6. Kapitel

 

 Der Kanon

 

a) Sein Sinn

Im Fortgang des apostolischen Zeitalters setzte eine vielfältige Aufschreibetätigkeit ein. Ihr Ergebnis liegt vor in der Sammlung der 27 Einzelschriften, welche den neutestamentlichen Kanon ausmachen. Es ist überraschend, daß es bis zum Jahre 367 gedauert hat, bis uns der Kanon der 27 Bücher zum erstenmal vollzählig in der Geschichte der Kirche begegnet; dies ist

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der Fall im 39. Osterfestbrief des Bischofs Athanasius von Alexandrien. lm Abendlande hat es noch länger gedauert, bis die Kanonbildung zu ihrem Abschluß gekommen war, nämlich bis zum Ende des vierten bzw. bis zum Beginn des fünften Jahrhunderts. Diese Tatsache hat darin ihren Grund, daß manche Bücher aus der unmittelbar nachapostolischen Zeit sich längere Zeit kanonischen Ansehens erfreuten, später aber wieder aus dem Kanon entfernt wurden, während andere, wie etwa im Morgenland die Apokalypse oder im Abendland der Hebräerbrief, lange Zeit hindurch fast unbekannt gewesen zu sein scheinen, aber doch später in den Kanon aufgenommen wurden. Die endgültige verbindliche Klärung brachte erst das Konzil von Trient (1546: DS 1501 ff).

b) Seine Entstehung

Man kann diesen Vorgang folgendermaßen verständlich machen: Die von manchen Theologen behauptete Offenbarung über den Umfang des Kanons läßt sich schwer oder nicht beweisen. Sie scheint vielmehr durch die Kanongeschichte in Frage gestellt zu sein. Insbesondere dürfte die These von einer mündlichen Überlieferung über den Umfang den Kanons an dessen Geschichte scheitern. Man wird vielmehr sagen müssen, daß die Kirche durch ihre geistliche, d. h. durch die ihr von Christus übertragene und in dem in ihr präsenten Heiligen Geist ausgeübte Vollmacht den Kanon bestimmt hat. Sie tat dies nicht willkürlich, sondern auf Grund bestimmter Kriterien.

Die voneinander sehr verschiedenen, weithin unabhängig voneinander existierenden Bezeugungen, Erklärungen und Verkündigungen der Urbotschaft Jesu (daß Gott in Jesus und nur durch ihn ganz das Heil al-

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ler Menschen gewirkt hat), die für bestimmte Gruppen und Gemeindon des ersten Jahrhunderts verfaßt wurden, wurden allmählich von der Kirche im Lichte des Christusglaubens gesammelt, gesichtet und als geschlossenes Ganzes als verbindliche Grundlage des Glaubens erklärt (0. Kuss, Die Schrift und die Einheit der Christen, in: MThZ 18, 1967, 298).

Wegen der Klarheit und der Richtigkeit seiner Ausführungen sei ein längerer Passus von B. Brinkmann aufgenommen: »Welche von den apostolischen und infolgedessen inspirierten und kanonischen Schriften zu dem Kanon gehören, ist nicht auf eine Offenbarung zurückzuführen, sondern nur auf die Tatsache, daß diese Schriften der Kirche eindeutig als von Aposteln bzw. Apostelschülern in Ausübung ihrer apostolischen Sendung verfaßte Schriften überkommen sind, während andere apostolische Schriften entweder nicht mehr vorhanden waren oder doch solche konkreten Fragen einer bestimmten Gemeinde behandelten (z. B. ein vorkanonischer Brief des Paulus nach Korinth), daß die Kirche sie nicht unter die Schriften aufgenommen hat, die für die ganze Kirche kanonisch sein sollten. So ist es leicht zu verstehen, daß sie den Philemonbrief aufgenommen hat, weil hier grundsätzlich Fragen über die Stellung der getauften Sklaven behandelt werden. Wenn sie den ersten Klemensbrief nicht endgültig aufgenommen hat, obgleich er nach den obigen Ausführungen als apostolischer Brief eines Apostelschülers wohl auch als inspiriert und infolgedessen als kanonisch, d. h. als normativ zu gelten hatte, war der Grund vielleicht, daß sie grundsätzlich zunächst nur Schriften, die von den Aposteln in engerem Sinne verfaßt waren oder doch ihnen zugeschrieben wurden, aufgenommen hat, dazu wegen ihrer besonderen Bedeutung nur noch von den Apostelschü-

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lern Markus und Lukas die beiden Evangelien und die Apostelgeschichte, weil hier die Autorität des Petrus und des Paulus noch besonders dahinter stand. Der Grund dafür, daß sie bei der Aufnahme von Hebr, Apk, Jak, 2 Petr, 2 u. 3 Joh und Jud zeitweilig geschwankt hat, ist offenbar darin zu suchen, daß die Verfasserfrage nicht eindeutig feststand. Doch ist auch durch die endgültige Aufnahme dieser Schriften in den Kanon die Verfasserfrage nur insofern entschieden, als die Verfasser nach der Überzeugung der Kirche Apostel oder wenigstens Apostelschüler waren; denn sie hat ihre Auswahl offenbar auf die Schriften aus apostolischer Zeit beschränkt, ohne damit zu sagen, daß von dem späteren Schrifttum nichts mehr inspiriert sei« (B. Brinkmann, Inspiration und Kanonizität der Heiligen Schrift in ihrem Verhältnis zur Kirche, in: Scholastik 33,1958,218-221).

Man kann auch sagen: In der Überzeugung von dem normativen Charakter des urkirchlichen Glaubens und der urkirchlichen Verkündigung besitzt die Kirche ein Erkenntnismittel, jene Schriften als inspiriert und daher als kanonisch zu erkennen und zu erklären, in welchen sie auf Grund ihrer Glaubenserfahrung und ihrer sich mehr und mehr vertiefenden Reflexion eine reine Objektivierung des urkirchlichen Glaubens erkennt (K. Rahner, Schriften zur Theologie, V, Einsiedeln 1963».

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