12.
Kapitel
Das
Problem der Freiheit:
Die
Freiheit des Menschen in der Weltgestaltung
Nach dem evangelischen Theologen
J.Moltmann müssen durch den Geschichtsprozess nicht nur die Welt, sondern auch
Gott zu sich gelangen. Erst eine freie Welt entspreche dem Gott der Freiheit.
Erst so gelange er zu seiner wahren Existenz. Solange die Freiheit noch nicht
erreicht sei, sei auch Gott noch nicht zur Ruhe gekommen. Bis dahin sei er noch
nicht zu seinem Rechte und zu seiner vollen Identität gelangt. Er sei noch
auf dem Wege.
Es ist begreiflich, dass es in der Kirche
einer langen Entwicklung bedurfte, bis die beiden Komponenten der Schöpfung
(Abhängigkeit und Autonomie) in der erforderlichen Ausgeglichenheit erkannt
wurden.
Im mittelalterlichen Investiturstreit
drohte die Gefahr einer neuen, durch Christus überwundenen Identifizierung
von Staat und Kirche. Als die Kaiser sich auf ihre weltlichen Aufgaben zurückzogen,
siegte die von Christus verkündete Eigenständigkeit je des Politischen und
des Religiösen. Den gleichen Sinn hatte es, wenn die Päpste ihre Tätigkeit
auf den Glaubensbereich begrenzten, mochten sie diesen auch in einem gewissen
Maße verabsolutieren (I. Vatikanisches Konzil).
Eine neue Gefährdung erhob sich nach
vielen vorangegangenen Phasen um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert im »Integralismus«.
Diese Bewegung wollte gegenüber dem Liberalismus und dem »Modernismus«
die unversehrte Bedeutung und Kraft des Glaubens für alle Bereiche des
menschlichen Lebens konkret in Anspruch nehmen, ja die Moral aller Hand-
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lungen und Formen
unmittelbar aus dem Glauben ableiten. Sie geriet jedoch in die Zone eines
kirchlichen »Totalitarismus«, welcher die Selbständigkeit der weltlichen
Sachbereiche verkannte und dadurch die Freiheit des Menschen in einer
unberechtigten Weise einengte. Es ist zwar zu betonen, dass auch die irdischen
Sachbereiche unter dem göttlichen Auftrag stehen, dass sie daher nicht
gottwidrig, nicht antitheistisch verwaltet werden können. Im Rahmen des Gottesglaubens
jedoch sind sie aus den ihnen selbst einwohnenden Gesetzlichkeiten zu formen.
Der Integralismus hat dies übersehen und stellte so einen reaktionären Rückfall
in die alttestamentliche Ordnung dar (O.v. Nell-Breuning, Integralismus, LThK,
1960, 717f).