7.
Die Art der Endgültigkeit
Die Endgültigkeit, in welche der Mensch
im Tode eintritt, ist nicht zu verstehen als die Endgültigkeit der Starre oder
des Friedhofs, sondern als die Endgültigkeit eines neuen mit dem Tode
beginnenden Lebens, dessen Intensität alle innergeschichtlichen Lebensvollzüge
und Tätigkeitsmöglichkeiten überragt. Jenseits der Todesschwelle lebt der von
seiner geschichtlichen Existenz befreite Mensch in höchster Aktivität und zwar
nicht in einer stets gleichen, sondern in einer immerfort wachsenden (siehe
die spätere Ausführung).
94