6. Kapitel Luther und die katholische Lehre
Das Maß der durch die Sünde dem Willen zugefügten Schwächung und Hinfälligkeit wird vom Konzil von Trient nicht näher beschrieben. Daraus ergaben sich in der Theologie nach dem Konzil von Trient außerordentlich große Differenzen. In der Reformationszeit selbst wurde die Überzeugung von der Schwächung des menschlichen Wahlvermögens bis zur These von dessen Zerstörung zugespitzt. Es ist eine Frage der heutigen Lutherinterpretation, ob man Luther trotz mancher dafür sprechenden Formulierungen die angeführte Meinung zuschreiben darf. Man wird wohl sagen müssen, daß er sie nicht vertreten hat. Wenn er von einem versklavten Willen spricht, so bedeutet das nicht eine formelle Leugnung des menschlichen Wahlvermögens. Luther ist jedoch infolge seiner existentiell-theo-logischen Grundrichtung nicht interessiert an der on-tologischen Frage des menschlichen Wahlvermögens, sondern nur an der Frage des heilshaften Wahlvermögens, an der Frage des heilshaften menschlichen Handelns. Das menschliche Wahlvermögen würde in der Tat vergeblich in Bewegung gesetzt; es gliche einem Leerlauf, ja es könnte böse und verderbliche Früchte zeitigen, wenn die Gnade es nicht auf Gott hin bewegt. Der Einsatz des menschlichen Wahlvermögens lohnt nur und ist nur sinnvoll, wenn sich der Mensch aufgrund göttlicher Gnade in seinen weltlichen Handlungen explizit oder implizit auf Gott zu bewegt.
Dies ist denn auch in jenem Text der altchristlichen Theologie gemeint, welcher von einem Verlust der Freiheit durch die Sünde spricht. So heißt es im 1. Ka-
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pitel des sogenannten »Indiculus«: »In der Übertretung Adams haben alle Menschen ihre natürliche Fähigkeit und Unschuld verloren, und niemand kann sich aus dem tiefen Sturz durch seinen freien Willen erheben, wenn ihn nicht die erbarmende Liebe Gottes erhebt.« Im weiteren Verlauf des Textes wird eine Äußerung des Papstes Innozenz I. (401—417} angeführt, welche besagt, daß der Sünder in Ewigkeit seiner Freiheit beraubt wäre und unter der Macht seines Sturzes für immer liegen bliebe, wenn ihn nicht das Kommen Christi gemäß seiner Gnade erhoben hätte (DS 239; vgl. DS243).
Trotz der dem sündigen Willen eigenen Versklavung hat die von dem Konzil gelehrte metaphysische Freiheit einen tiefen Sinn. Sie hat nämlich die Folge, daß der von Gott bewegte Mensch nicht wie ein lebloses Ding gestoßen wird, sondern sich aufgrund und in der Kraft der göttlichen Bewegung selbst bewegt, ja, daß er, wenn er einmal aus seiner Verklemmung befreit ist, sich der Gnade Gottes auch verweigern kann und von ihr nicht wie von einer übermächtigen himmlischen Lust getrieben wird (vgl. DS 2001-2007). H. J. mc Sorley, Luthers Lehre vom unfreien Willen, 1967. H. Forster, Das Freiheitsverständnis bei Thomas und Luther, 1965.
Man darf für die Beurteilung Luthers auch nicht vergessen, daß selbst nach katholischer Lehre auch der »Gerechtfertigte« ständig mit der bösen Neigung (Konkupiszenz) zu kämpfen hat und dabei, ohne sich von Gott abzuwenden, nicht immer Sieger bleibt, sondern vielfältigen Ausbrüchen der Selbstsucht unterliegt.
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