5. Der geschichtliche Hintergrund der These des Baius

Die düstere These des Baius in der eben genannten Frage scheint sich auf einen Satz der Synode von Orange (529, Kanon 22; DS 392) stützen zu können. Hier heißt es nämlich, daß niemand aus sich selbst et­was anderes habe als Lüge und Sünde. Hier scheint al­so dem nicht glaubenden Menschen jede Möglichkeit, gut zu handeln, abgesprochen zu werden. In humani­stischer Sicht scheint dies eine rein negative Beurtei­lung auch der in sich selbst guten Handlungen zu sein.

Da Augustins These ohne jeden Zweifel in die For­mulierungen der Synode hineingewirkt haben, könnte man daran denken, die Aussagen der Synode im Sin­ne Augustins zu interpretieren. Das hieße, daß die oh­ne Glauben und Gnade vollbrachten Werke eines sün­digen Menschen insofern Sünde und Lüge sind, als sie nicht den Bezug auf das letzte Ziel haben. Das Ver­ständnis des Kanons dürfte in der Polemik der Synode zu suchen sein. Sie richtet ihre Spitze gegen die Pela-gianer und betont daher mit Nachdruck die Notwen­digkeit der Gnade.

Bei der Verurteilung des Baius im 16. Jahrhundert hingegen handelt es sich um die Zurückweisung der These von der völligen Verderbtheit der menschlichen Natur. Die je verschiedene Polemik führt zu den ver-

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schiedenen Akzenten. Näherhin läßt sich von der Sy­node von Orange sagen: Sie macht keine Aussage darüber, was der Mensch an sich tun oder nicht tun kann, sondern nur darüber, was er erfahrungsgemäß tatsächlich tut. Der konkret existierende Mensch bringt nach ihr, wenn er nur aus seinen eigenen Kräf­ten tätig ist, tatsächlich nur Sünde und Lüge hervor, weil die Quellen seines Handelns Selbstsucht, Hoch­mut, Eitelkeit sind. Was der Mensch im Zustande sei­ner Sündigkeit aus dem Eigenen tut, und nicht aus Gnade, ist Sünde. Was im Menschen Gutes ist, kommt aus der Gnade Christi (H. Rondet, Gratia Chri­sti. Essai d'histoire du dogme et de theologie dogmati-que, Paris 1948, 156—169). Es ist wohl nicht unwichtig zu betonen, daß die hier dargestellten Zusammenhän­ge nur für das Auge Gottes in ihrer konkreten Gestalt sichtbar sind. Kein Mensch kann in diesen Bezügen über einen anderen ein Urteil fällen.

Im übrigen darf man für das Verständnis der Verur­teilung des Baius den Schluß des Verurteilungstextes (DS 1980) nicht unbeachtet lassen. Hier heißt es näm­lich, daß einige der angeführten und verworfenen Sät­ze »irgendwie« festgehalten werden könnten, daß sie aber nach ihrem eigentlichen Sinne, wie er von den Vertretern der Thesen gemeint ist, häretisch sind, irrig, verdächtig, verwegen, anstößig und für fromme Oh­ren beleidigend. Es wird indes nicht gesagt, welche Sätze eventuell akzeptiert werden könnten. Ebenso­wenig werden die negativen Qualifizierungen be­stimmten verurteilten Thesen zugewiesen. Für die Be­wertung des Sachverhaltes darf man jedenfalls nicht vergessen, daß jeder Mensch auf Christus positiv oder negativ hingeordnet ist, so daß es eine reine Natur jen­seits von Gut und Böse von vorneherein nicht gibt. Die Theologie vermag in dieser ganzen Frage zutreffende

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Theorien zu entwickeln, muß sich aber hinsichtlich des konkreten Menschen eines jeden Urteils enthalten, wenn sie nicht einer gottwidrigen Hybris verfallen will.

  

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