3. Doppelcharakter des Gerichtes

 

Das Wort »Gericht« ist, wie sich aus diesen Überle­gungen ergibt, doppelsinnig. Es kann ein befreiendes, zur Vollendung und Erfüllung rufendes oder ein ver­dammendes Gericht sein. Das Gericht wird an allen, den Gerechten und den Sündern, abgehalten. Für die­jenigen aber, welche schon während des Lebens das Gericht Gottes in der Taufe, im Bußsakrament, in der Reue, im Gewissensanspruch gegen sich selbst ange­nommenen und durchgehalten haben, wird das »be­sondere« Gericht ein befreiendes Gericht sein. Ein sol­cher Mensch hat das verurteilende Gericht schon wäh­rend seines irdischen Lebens über sich ergehen lassen. Indem er es während des irdischen Lebens über sich ergehen ließ, hat es zugleich den Charakter der Befrei­ung von der Verurteilung, nämlich der Sündenverge­bung und inneren Erneuerung gehabt. Für denjenigen, der die ihm von Gottes schöpferischer Liebe ge­schenkte Gerechtigkeit während seines Lebens bis zum Tode durchgehalten hat, der sich im Glauben und in der Liebe immer wieder Gott anheimzugeben ver­sucht, wird das besondere Gericht nur noch ein frei­sprechendes Gericht sein. In ihm wird der Sinn aller in­nergeschichtlichen göttlichen Gerichte sich erfüllen: das Heil.

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