3. ABSCHNITT

Das »besondere« Gericht

1. Kapitel

Das Problem

 Mit der Aussage, dass der Mensch sogleich nach dem Tode sein endgültiges Schicksal erfährt, ist unlös­lich verbunden die These, dass sogleich nach dem To­de von Gott ein Gericht gehalten wird. In der Taufe und, wenn es nötig ist, im Bußsakrament gewinnt der Mensch Anteil an dem Gerichte, welches Gott über den Repräsentanten aller sündigen Menschen, seinen menschgewordenen Sohn Jesus Christus, abgehalten hat. So ist, von Gott her gesehen, für den sterbenden Menschen das Gericht schon erfolgt. Es ist ein Faktum der Vergangenheit. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass die in der Taufe und im Bußsakra­ment und auch in anderen geistlichen Vorgängen ge­währte Verzeihung der Sünden sowie die innere Er­neuerung und Heiligung durchgehalten werden müs­sen. Wir wissen, dass dies dem Menschen nur schwer möglich ist, dass es ihm infolge seiner Verschlossen­heit, seiner Widersetzlichkeit, seiner Konkupiszenz vollkommen nie gelingen wird. So ist mit einem Ge­richte unmittelbar nach dem Tode zu rechnen.

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