5. Der Buddhismus und die Reinkarnation

 

Der Mensch scheint immer von der Versuchung an­ge­fochten zu sein, die Erfahrungen, die er an der au­ßer­menschlichen Natur macht, ohne Vorbehalt auf sein eigenes Leben anzuwenden. In der Natur begeg­net uns der immerwährende Rhythmus von Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Stets folgt auf den Tod neues Leben, ja der Tod ist in der Natur immerfort der Übergang zu neuem Leben. Indem der Mensch seine wesentliche Verschiedenheit von der Natur nicht hin­reichend in den Blick und in sein Lebensgefühl auf­nimmt, gelangt er zu der Überzeugung von der ständi­gen Wiederkehr seines eigenen Lebens.

Dieser Glaube fand seine konkrete Ausgestaltung in der Lehre von der Reinkarnation, von der Seelenwan­derung. Die Lehren von der Seelenwanderung treten in mannigfachen Formen auf. Ihre Heimat ist Asien, das nachvedische Religionswesen der Inder. Von hier aus gingen sie in veränderter Gestalt in den Buddhis­mus über. Vom Orient aus hat der Glaube an die See­len­wanderung bei den Griechen Eingang gefunden (Plato, Neuplatonlsmus). Mit Schleiermacher zog er in manche protestantische Richtungen ein. Gemeinsam ist allen diesen Vorstellungen die Meinung, dass die ab­scheidende »Seele« in einer anderen, neuen, gleichar-

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tigen oder andersartigen Körperlichkeit wieder er­scheint und dass sich dieser Vorgang so lange wieder­holt, bis die Seele in einer freilich kaum jemals erreich­baren Zukunft von allen sittlichen Mängeln gereinigt ist. Geburt ist demnach soviel wie Wiedergeburt.

Der Kreislauf der Geburten wird in Indien als Last empfunden. Der Ablauf der Wiedergeburten wird durch das Karma bestimmt. Dies ist das Gepräge, wel­ches der Mensch durch seine guten und bösen Werke gewinnt. Das Leiden ist in dieser Vorstellung die Ver­geltung für die vorgeburtlichen Werke.

Es besteht kein Bewusstseinszusammenhang zwi­schen dem früheren und dem jeweils gegenwärtigen Leben (so alle Philosophen der Staatsuniversität von Tokio anlässlich eines Gespräches in der dortigen Uni­versität). Nach diesem ausführlichen Disput weiß der Mensch, dem es schlecht geht, zwar, dass er Früheres zu büßen hat, er weiß aber nicht, welches Unrecht er früher begangen hat. Ja, er hat keine konkrete Erinne­rung an ein früheres Leben.

  

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