Nach den Äußerungen des Konzils und der erwähnten »Instruktion«, in deren Aussagen Ergebnisse der heutigen exegetischen Wissenschaft verwendet werden, ist zu sagen, daß die Bücher des Kanons nicht als Literaturwerke bestimmter Autoren im heutigen Sinne verstanden werden können. Sie sind Glaubenszeugnisse auf geschichtlicher Grundlage. Das heißt: Sie sind theologisch reflektierte und geprägte Berichte. Christus wird in ihnen gesehen und dargestellt im Lichte des Ostergeheimnisses. Lehre und Leben Jesu werden nicht einfach weitererzählt, damit die Erinnerung daran nicht schwindet. Sie werden vielmehr verkündet, so daß sie der Kirche Fundament des Glaubens und des Lebens sein können, wie die Instruktion bezüglich der Evangelien sagt. Die »Instruktion« gibt zu erkennen, daß die Wahrheit der Evangelien nicht dadurch erreicht wird, daß man sich an ein fundamentalistisches Buchstabenverständnis bindet (J. A. Fitzmayr, Die Wahrheit der Evangelien, Stuttgarter Bibel-Studien, Stuttgart 1965).

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