12. Kapitel

 

Das Problem der Freiheit:

Die Freiheit des Menschen in der Weltgestaltung

 

Nach dem evangelischen Theologen J.Moltmann müssen durch den Geschichtsprozess nicht nur die Welt, sondern auch Gott zu sich gelangen. Erst eine freie Welt entspreche dem Gott der Freiheit. Erst so gelange er zu seiner wahren Existenz. Solange die Freiheit noch nicht erreicht sei, sei auch Gott noch nicht zur Ruhe gekommen. Bis dahin sei er noch nicht zu seinem Rechte und zu seiner vollen Identität ge­langt. Er sei noch auf dem Wege.

Es ist begreiflich, dass es in der Kirche einer langen Entwicklung bedurfte, bis die beiden Komponenten der Schöpfung (Abhängigkeit und Autonomie) in der erforderlichen Ausgeglichenheit erkannt wurden.

Im mittelalterlichen Investiturstreit drohte die Gefahr einer neuen, durch Christus überwundenen Identifizie­rung von Staat und Kirche. Als die Kaiser sich auf ihre weltlichen Aufgaben zurückzogen, siegte die von Chri­stus verkündete Eigenständigkeit je des Politischen und des Religiösen. Den gleichen Sinn hatte es, wenn die Päpste ihre Tätigkeit auf den Glaubensbereich be­grenzten, mochten sie diesen auch in einem gewissen Maße verabsolutieren (I. Vatikanisches Konzil).

Eine neue Gefährdung erhob sich nach vielen voran­gegangenen Phasen um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert im »Integralismus«. Diese Bewegung wollte gegenüber dem Liberalismus und dem »Moder­nis­mus« die unversehrte Bedeutung und Kraft des Glaubens für alle Bereiche des menschlichen Lebens konkret in Anspruch nehmen, ja die Moral aller Hand-

 

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lungen und Formen unmittelbar aus dem Glauben ab­leiten. Sie geriet jedoch in die Zone eines kirchlichen »Totalitarismus«, welcher die Selbständigkeit der weltlichen Sachbereiche verkannte und dadurch die Freiheit des Menschen in einer unberechtigten Weise einengte. Es ist zwar zu betonen, dass auch die irdi­schen Sachbereiche unter dem göttlichen Auftrag ste­hen, dass sie daher nicht gottwidrig, nicht antitheistisch verwaltet werden können. Im Rahmen des Got­tes­glaubens jedoch sind sie aus den ihnen selbst ein­wohnenden Gesetzlichkeiten zu formen. Der Integra­lismus hat dies übersehen und stellte so einen reaktio­nären Rückfall in die alttestamentliche Ordnung dar (O.v. Nell-Breuning, Integralismus, LThK, 1960, 717f).

 

  

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