16.
Kapitel
Gegensatz
von extremer Vergesellschaftung
und
willkürlicher Freiheit
In der vor kurzem
begonnenen Geschichtsepoche, in welcher die »Neuzeit« zu Ende geht, tritt eine
Entwicklung in Erscheinung, in welcher zwei schwer miteinander
auszugleichende Kräfte um die Herrschaft ringen, auf der einen Seite die
fortschreitende Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung, auf der anderen
Seite die in der Freiheit gründende menschliche Autonomie. Die erste hat ihre
Wurzel in der heutigen Naturwissenschaft und deren Tochter, der Technik, sowie
in der weltumspannenden Wirtschaft. Die Bewegungen zur Vergesellschaftung und
die auf eine hohe Intensität emporgestiegene Freiheit scheinen sich
unweigerlich auszuschließen. Die Vergesellschaftung schließt in sich, dass
infolge der komplizierten Einzelheiten in der modernen Technik (z.B.
Umweltschutz und Kernenergie) die Fachleute und sie allein die maßgeblichen
Erkenntnisse besitzen und daher zwingend erscheinende Urteile fällen können.
Das führt dazu, dass sie eine vielfach schwer zu durchschauende, aber weithin
maßgebende Rolle spielen. Niemand kann voraussagen, wie die zwei zueinander
in Gegensatz stehenden Kräfte der Vergesellschaftung und der Freiheit sich in
der nahen oder ferneren Zukunft gestalten werden. Offensichtlich haben die Gründe
für die Vergesellschaftung die größere Macht. Dieser lässt sich schwer
eine Beschränkung auferlegen. So ergibt sich, dass Herrschsucht und Machtgier
der Freiheit gefährlich werden. Es dürfte nicht leicht sein, zugunsten der
Freiheit eine Korrektur vorzunehmen, ja, die Hoffnung
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auf eine solche Möglichkeit
dürfte eine Utopie sein (siehe z.B. H.Meier, K, Forster, W. F. Kasch u.a.; Enz.
Laborem exercens).