6. Kapitel
Der
Kanon
a) Sein Sinn
Im
Fortgang des apostolischen Zeitalters setzte eine vielfältige Aufschreibetätigkeit
ein. Ihr Ergebnis liegt vor in der Sammlung der 27 Einzelschriften, welche den
neutestamentlichen Kanon ausmachen. Es ist überraschend, daß es bis zum Jahre
367 gedauert hat, bis uns der Kanon der 27 Bücher zum erstenmal vollzählig in
der Geschichte der Kirche begegnet; dies ist
138
der
Fall im 39. Osterfestbrief des Bischofs Athanasius von Alexandrien. lm
Abendlande hat es noch länger gedauert, bis die Kanonbildung zu ihrem Abschluß
gekommen war, nämlich bis zum Ende des vierten bzw. bis zum Beginn des fünften
Jahrhunderts. Diese Tatsache hat darin ihren Grund, daß manche Bücher aus der
unmittelbar nachapostolischen Zeit sich längere Zeit kanonischen Ansehens
erfreuten, später aber wieder aus dem Kanon entfernt wurden, während andere,
wie etwa im Morgenland die Apokalypse oder im Abendland der Hebräerbrief, lange
Zeit hindurch fast unbekannt gewesen zu sein scheinen, aber doch später in den
Kanon aufgenommen wurden. Die endgültige verbindliche Klärung brachte erst das
Konzil von Trient (1546: DS 1501 ff).
b) Seine Entstehung
Man
kann diesen Vorgang folgendermaßen verständlich machen: Die von manchen
Theologen behauptete Offenbarung über den Umfang des Kanons läßt sich schwer
oder nicht beweisen. Sie scheint vielmehr durch die Kanongeschichte in Frage
gestellt zu sein. Insbesondere dürfte die These von einer mündlichen Überlieferung
über den Umfang den Kanons an dessen Geschichte scheitern. Man wird vielmehr
sagen müssen, daß die Kirche durch ihre geistliche, d. h. durch die ihr von
Christus übertragene und in dem in ihr präsenten Heiligen Geist ausgeübte
Vollmacht den Kanon bestimmt hat. Sie tat dies nicht willkürlich, sondern auf
Grund bestimmter Kriterien.
Die
voneinander sehr verschiedenen, weithin unabhängig voneinander existierenden
Bezeugungen, Erklärungen und Verkündigungen der Urbotschaft Jesu (daß Gott in
Jesus und nur durch ihn ganz das Heil al-
139
ler
Menschen gewirkt hat), die für bestimmte Gruppen und Gemeindon des ersten
Jahrhunderts verfaßt wurden, wurden allmählich von der Kirche im Lichte des
Christusglaubens gesammelt, gesichtet und als geschlossenes Ganzes als
verbindliche Grundlage des Glaubens erklärt (0. Kuss, Die Schrift und die
Einheit der Christen, in: MThZ 18, 1967, 298).
Wegen
der Klarheit und der Richtigkeit seiner Ausführungen sei ein längerer Passus
von B. Brinkmann aufgenommen: »Welche von den apostolischen und infolgedessen
inspirierten und kanonischen Schriften zu dem Kanon gehören, ist nicht auf eine
Offenbarung zurückzuführen, sondern nur auf die Tatsache, daß diese Schriften
der Kirche eindeutig als von Aposteln bzw. Apostelschülern in Ausübung ihrer
apostolischen Sendung verfaßte Schriften überkommen sind, während andere
apostolische Schriften entweder nicht mehr vorhanden waren oder doch solche
konkreten Fragen einer bestimmten Gemeinde behandelten (z. B. ein vorkanonischer
Brief des Paulus nach Korinth), daß die Kirche sie nicht unter die Schriften
aufgenommen hat, die für die ganze Kirche kanonisch sein sollten. So ist es
leicht zu verstehen, daß sie den Philemonbrief aufgenommen hat, weil hier
grundsätzlich Fragen über die Stellung der getauften Sklaven behandelt werden.
Wenn sie den ersten Klemensbrief nicht endgültig aufgenommen hat, obgleich er
nach den obigen Ausführungen als apostolischer Brief eines Apostelschülers
wohl auch als inspiriert und infolgedessen als kanonisch, d. h. als normativ zu
gelten hatte, war der Grund vielleicht, daß sie grundsätzlich zunächst nur
Schriften, die von den Aposteln in engerem Sinne verfaßt waren oder doch ihnen
zugeschrieben wurden, aufgenommen hat, dazu wegen ihrer besonderen Bedeutung nur
noch von den Apostelschü-
140
lern
Markus und Lukas die beiden Evangelien und die Apostelgeschichte, weil hier die
Autorität des Petrus und des Paulus noch besonders dahinter stand. Der Grund
dafür, daß sie bei der Aufnahme von Hebr, Apk, Jak, 2 Petr, 2 u. 3 Joh und Jud
zeitweilig geschwankt hat, ist offenbar darin zu suchen, daß die Verfasserfrage
nicht eindeutig feststand. Doch ist auch durch die endgültige Aufnahme dieser
Schriften in den Kanon die Verfasserfrage nur insofern entschieden, als die
Verfasser nach der Überzeugung der Kirche Apostel oder wenigstens Apostelschüler
waren; denn sie hat ihre Auswahl offenbar auf die Schriften aus apostolischer
Zeit beschränkt, ohne damit zu sagen, daß von dem späteren Schrifttum nichts
mehr inspiriert sei« (B. Brinkmann, Inspiration und Kanonizität der Heiligen
Schrift in ihrem Verhältnis zur Kirche, in: Scholastik 33,1958,218-221).
Man
kann auch sagen: In der Überzeugung von dem normativen Charakter des
urkirchlichen Glaubens und der urkirchlichen Verkündigung besitzt die Kirche
ein Erkenntnismittel, jene Schriften als inspiriert und daher als kanonisch zu
erkennen und zu erklären, in welchen sie auf Grund ihrer Glaubenserfahrung und
ihrer sich mehr und mehr vertiefenden Reflexion eine reine Objektivierung des
urkirchlichen Glaubens erkennt (K. Rahner, Schriften zur Theologie, V,
Einsiedeln 1963».
141