3.
ABSCHNITT
Das
»besondere« Gericht
1.
Kapitel
Das
Problem
Mit der Aussage, dass der Mensch sogleich
nach dem Tode sein endgültiges Schicksal erfährt, ist unlöslich verbunden
die These, dass sogleich nach dem Tode von Gott ein Gericht gehalten wird. In
der Taufe und, wenn es nötig ist, im Bußsakrament gewinnt der Mensch Anteil an
dem Gerichte, welches Gott über den Repräsentanten aller sündigen Menschen,
seinen menschgewordenen Sohn Jesus Christus, abgehalten hat. So ist, von Gott
her gesehen, für den sterbenden Menschen das Gericht schon erfolgt. Es ist ein
Faktum der Vergangenheit. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass die
in der Taufe und im Bußsakrament und auch in anderen geistlichen Vorgängen
gewährte Verzeihung der Sünden sowie die innere Erneuerung und Heiligung
durchgehalten werden müssen. Wir wissen, dass dies dem Menschen nur schwer möglich
ist, dass es ihm infolge seiner Verschlossenheit, seiner Widersetzlichkeit,
seiner Konkupiszenz vollkommen nie gelingen wird. So ist mit einem Gerichte
unmittelbar nach dem Tode zu rechnen.
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