11.
Kapitel
Verantwortung
der Kirche?
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen
werden, dass in der heutigen Philosophie und Soziologie seltsamer- und unverständlicherweise
das Christentum für die Ausbeutung und Zerstörung der Erde zum Zwecke der
menschlichen Macht für verantwortlich erklärt wird, und zwar aufgrund des
vorhin schon genannten Schöpfungsauftrages in dem Buche Genesis.
Insbesondere ist diese These
ausgesprochen und verbreitet worden von C. Amery in seinem Buche »Das
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Ende der Vorsehung. Vom göttlichen
Auftrag zur totalen Herrschaft«. Es seien, so meint Amery, »jüdisch-christliche«
Vorstellungen gewesen, die von Wissenschaftlern, Technikern, Wirtschaftlern
und schließlich auch von politischen Ideologen übernommen worden seien, mit
deren Hilfe unerhörte Erfolge in der Naturbeherrschung theologisch
legitimiert wurden. Notwendig sei ein ganz neues Verhältnis zur Natur, nicht
mehr das der Herrschaft, sondern das der Partnerschaft. Dieser letzte Gedanke
ist auch von manchen katholischen Theologen aufgenommen worden.
In Wahrheit ist der Bezug auf die
Genesisstelle völlig abwegig (siehe Band 3 den Abschnitt über den Menschen
als Bild Gottes). Wenn die Welt im Rahmen der Theozentrik auch anthropozentrisch
zu verstehen ist, da der Schöpfer den Menschen in die Welt buchstäblich
hineingebunden hat, so schließt der Auftrag an den Menschen gegenüber der Erde
die Verantwortung in sich, dass der Mensch sich als «Mandatar Gottes« weiß
und benimmt (Gerhard von Rad). »Wer an die Schöpfung glaubt, der bleibt sich
bewusst, dass er dafür nicht nur vor seinem Gewissen und vor seinen Mitmenschen,
dass er auch vor seinem Gott Rechenschaft ablegen muss. Freilich vermittelt ihm
der Glaube an die Schöpfung keine Vorgabe an Wissen darüber, wie das Leben des
Einzelnen und die Geschichte im Ganzen konkret zu gestalten sind. Er muss genau
wie der Nichtglaubende und mit ihm zusammen nach optimalen Mitteln und Wegen
sinnvoller und wirksamer Umweltgestaltung suchen.«
Daher müssen Grenzen gefunden werden,
die in dem Verhältnis des Menschen zur Erde nicht überschritten werden dürfen,
wenn nicht unheilvolle Folgen hervorgerufen werden sollen (A.Auer, Rheinischer
Merkur, 1980, 3. Oktober).