2. Gottesgericht im Selbstgericht

 

Einmal ist es Gott, der den Menschen die Gnade zu einer solchen radikalen Selbsterkenntnis schenkt. Wenn die These von Boros richtig ist, kann diese von Gott gewährte, bis auf den letzten Grund gehende Selbsterkenntnis zur Bekehrung oder auch zur immer­währenden Ablehnung Gottes führen. In dem Selbst­urteil des Menschen spricht also Gott sein Urteil aus.

Ein zweiter Gesichtspunkt kommt dazu. Der Mensch misst sich in dieser Selbstentscheidung und muss sich messen am Maßstab Gottes oder vielmehr an dem in Jesus Christus erschienenen Maßstab Got­tes, an der in Christus verwirklichten Liebe, Heiligkeit und Gerechtigkeit Gottes. An der Todesgrenze kommt der Mensch nicht mehr mit irdischen Entscheidungen und Initiativen weiter. Er muss, was er aus seinem Le-

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ben gemacht hat, was er sich und seinen Mitmen­schen schuldig geblieben ist, im Lichte des göttlichen Heilsplanes beurteilen. Niemand kann ihn davon be­freien. Diese Überlegung schließt in sich, dass dem Menschen seine letzte und entscheidende, schicksals­be­stimmende Selbstbeurteilung nicht von außen wie von einer fremden Macht autoritär aufgezwungen wird, der er sich beugen muss, ohne entrinnen zu kön­nen, dass er vielmehr im Lichte Gottes in voller Klarheit einsieht, was er gewählt hat und wählt. In eigener kla­rer Erkenntnis und in voller Überzeugung übernimmt er das immerwährende Leben der Liebe oder das im­mer­währende Leben der aufrührerischen, antitheistischen Autonomie und Selbstverschlossenheit (siehe mein 1948 erschienenes Werk »Von den Letzten Din­gen«, Münster, Regensberg, S.397ff).

Alle Handlungen und Motive seines Lebens, auch die während des irdischen Lebensverlaufes kaum beachteten, treten vor sein Auge. Er kennt jede Einzel­heit und das aus den Einzelentscheidungen zusam­mengewobene Ganze des Lebens mit seinem geistigen Auge in voller Klarheit. Diese Erkenntnis ist nicht nach der Art einer Lebensbilanz zu verstehen. Denn das Entscheidende in diesem Augenblick ist der Zustand des Glaubens und der Liebe, in welchem sich der Mensch eben in jener Situation befindet. Da mag es sein, dass er durch Buße und Reue auch für die schlimmsten Taten seines Lebens Verzeihung gefun­den hat und vor Gott als ein Glaubender und Liebender erscheint. Insofern sich der Mensch ohne Verhüllun­gen, ohne Entschuldigungen unmittelbar nach seinem Tode so sieht, wie er ist, ohne von sich wegschauen zu können, ist er sein eigener Richter. Gottes Gericht ist ein Selbstgericht. Insofern er aber sich im Lichte Gottes beurteilt, oder in Trostlosigkeit, dem er nicht in

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die Dunkelheit oder in den Schatten auszuweichen vermag, vollzieht sich in seinem Selbstgericht das Ge­richt Gottes. In dem Lichte der Wahrheit kennt er auch das ihm zukommende Schicksal, das Schicksal ewiger Liebe oder das Schicksal ewiger Einsamkeit. Er nimmt dies aus innerer Einsicht und Bereitwilligkeit an.

  

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