5.
Kapitel
Personale
Struktur des Gerichtes
Es sei noch besonders hervorgehoben, dass
der Maßstab des Gerichtes nicht eine sachliche Norm ist, sondern eine Person,
der menschgewordene Gottessohn. Das Gericht ist daher durch und durch personal
gebaut. Wenn man den Richter noch genauer bestimmen will, als es im bisherigen
Text geschah, dann ist zu betonen, dass nach dem Evangelisten Johannes Jesus
Christus nicht gekommen ist, um zu richten, sondern um zu retten (Joh 12,47;
3,17; 8,15). Das Schicksal des Menschen entscheidet sich jedoch an seinem
Verhalten zu dem vom Vater gesandten Sohn (Joh 12,48). So wird der Sohn indirekt
dennoch zum Richter: durch sein Dasein, durch sein Wort, durch seine Machttaten.
Wenn er nicht die Botschaft des Vaters und die ihm aufgetragenen Machttaten
vollzogen hätte, wären die Menschen entschuldigt (Joh 3,9-11; 5,22). Indem
sich jedoch die Menschen dem, was er vom Vater bringt, verschließen, verfallen
sie dem Gericht. Sie lehnen das ihnen vom Vater gesandte Licht ab und verfallen
dadurch der Finsternis. So ziehen sie sich durch ihr eigenes Verhalten die
Verurteilung zu. Indem sie auf Jesus Christus schauen und hören und
zugleich auf sich selbst, erkennen sie unmittelbar ihren Gegensatz zu Jesus
Christus und sprechen sich so selber unausweichlich das Urteil. Wer andererseits
in dem Blick auf Jesus seine eigene, wenn auch vielleicht noch unvollkommene,
Zugehörigkeit zu ihm erkennt, erfährt durch Jesus Christus, aber auch durch
die eigene Selbstbeurteilung den Freispruch für das ewige Leben (siehe mein
umfangreiches Werk
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»Von den Letzten
Dingen«, S.397ff, auch ital. 1970, mit zahlreichen ökumenischen Problemen;
ferner H. U. von Balthasar, Das Gericht, Internationale Katholische
Zeitschrift, 1980, 227-235 mit weiteren Literaturangaben).
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