10. Kapitel

 

Keine Ordnungsgewalt der Kirche

für bestimmte irdische Formen

 

Wenn die Kirche jedoch über die prinzipielle Forde­rung von Liebe und Gerechtigkeit, Freiheit und Men­schen­würde und über die Ablehnung von Unfreiheit und Ausbeutung hinaus bestimmte gesellschaftliche oder politische oder wirtschaftliche Ordnungsgestal­ten positiv fordern wollte, würde sie noch mehr als die Theologie ihre Verkündigungsaufgabe überschreiten und in eine Region vorstoßen, in welcher sie nicht mehr zuständig ist. Nach einem langen Weg des Rin­gens, auf dem sich nicht wenige Tragödien abgespielt haben, hat die Kirche auf dem II. Vatikanischen Konzil dem Integralismus abgesagt und die relative Autono­mie der Welt proklamiert. Der Kirche kommt daher ge­genüber politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zu­ständen ungerechter Art eine negativ abgrenzende Aufgabe zu, insofern sie die Mächtigen und Verant­wortlichen mahnt, Abhilfe zu schaffen, und allen ver­kündigt, dass sie sich mitschuldig machen, wenn sie nicht nach ihren Möglichkeiten auf eine Änderung hin­arbeiten. Die Frage nach den Wegen hierzu, nach den notwendigen Maßregeln und Vorkehrungen liegt je­doch nicht mehr im Bereich der kirchlichen Verkündi­gung, sondern unterliegt der sachlichen Beurteilung der Fachleute (E.W. Böckenförde, Politisches Mandat der Kirche? Stimmen der Zeit 184, 1969, 361 - 373.

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