15. Kapitel

 

Grenze der »politischen« Theologie

 

Sofern die politische Theologie jeweils gegenwärti­ge, politisch-gesellschaftliche Missstände an dem Maßstab der Menschenwürde zu beurteilen sucht und auf Besserung abzielt, ist sie im Recht. Sie erfüllt da­mit nichts anderes als jenes Wort, welches gegenüber menschenunwürdigen Unterdrückungen und Ausbeu­tungen jeglicher Art von dem Gottesgläubigen immer gesprochen werden muss: »Es ist dir nicht erlaubt« (Mt 14,4). Sie ist im Recht, wenn sie die kirchliche Verkün­digung auch als gesellschaftskritische und gesell­schafts­bil­den­de Kraft fordert und so das Freund-Feind-Schema als geschichtsbildendes Element elimi­niert. Sie kann jedoch nicht der Dauerkritik huldigen, weil so jedes menschliche kontinuierliche Leben zer­stört würde.

Auf Abwege gerät sie, wenn sie die Funktion der Kirche auf institutionalisierte Gesellschaftskritik redu­zierte und über die Kritik hinaus positive Lösungen und Anweisungen bieten und diese für allein berech­tigt und verpflichtend erklären wollte. Sie vergäße da­bei, dass es die christliche Politik oder Gesellschaft oder Wirtschaftsform oder Kultur im exklusiven Sinn nicht gibt, ferner, dass weder die Theologie noch eine andere geistige Bewegung ein fertiges Rezept für die Gestaltung der Gegenwart und der Zukunft haben kann.

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