5.
Der geschichtliche Hintergrund der These des Baius
Die düstere These des Baius in der eben genannten Frage
scheint sich auf einen Satz
der Synode von Orange (529, Kanon 22; DS 392) stützen zu können. Hier
heißt es nämlich, daß niemand aus sich selbst etwas anderes habe als Lüge
und Sünde. Hier scheint also
dem nicht glaubenden Menschen jede Möglichkeit, gut
zu handeln, abgesprochen zu werden. In humanistischer
Sicht scheint dies eine rein negative Beurteilung auch der in sich selbst
guten Handlungen zu sein.
Da
Augustins These ohne jeden Zweifel in die Formulierungen
der Synode hineingewirkt haben, könnte man daran denken, die Aussagen
der Synode im Sinne Augustins zu
interpretieren. Das hieße, daß die ohne
Glauben und Gnade vollbrachten Werke eines sündigen Menschen insofern Sünde
und Lüge sind, als sie nicht den Bezug auf das letzte Ziel haben. Das Verständnis
des Kanons dürfte in der Polemik der Synode zu suchen sein. Sie richtet ihre
Spitze gegen die Pela-gianer und betont
daher mit Nachdruck die Notwendigkeit der Gnade.
Bei
der Verurteilung des Baius im 16. Jahrhundert hingegen handelt es sich um die
Zurückweisung der These von der völligen Verderbtheit der menschlichen Natur.
Die je verschiedene Polemik führt zu den ver-
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schiedenen Akzenten. Näherhin läßt sich von der Synode von Orange sagen: Sie macht keine Aussage darüber, was der Mensch an sich tun oder nicht tun kann, sondern nur darüber, was er erfahrungsgemäß tatsächlich tut. Der konkret existierende Mensch bringt nach ihr, wenn er nur aus seinen eigenen Kräften tätig ist, tatsächlich nur Sünde und Lüge hervor, weil die Quellen seines Handelns Selbstsucht, Hochmut, Eitelkeit sind. Was der Mensch im Zustande seiner Sündigkeit aus dem Eigenen tut, und nicht aus Gnade, ist Sünde. Was im Menschen Gutes ist, kommt aus der Gnade Christi (H. Rondet, Gratia Christi. Essai d'histoire du dogme et de theologie dogmati-que, Paris 1948, 156—169). Es ist wohl nicht unwichtig zu betonen, daß die hier dargestellten Zusammenhänge nur für das Auge Gottes in ihrer konkreten Gestalt sichtbar sind. Kein Mensch kann in diesen Bezügen über einen anderen ein Urteil fällen.
Im übrigen darf man für das Verständnis der Verurteilung des Baius den Schluß des Verurteilungstextes (DS 1980) nicht unbeachtet lassen. Hier heißt es nämlich, daß einige der angeführten und verworfenen Sätze »irgendwie« festgehalten werden könnten, daß sie aber nach ihrem eigentlichen Sinne, wie er von den Vertretern der Thesen gemeint ist, häretisch sind, irrig, verdächtig, verwegen, anstößig und für fromme Ohren beleidigend. Es wird indes nicht gesagt, welche Sätze eventuell akzeptiert werden könnten. Ebensowenig werden die negativen Qualifizierungen bestimmten verurteilten Thesen zugewiesen. Für die Bewertung des Sachverhaltes darf man jedenfalls nicht vergessen, daß jeder Mensch auf Christus positiv oder negativ hingeordnet ist, so daß es eine reine Natur jenseits von Gut und Böse von vorneherein nicht gibt. Die Theologie vermag in dieser ganzen Frage zutreffende
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Theorien zu entwickeln, muß sich aber hinsichtlich des konkreten Menschen eines jeden Urteils enthalten, wenn sie nicht einer gottwidrigen Hybris verfallen will.