5. Kapitel

Personale Struktur des Gerichtes

 Es sei noch besonders hervorgehoben, dass der Maßstab des Gerichtes nicht eine sachliche Norm ist, sondern eine Person, der menschgewordene Gottes­sohn. Das Gericht ist daher durch und durch personal gebaut. Wenn man den Richter noch genauer bestim­men will, als es im bisherigen Text geschah, dann ist zu betonen, dass nach dem Evangelisten Johannes Je­sus Christus nicht gekommen ist, um zu richten, son­dern um zu retten (Joh 12,47; 3,17; 8,15). Das Schicksal des Menschen entscheidet sich jedoch an seinem Verhalten zu dem vom Vater gesandten Sohn (Joh 12,48). So wird der Sohn indirekt dennoch zum Richter: durch sein Dasein, durch sein Wort, durch seine Machttaten. Wenn er nicht die Botschaft des Vaters und die ihm aufgetragenen Machttaten vollzo­gen hätte, wären die Menschen entschuldigt (Joh 3,9-11; 5,22). Indem sich jedoch die Menschen dem, was er vom Vater bringt, verschließen, verfallen sie dem Gericht. Sie lehnen das ihnen vom Vater gesandte Licht ab und verfallen dadurch der Finsternis. So zie­hen sie sich durch ihr eigenes Verhalten die Verurtei­lung zu. Indem sie auf Jesus Christus schauen und hö­ren und zugleich auf sich selbst, erkennen sie unmittel­bar ihren Gegensatz zu Jesus Christus und sprechen sich so selber unausweichlich das Urteil. Wer anderer­seits in dem Blick auf Jesus seine eigene, wenn auch vielleicht noch unvollkommene, Zugehörigkeit zu ihm erkennt, erfährt durch Jesus Christus, aber auch durch die eigene Selbstbeurteilung den Freispruch für das ewige Leben (siehe mein umfangreiches Werk

 

101

 

»Von den Letzten Dingen«, S.397ff, auch ital. 1970, mit zahlreichen ökumenischen Problemen; ferner H. U. von Balthasar, Das Gericht, Internationale Katho­lische Zeitschrift, 1980, 227-235 mit weiteren Literatur­angaben).

 

102

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band VI-2