10.
Kapitel
Keine
Ordnungsgewalt der Kirche
für
bestimmte irdische Formen
Wenn die Kirche jedoch über die
prinzipielle Forderung von Liebe und Gerechtigkeit, Freiheit und Menschenwürde
und über die Ablehnung von Unfreiheit und Ausbeutung hinaus bestimmte
gesellschaftliche oder politische oder wirtschaftliche Ordnungsgestalten
positiv fordern wollte, würde sie noch mehr als die Theologie ihre Verkündigungsaufgabe
überschreiten und in eine Region vorstoßen, in welcher sie nicht mehr zuständig
ist. Nach einem langen Weg des Ringens, auf dem sich nicht wenige Tragödien
abgespielt haben, hat die Kirche auf dem II. Vatikanischen Konzil dem
Integralismus abgesagt und die relative Autonomie der Welt proklamiert. Der
Kirche kommt daher gegenüber politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zuständen
ungerechter Art eine negativ abgrenzende Aufgabe zu, insofern sie die Mächtigen
und Verantwortlichen mahnt, Abhilfe zu schaffen, und allen verkündigt, dass
sie sich mitschuldig machen, wenn sie nicht nach ihren Möglichkeiten auf eine
Änderung hinarbeiten. Die Frage nach den Wegen hierzu, nach den notwendigen
Maßregeln und Vorkehrungen liegt jedoch nicht mehr im Bereich der kirchlichen
Verkündigung, sondern unterliegt der sachlichen Beurteilung der Fachleute
(E.W. Böckenförde, Politisches Mandat der Kirche? Stimmen der Zeit 184, 1969,
361 - 373.
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