2. Die Meinung von Boros

 

Ein Schüler von Karl Rahner, L. Boros, versucht, auf unsere Frage eine Antwort zu geben, die von nicht we­nigen Theologen übernommen, von den meisten je­doch abgelehnt wurde. Er stützt sich auf die nament­lich von Teilhard de Chardin vertretene Dynamik der evolutiven Welt in ihren zwei gegenläufigen Bewegun-

 

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gen. Sie lassen sich beschreiben als ansteigende Verinnerlichung der Energie und entsprechenden entropischen Verbrauch an äußerer Energie. Diese beiden Be­wegungen finden im menschlichen Leben nach ihm statt. Nur dadurch, dass der Mensch in die Welt mit ih­ren physischen und seelischen Regionen sich hinein­begebe, gewinne er sein eigenes Selbstsein, seine Identität. Nur so erobere er sich die Welt mit ihren viel­fältigen Bezügen. Er wächst, wie man sagen kann, in die Welt hinein. Diese wiederum verinnere sich dem Menschen. Er werde reif durch deren aktive Gestaltung und im passiven Leiden an ihr. So sei ein Stück Welt aufgrund dieser Verinnerlichung bleibend in ihm auf­gehoben. Leib und damit Geschichte und Welt werden im Tode nicht einfach abgestreift, sondern kommen hier gerade in ihrem eigentlichen ontologischen Sinne im Subjekt zur Vollendung. Dies bringe ein tieferes Hineingehen in die Mitmenschlichkeit, in den Leib Chris­ti, in die communio sanctorum mit sich. So kom­me der Mensch im Tode zur Vollendung. Ein solches Überschreiten der Todesgrenze könne geradezu als Auferstehung des Menschen verstanden werden (nach der Darstellung von G.Greshake G. Lohfink, Naherwartung, Auferstehung, Unsterblichkeit, 3.Aufl., 1978, 115ff).

In diesem Sinne kann der Tod in menschlicher Frei­heit übernommen werden. Wenn der Mensch im Tode auch Gottes Verfügung über sich selbst erleidet, so ist doch auch die Möglichkeit einer höchsten Freiheitstat eröffnet, durch welche er den Tod als Vollendung in Gott annimmt oder in einem letzten Protest an sich selbst festhält. So kann der Tod der höchste Akt des Menschen sein, indem er in Freiheit sein Dasein voll­zieht. Er gibt die Möglichkeit zum ersten vollpersönli­chen Akt des Menschen. Der Mensch habe gerade in-

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folge der Befreiung des Geistes von den Fesseln der Materialität und der Zeitlichkeit die Fähigkeit zu einer freien Entscheidung für oder gegen Gott.

Gegen diese Entscheidungsmöglichkeit im Tode werden von G. Greshake, an den sich die vorhergehen­den Ausführungen über Boros anschließen, schwere Einwendungen erhoben. Er beruft sich darauf, dass der Tod immer die Ernte des ganzen Lebens einbringt, so dass eine etwaige Entscheidung im Tode vorbestimmt ist durch den ganzen Lebenslauf. Die Entscheidungs­hypothese von Boros würde daher die Stunde des To­des überfrachten. Einer Freiheitsentscheidung gegen den Ablauf der ganzen vorausgehenden Geschichte sei der geschichtsmächtige Boden entzogen.

Man darf zu diesem Einwand folgendes sagen. Die von Boros vertretene These wird wohl nicht als eine allgemeingültige Norm verstanden werden können. Für ihre häufig sich realisierende Möglichkeit sprechen jedoch gute Überlegungen. Der Einwand beruht offen­sichtlich auf einem vagen Grundsatz. Nach der Bibel und auch nach der ganzen kirchlichen Tradition ist selbst dem größten Sünder eine Bekehrung auf Gott hin möglich. Wie die Lebensgeschichte mancher Men­schen zeigt, sind sogar derartig unerwartete plötzliche Bekehrungen nicht selten. Die Gnade Gottes lässt sich nicht berechnen. Ihre Möglichkeiten unterliegen keiner Begrenzung. Wie soll im Tode nicht möglich sein, was für das menschliche Leben in seinem irdischen Verlauf mit Sicherheit für möglich gehalten werden muss, eben die Bekehrung? Es wird durch den erhobenen Einwand ein Element aus unserer weltlichen, namentlich aus der politischen Erfahrung in die des Glaubens transpo­niert. In der Politik allerdings wird die Äußerung, die ein Politiker einmal gemacht hat, ihm das ganze Leben hindurch nachlaufen, auch wenn er selbst längst nicht

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mehr zu ihr steht. Hier hält man eine Bekehrung für unmöglich, ja vielfach sogar für unerwünscht.

Wir können indes damit rechnen, dass sich im Au­genblick des Todes (man soll und kann diesen Augen­blick nicht segmentieren) alle Akte der Hingabe an Gott während des vorausgehenden Lebens, alle An­strengungen auf Gott hin nach der Analogie des Todes Jesu Christi in einer letzten intensiven Hingabe zusam­menfassen. Es ist sicher keine Utopie, sondern ent­spricht dem Bilde Gottes in der Schrift, wenn wir an nehmen, dass er in seinem Ruf dem Sünder auch jene Hilfe zuspricht, deren der Mensch in dieser schweren und entscheidenden Stunde bedarf. Gott tut das Un­erwartete. Der Ruf Gottes ist ja der Akt einer letzten Selbstmitteilung Gottes an den Menschen. Diese kommt nur dann nicht zum Ziele, wenn der Mensch in dieser entscheidenden Situation Gott zurückweist und einem Leben der Gemeinschaft mit Gott, des Dialoges mit ihm, ein Leben in einer kalten, autonomen Einsam­keit vorzieht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in dieser Stunde des ausweglosen Leides auch ein solcher, der während seines Lebens dem Umgang mit Gott aus dem Wege gegangen ist, sich für den liebenden Dialog mit ihm entscheidet.

Wir werden ohne Bedenken annehmen dürfen, dass auch ihm die Gnade Gottes für eine solche positive Entscheidung nicht fehlt. Es bedarf allerdings eines außerordentlichen Aufwandes von einer nur durch Gottes Gnade möglichen Kraft, damit nach einem Le­ben, das rücksichtslos gegen Gott und Gewissen ge­staltet war, plötzlich die ganze Vergangenheit verneint und das Leben in der letzten Sekunde in die rechte Richtung gewiesen wird. Dennoch gilt, dass diese letz­te Tat möglich ist und das kommende Leben prägt. Ei­ne gegenteilige Meinung würde in die Gefahr des De-

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terminismus geraten und die Gnade Gottes und die von Gottes Gnade getragene Bekehrungsmöglichkeit unterschätzen. Eine solche Schranke würde dem Men­schenmaß statt des Gottesmaßes den Vorzug geben. Man darf an das Wort Augustins erinnern, dass man an keinem Menschen verzweifeln darf, solange er atmet, sperat dum spirat.

Es wäre jedoch sträfliche und gefährliche Vermes­senheit, wenn man in der Hoffnung auf die Verge­bungsmöglichkeit in der letzten Stunde sündigen wür­de.

  

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