2. Kapitel
Die kirchliche Lehre über die Aktivität des Menschen im Heilsvorgang
Das Konzil von Trient hat gegenüber der Lehre von der völligen Verderbnis der menschlichen Natur, nach welcher sich der Mensch Gott gegenüber wie ein lebloses, einer eigenen Aktivität völlig unfähiges Ding verhält, die Glaubensaussage gemacht, daß für die Erwachsenen eine Vorbereitung auf die Rechtfertigung notwendig ist (DS 814-818). Es fragt sich, ob Luther auch selbst die angedeutete, vom Konzil zurückgewiesene Lehre vertrat. Nach einer Interpretation würde Luther die Passivität des Menschen so sehr betonen, daß man den Glaubensvollzug mit der Formel wiederzugeben hätte: Nicht das menschliche Ich glaubt, sondern »es« glaubt im Menschen, insofern der Heilige Geist in ihm den Glauben vollzieht. Nach einer anderen, wahrscheinlicheren, um nicht zu sagen sicheren Deutung hat Luther nicht in der Weise eines wissenschaftlichen Theologen, sondern in der Weise eines von der Wirkmacht der göttlichen Gnade und der Verlorenheit der menschlichen Sünde ergriffenen Predigers gesprochen. Danach würde von ihm die menschliche Verderbnis zwar in existentiefler Absicht stark unterstrichen, aber nicht als Lehre vorgetragen. Wenn
107
diese Deutung zutrifft, ist Luther durch das Verwerfungsdekret von Trient in diesem Punkt nicht getroffen. Dennoch ist die Verurteilung nicht überflüssig gewesen, weil der bei Luther sich findende Wortlaut, wenn auch nicht seine Lehre, dazu veranlaßte. Luthers Worte konnten zu Mißverständissen und zu Mißbräuchen Anlaß geben, wenn auch die von ihm beabsichtigte Lehre selbst schriftgemäß war. Außerdem wurde die von dem Konzil verworfene These in der Reformationszeit von anderen auch tatsächlich als dogmatische Aussage vertreten.