7. Die Art der Endgültigkeit

 

Die Endgültigkeit, in welche der Mensch im Tode eintritt, ist nicht zu verstehen als die Endgültigkeit der Starre oder des Friedhofs, sondern als die Endgültig­keit eines neuen mit dem Tode beginnenden Lebens, dessen Intensität alle innergeschichtlichen Lebensvoll­züge und Tätigkeitsmöglichkeiten überragt. Jenseits der Todesschwelle lebt der von seiner geschichtlichen Existenz befreite Mensch in höchster Aktivität und zwar nicht in einer stets gleichen, sondern in einer im­merfort wachsenden (siehe die spätere Ausführung).

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