16. Kapitel

 

Gegensatz von extremer Vergesellschaftung

und willkürlicher Freiheit

 

In der vor kurzem begonnenen Geschichtsepoche, in welcher die »Neuzeit« zu Ende geht, tritt eine Ent­wicklung in Erscheinung, in welcher zwei schwer mit­einander auszugleichende Kräfte um die Herrschaft ringen, auf der einen Seite die fortschreitende Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung, auf der ande­ren Seite die in der Freiheit gründende menschliche Autonomie. Die erste hat ihre Wurzel in der heutigen Naturwissenschaft und deren Tochter, der Technik, sowie in der weltumspannenden Wirtschaft. Die Be­wegungen zur Vergesellschaftung und die auf eine ho­he Intensität emporgestiegene Freiheit scheinen sich unweigerlich auszuschließen. Die Vergesellschaftung schließt in sich, dass infolge der komplizierten Einzel­heiten in der modernen Technik (z.B. Umweltschutz und Kernenergie) die Fachleute und sie allein die maß­geblichen Erkenntnisse besitzen und daher zwingend erscheinende Urteile fällen können. Das führt dazu, dass sie eine vielfach schwer zu durchschauende, aber weithin maßgebende Rolle spielen. Niemand kann vor­aussagen, wie die zwei zueinander in Gegensatz ste­henden Kräfte der Vergesellschaftung und der Freiheit sich in der nahen oder ferneren Zukunft gestalten wer­den. Offensichtlich haben die Gründe für die Verge­sellschaftung die größere Macht. Dieser lässt sich schwer eine Beschränkung auferlegen. So ergibt sich, dass Herrschsucht und Machtgier der Freiheit gefähr­lich werden. Es dürfte nicht leicht sein, zugunsten der Freiheit eine Korrektur vorzunehmen, ja, die Hoffnung

 

29

 

auf eine solche Möglichkeit dürfte eine Utopie sein (siehe z.B. H.Meier, K, Forster, W. F. Kasch u.a.; Enz. Laborem exercens).

 

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band VI-2