5. Kapitel Sünde und Freiheit

Das Schriftzeugnis von der Notwendigkeit der Gna­de involviert keine Geringschätzung der schöpferi­schen menschlichen Kräfte. Für sein Verständnis ist folgendes zu beachten: Das von der Schrift prokla­mierte Heil ist Friede, Einvernehmen mit Gott, Einver­nehmen der Menschen untereinander und auch mit den Tieren, letztlich die unmittelbare Gottesschau. Im Bereiche unserer Erfahrung ist eine Lebensgemein­schaft nur möglich, wenn ein Mensch sich dem ande­ren in freier Hingabe erschließt.

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Infolge der Transzendenz Gottes kann es das Ein­vernehmen zwischen Gott und dem Menschen nur geben, wenn die Initiative hierzu von Gott ausgeht. Der Mensch kann sich der Transzendenz nicht be-mächtigen und nicht über sie verfügen. Er kann sich der sich ihm öffnenden Transzendenz nur zur Verfü­gung stellen und sie ergreifen. Nur wenn Gott den Menschen in Bewegung setzt und sich ihm erschließt, vermag der Mensch sich Gott anheimzugeben. Diese Begründung basiert auf dem Kreaturcharakter des Menschen (Ontisch-metaphysische Überlegung: Tho­mas von Aquin). Es kommt hinzu, daß der Mensch in­folge der Sünde in sich selbst verschlossen ist. Der Sünder ist ein Blinder, ja ein Toter (Eph 2,1. 5; Kol 2,3; DS 372; 15261. Sein Wille ist an die Sünde ver­sklavt. Er kann sozusagen nicht aus seiner Selbstver-fangenheit ausbrechen. Diese Begründung beruht auf der konkret-heilsgeschichtlichen Situation des nicht erlösten Menschen (Augustinus, Luther).

Man würde dem Ganzen des Schriftzeugnisses nicht gerecht, wenn man jene Texte übergehen wollte, in denen der Mensch aufgefordert wird, sich zu Gott hinzuwenden, Buße zu tun, zu werden wie die Kinder, sich taufen zu lassen. Durch solche Anrufe menschli­cher Entscheidung für Gott werden die Texte, in de­nen die Notwendigkeit der Gnade, die Notwendigkeit der göttlichen Initiative bezeugt wird, nicht außer Kraft gesetzt. Beides gilt: Das Heil ist Tat Gottes, der Mensch gewinnt es aber nur in freier Entscheidung für Gott. Wie Gottes Allwirksamkeit und menschliche Freiheit zusammen bestehen können, soll später erör­tert werden. Die Schrift selbst unternimmt keinen Ver­such, die beiden einander anscheinend widerspre­chenden Vorgänge auszugleichen.

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