2. Kapitel

Die kirchliche Lehre über die Aktivität des Men­schen im Heilsvorgang

Das Konzil von Trient hat gegenüber der Lehre von der völligen Verderbnis der menschlichen Natur, nach welcher sich der Mensch Gott gegenüber wie ein leb­loses, einer eigenen Aktivität völlig unfähiges Ding verhält, die Glaubensaussage gemacht, daß für die Er­wachsenen eine Vorbereitung auf die Rechtfertigung notwendig ist (DS 814-818). Es fragt sich, ob Luther auch selbst die angedeutete, vom Konzil zurückgewie­sene Lehre vertrat. Nach einer Interpretation würde Luther die Passivität des Menschen so sehr betonen, daß man den Glaubensvollzug mit der Formel wieder­zugeben hätte: Nicht das menschliche Ich glaubt, son­dern »es« glaubt im Menschen, insofern der Heilige Geist in ihm den Glauben vollzieht. Nach einer ande­ren, wahrscheinlicheren, um nicht zu sagen sicheren Deutung hat Luther nicht in der Weise eines wissen­schaftlichen Theologen, sondern in der Weise eines von der Wirkmacht der göttlichen Gnade und der Ver­lorenheit der menschlichen Sünde ergriffenen Predi­gers gesprochen. Danach würde von ihm die mensch­liche Verderbnis zwar in existentiefler Absicht stark un­terstrichen, aber nicht als Lehre vorgetragen. Wenn

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diese Deutung zutrifft, ist Luther durch das Verwer­fungsdekret von Trient in diesem Punkt nicht getrof­fen. Dennoch ist die Verurteilung nicht überflüssig ge­wesen, weil der bei Luther sich findende Wortlaut, wenn auch nicht seine Lehre, dazu veranlaßte. Luthers Worte konnten zu Mißverständissen und zu Mißbräu­chen Anlaß geben, wenn auch die von ihm beabsich­tigte Lehre selbst schriftgemäß war. Außerdem wurde die von dem Konzil verworfene These in der Reforma­tionszeit von anderen auch tatsächlich als dogmati­sche Aussage vertreten.

  

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