8. Das Konzil von Jrient über die Freiheit
Mit aller Klarheit hat das Konzil von Trient die Problematik bewältigt und definiert, daß die Wahlfreiheit geblieben, daß'aber die eschatologische Freiheit verlorengegangen ist. Infoige der Erhaltung der Wahlfreiheit kann der Sünder im bürgerlichen Raum Gutes tun. Es hat für sein ewiges Heil keine unmittelbare Bedeutung. Man darf jedoch annehmen, daß es auch hierfür nicht ohne Bedeutung ist. Die ganze Frage läßt sich nicht auf ein schroffes »Entweder — Oder« festlegen. Auch bezüglich der Wahlfreiheit erklärt das Konzil mit Recht, daß sie eine Schwächung erfahren hat.
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Der Sünder hat nicht die gleiche metaphysisch-psychologische Freiheitskraft wie der Sündenfreie. Im I.Kapitel der 6. Sitzung heißt es (DS 1521): »Trotzdem (nämlich trotz der Versklavung des Sünders an die Sünde) war der freie Wille in ihnen (den Stammeltern} keineswegs ausgelöscht, wenn auch an Kraft geschwächt und hinfällig.« In den Lehrsätzen über die Rechtfertigung ist zu lesen {DS 1555): »Wer behauptet, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht worden oder es handle sich nur um ein Wort, ja sogar um einen Namen ohne Inhalt, schließlich um ein Machwerk, das vom Satan in die Kirche eingeführt worden sei, der sei ausgeschlossen.« In der Bulle Leos X. «Exsurge, Domine« vom 15. Juni 1520 wird die Luther zugeschriebene These verworfen: »Die Willensfreiheit ist nach der Sünde nur ein leeres Wort. Indem der Wille vollbringt, was an ihm ist, sündigt er schwer« (DS 1486; vgl. auch DS 2004; 2311; 2438).
Um so wirksamer tritt vor dem Hintergrunde der Freiheitslehre des Konzils seine Definition von der unbedingten Notwendigkeit der Gnade in das Licht. Dem Konzil liegt offensichtlich ein Doppeltes am Herzen. Es will einerseits die auch dem Sünder verbleibende menschliche Würde verteidigen. Es will andererseits die absolut notwendige Initiativkraft und Initiativfunktion Gottes betonen. Auch die Sünder bleiben Menschen. Dies aber heißt, daß der Mensch auch in seiner Sündigkeit ein Freier bleibt. Mit dieser These entspricht das Konzil sowohl der gesamten christlichen Tradition als auch dem Geiste seiner Zeit.