6. Kapitel Luther und die katholische Lehre

Das Maß der durch die Sünde dem Willen zugefüg­ten Schwächung und Hinfälligkeit wird vom Konzil von Trient nicht näher beschrieben. Daraus ergaben sich in der Theologie nach dem Konzil von Trient außer­ordentlich große Differenzen. In der Reformationszeit selbst wurde die Überzeugung von der Schwächung des menschlichen Wahlvermögens bis zur These von dessen Zerstörung zugespitzt. Es ist eine Frage der heu­tigen Lutherinterpretation, ob man Luther trotz man­cher dafür sprechenden Formulierungen die angeführte Meinung zuschreiben darf. Man wird wohl sagen müs­sen, daß er sie nicht vertreten hat. Wenn er von einem versklavten Willen spricht, so bedeutet das nicht eine formelle Leugnung des menschlichen Wahlvermö­gens. Luther ist jedoch infolge seiner existentiell-theo-logischen Grundrichtung nicht interessiert an der on-tologischen Frage des menschlichen Wahlvermögens, sondern nur an der Frage des heilshaften Wahlvermö­gens, an der Frage des heilshaften menschlichen Han­delns. Das menschliche Wahlvermögen würde in der Tat vergeblich in Bewegung gesetzt; es gliche einem Leerlauf, ja es könnte böse und verderbliche Früchte zeitigen, wenn die Gnade es nicht auf Gott hin be­wegt. Der Einsatz des menschlichen Wahlvermögens lohnt nur und ist nur sinnvoll, wenn sich der Mensch aufgrund göttlicher Gnade in seinen weltlichen Hand­lungen explizit oder implizit auf Gott zu bewegt.

Dies ist denn auch in jenem Text der altchristlichen Theologie gemeint, welcher von einem Verlust der Freiheit durch die Sünde spricht. So heißt es im 1. Ka-

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pitel des sogenannten »Indiculus«: »In der Übertre­tung Adams haben alle Menschen ihre natürliche Fä­higkeit und Unschuld verloren, und niemand kann sich aus dem tiefen Sturz durch seinen freien Willen erhe­ben, wenn ihn nicht die erbarmende Liebe Gottes er­hebt.« Im weiteren Verlauf des Textes wird eine Äuße­rung des Papstes Innozenz I. (401—417} angeführt, welche besagt, daß der Sünder in Ewigkeit seiner Frei­heit beraubt wäre und unter der Macht seines Sturzes für immer liegen bliebe, wenn ihn nicht das Kommen Christi gemäß seiner Gnade erhoben hätte (DS 239; vgl. DS243).

Trotz der dem sündigen Willen eigenen Versklavung hat die von dem Konzil gelehrte metaphysische Frei­heit einen tiefen Sinn. Sie hat nämlich die Folge, daß der von Gott bewegte Mensch nicht wie ein lebloses Ding gestoßen wird, sondern sich aufgrund und in der Kraft der göttlichen Bewegung selbst bewegt, ja, daß er, wenn er einmal aus seiner Verklemmung befreit ist, sich der Gnade Gottes auch verweigern kann und von ihr nicht wie von einer übermächtigen himmlischen Lust getrieben wird (vgl. DS 2001-2007). H. J. mc Sorley, Luthers Lehre vom unfreien Willen, 1967. H. Forster, Das Freiheitsverständnis bei Thomas und Luther, 1965.

Man darf für die Beurteilung Luthers auch nicht ver­gessen, daß selbst nach katholischer Lehre auch der »Gerechtfertigte« ständig mit der bösen Neigung (Konkupiszenz) zu kämpfen hat und dabei, ohne sich von Gott abzuwenden, nicht immer Sieger bleibt, son­dern vielfältigen Ausbrüchen der Selbstsucht unter­liegt.

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