5.
Der Buddhismus und die Reinkarnation
Der Mensch scheint immer von der
Versuchung angefochten zu sein, die Erfahrungen, die er an der außermenschlichen
Natur macht, ohne Vorbehalt auf sein eigenes Leben anzuwenden. In der Natur
begegnet uns der immerwährende Rhythmus von Frühling, Sommer, Herbst und
Winter. Stets folgt auf den Tod neues Leben, ja der Tod ist in der Natur
immerfort der Übergang zu neuem Leben. Indem der Mensch seine wesentliche
Verschiedenheit von der Natur nicht hinreichend in den Blick und in sein
Lebensgefühl aufnimmt, gelangt er zu der Überzeugung von der ständigen
Wiederkehr seines eigenen Lebens.
Dieser Glaube fand seine konkrete
Ausgestaltung in der Lehre von der Reinkarnation, von der Seelenwanderung. Die
Lehren von der Seelenwanderung treten in mannigfachen Formen auf. Ihre Heimat
ist Asien, das nachvedische Religionswesen der Inder. Von hier aus gingen sie in
veränderter Gestalt in den Buddhismus über. Vom Orient aus hat der Glaube an
die Seelenwanderung bei den Griechen Eingang gefunden (Plato, Neuplatonlsmus).
Mit Schleiermacher zog er in manche protestantische Richtungen ein. Gemeinsam
ist allen diesen Vorstellungen die Meinung, dass die abscheidende »Seele« in
einer anderen, neuen, gleichar-
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tigen oder andersartigen Körperlichkeit
wieder erscheint und dass sich dieser Vorgang so lange wiederholt, bis die
Seele in einer freilich kaum jemals erreichbaren Zukunft von allen sittlichen
Mängeln gereinigt ist. Geburt ist demnach soviel wie Wiedergeburt.
Der Kreislauf der Geburten wird in Indien
als Last empfunden. Der Ablauf der Wiedergeburten wird durch das Karma bestimmt.
Dies ist das Gepräge, welches der Mensch durch seine guten und bösen Werke
gewinnt. Das Leiden ist in dieser Vorstellung die Vergeltung für die
vorgeburtlichen Werke.
Es besteht kein Bewusstseinszusammenhang
zwischen dem früheren und dem jeweils gegenwärtigen Leben (so alle
Philosophen der Staatsuniversität von Tokio anlässlich eines Gespräches in
der dortigen Universität). Nach diesem ausführlichen Disput weiß der
Mensch, dem es schlecht geht, zwar, dass er Früheres zu büßen hat, er weiß
aber nicht, welches Unrecht er früher begangen hat. Ja, er hat keine konkrete
Erinnerung an ein früheres Leben.