8. Das Konzil von Jrient über die Freiheit

Mit aller Klarheit hat das Konzil von Trient die Pro­blematik bewältigt und definiert, daß die Wahlfreiheit geblieben, daß'aber die eschatologische Freiheit verlo­rengegangen ist. Infoige der Erhaltung der Wahlfrei­heit kann der Sünder im bürgerlichen Raum Gutes tun. Es hat für sein ewiges Heil keine unmittelbare Bedeu­tung. Man darf jedoch annehmen, daß es auch hierfür nicht ohne Bedeutung ist. Die ganze Frage läßt sich nicht auf ein schroffes »Entweder — Oder« festle­gen. Auch bezüglich der Wahlfreiheit erklärt das Kon­zil mit Recht, daß sie eine Schwächung erfahren hat.

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Der Sünder hat nicht die gleiche metaphysisch-psychologische Freiheitskraft wie der Sündenfreie. Im I.Kapitel der 6. Sitzung heißt es (DS 1521): »Trotzdem (nämlich trotz der Versklavung des Sünders an die Sünde) war der freie Wille in ihnen (den Stammeltern} keineswegs ausgelöscht, wenn auch an Kraft ge­schwächt und hinfällig.« In den Lehrsätzen über die Rechtfertigung ist zu lesen {DS 1555): »Wer behaup­tet, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht worden oder es handle sich nur um ein Wort, ja sogar um einen Na­men ohne Inhalt, schließlich um ein Machwerk, das vom Satan in die Kirche eingeführt worden sei, der sei ausgeschlossen.« In der Bulle Leos X. «Exsurge, Do­mine« vom 15. Juni 1520 wird die Luther zugeschriebe­ne These verworfen: »Die Willensfreiheit ist nach der Sünde nur ein leeres Wort. Indem der Wille vollbringt, was an ihm ist, sündigt er schwer« (DS 1486; vgl. auch DS 2004; 2311; 2438).

Um so wirksamer tritt vor dem Hintergrunde der Freiheitslehre des Konzils seine Definition von der un­bedingten Notwendigkeit der Gnade in das Licht. Dem Konzil liegt offensichtlich ein Doppeltes am Herzen. Es will einerseits die auch dem Sünder verbleibende menschliche Würde verteidigen. Es will andererseits die absolut notwendige Initiativkraft und Initiativfunk­tion Gottes betonen. Auch die Sünder bleiben Men­schen. Dies aber heißt, daß der Mensch auch in seiner Sündigkeit ein Freier bleibt. Mit dieser These ent­spricht das Konzil sowohl der gesamten christlichen Tradition als auch dem Geiste seiner Zeit.

  

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