11. Kapitel

 

Verantwortung der Kirche?

 

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in der heutigen Philosophie und Soziologie seltsamer- und unverständlicherweise das Christen­tum für die Ausbeutung und Zerstörung der Erde zum Zwecke der menschlichen Macht für verantwortlich er­klärt wird, und zwar aufgrund des vorhin schon ge­nannten Schöpfungsauftrages in dem Buche Genesis.

Insbesondere ist diese These ausgesprochen und verbreitet worden von C. Amery in seinem Buche »Das

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Ende der Vorsehung. Vom göttlichen Auftrag zur to­talen Herrschaft«. Es seien, so meint Amery, »jüdisch-christliche« Vorstellungen gewesen, die von Wissen­schaftlern, Technikern, Wirtschaftlern und schließlich auch von politischen Ideologen übernommen worden seien, mit deren Hilfe unerhörte Erfolge in der Natur­beherrschung theologisch legitimiert wurden. Not­wendig sei ein ganz neues Verhältnis zur Natur, nicht mehr das der Herrschaft, sondern das der Partner­schaft. Dieser letzte Gedanke ist auch von manchen katholischen Theologen aufgenommen worden.

In Wahrheit ist der Bezug auf die Genesisstelle völlig abwegig (siehe Band 3 den Abschnitt über den Men­schen als Bild Gottes). Wenn die Welt im Rahmen der Theozentrik auch anthropozentrisch zu verstehen ist, da der Schöpfer den Menschen in die Welt buchstäb­lich hineingebunden hat, so schließt der Auftrag an den Menschen gegenüber der Erde die Verantwortung in sich, dass der Mensch sich als «Mandatar Gottes« weiß und benimmt (Gerhard von Rad). »Wer an die Schöpfung glaubt, der bleibt sich bewusst, dass er da­für nicht nur vor seinem Gewissen und vor seinen Mit­menschen, dass er auch vor seinem Gott Rechenschaft ablegen muss. Freilich vermittelt ihm der Glaube an die Schöpfung keine Vorgabe an Wissen darüber, wie das Leben des Einzelnen und die Geschichte im Ganzen konkret zu gestalten sind. Er muss genau wie der Nichtglaubende und mit ihm zusammen nach optima­len Mitteln und Wegen sinnvoller und wirksamer Um­­weltgestaltung suchen.«

Daher müssen Grenzen gefunden werden, die in dem Verhältnis des Menschen zur Erde nicht über­schritten werden dürfen, wenn nicht unheilvolle Fol­gen hervorgerufen werden sollen (A.Auer, Rheini­scher Merkur, 1980, 3. Oktober).

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