3.
Doppelcharakter des Gerichtes
Das Wort »Gericht« ist, wie sich aus
diesen Überlegungen ergibt, doppelsinnig. Es kann ein befreiendes, zur
Vollendung und Erfüllung rufendes oder ein verdammendes Gericht sein. Das
Gericht wird an allen, den Gerechten und den Sündern, abgehalten. Für diejenigen
aber, welche schon während des Lebens das Gericht Gottes in der Taufe, im Bußsakrament,
in der Reue, im Gewissensanspruch gegen sich selbst angenommenen und
durchgehalten haben, wird das »besondere« Gericht ein befreiendes Gericht
sein. Ein solcher Mensch hat das verurteilende Gericht schon während seines
irdischen Lebens über sich ergehen lassen. Indem er es während des irdischen
Lebens über sich ergehen ließ, hat es zugleich den Charakter der Befreiung
von der Verurteilung, nämlich der Sündenvergebung und inneren Erneuerung
gehabt. Für denjenigen, der die ihm von Gottes schöpferischer Liebe geschenkte
Gerechtigkeit während seines Lebens bis zum Tode durchgehalten hat, der sich im
Glauben und in der Liebe immer wieder Gott anheimzugeben versucht, wird das
besondere Gericht nur noch ein freisprechendes Gericht sein. In ihm wird der
Sinn aller innergeschichtlichen göttlichen Gerichte sich erfüllen: das Heil.
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