9. Sünde und Freiheit

In der Renaissance wurde der Wert der menschli­chen Persönlichkeit gepriesen und proklamiert. Es

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wird aber zugleich dem Anliegen Rechnung getragen, welches in dem reformatorischen Worte »Gott allein die Ehre« seinen Ausdruck gefunden hat. Dies ge­schieht, ohne daß dem Geschöpfe seine in dem Ge­schöpfsein selbst liegende und daher unverlierbare Würde abgesprochen wird. Das Konzil sagt sich von jedem naturalistisch-humanistischen Optimismus los, wenn es mit der Verteidigung der auch dem Sünder verbleibenden Wahlfreiheit die These verbindet, daß der freie Wille eine Schwächung und eine Hinfälligkeit er­litten hat. Die Sünde läßt den freien Willen gewisser­maßen einfrieren. Er erleidet, um ein anderes Bild zu gebrauchen, durch die Sünde eine Verklemmung. Die­ser so eingefrorene und verklemmte Wille erhebt sich zum freien Handeln erst, wenn Gott ihn durch seinen Anstoß der Liebe aus der Verklemmung löst. In der Geschöpflichkeit des Menschen ist es begründet, daß er für sein Handeln immer eines göttlichen Impulses bedarf, daß er aber auch dafür zugänglich ist.

  

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