4. Die »Reprobation«
Unsere Frage gewinnt ihren düstersten Aspekt, wenn wir das Gegenstück der vollständigen Prädestination, nämlich den göttlichen Verwerfungsratschluß (Reprobation) ins Auge fassen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß jene Menschen, welche ihre Berufung zur Vollendung in der Liebe ablehnen, vom göttlichen Verwerfungsratschluß getroffen werden (siehe Mt 25,41; Joh 17,12; Jud 13ff; ferner die Synoden von Quiercy 853; DS 621 624, von Valence 855; DS 625-629; insbesondere das Konzil von Trient, Sitzung 6, Kan. 17, DS 1567). Eine dritte Möglichkeit ist der Heiligen Schrift und der Väter-Tradition unbekannt.
Der Sinn der katholischen Glaubensüberzeugung (DS 397; 621; 1556; 1567) ist darin zu sehen, daß Gott nicht rein willkürlich und auch nicht bloß wegen der Erbsünde einen Teil der vernunftbegabten Geschöpfe für die Verdammnis bestimmt, sondern von Anfang an die Verdammnis nur für jene beschließt, welche durch ihre eigene Schuld schwer sündigen und in der Todsünde sterben. Gott liebt alles, was er gemacht hat, er will nicht das Verderben. Er hat Hölle und Tod nicht gewollt (Ez 2,3; 18,23; 33,11; Weish 11,24ff). Erwartet im Gegenteil langmütig und geduldig, bis sich der Sünder bekehrt (2 Petr 3,9). Rom 9ff kann man nicht für die gegenteilige Lehre anrufen. In diesen Texten
57
dreht es sich darum, wer Träger der Offenbarung sein will, nicht um das Ewige Heil oder Unheil.
Wenn die Annahme einer Reprobation ohne vorhergehende Kenntnis der menschlichen Sünde irrig ist, so wird doch von jenen katholischen Theologen, welche eine Vorherbestimmung für den Himmel ohne den Hinblick auf die Verdienste des Menschen lehren, eine negative Reprobation (d.h. eine Nichterwähtung für den Himmel) ohne das Wissen um die menschlichen Mißverdienste angenommen. Wer nicht für die Vollendung bestimmt ist, verfällt unfehlbar der Verdammung. Auf den Vorwurf, daß diese Lehre calvinisch sei, erwidern die katholischen Vertreter, sachlich sei zwar der Erfolg der Nichterwahlung für die Vollendung und der positiven Vorherbestimmung für die Verdammnis ein und derselbe. Es bestünde jedoch ein großer logischer Unterschied. Das eine Mal ziele Gottes Wille unmittelbar auf das Unheil, das andere Mal ziele er jedoch »nur« nicht auf das Heil. Für die etwa Betroffenen ist allerdings ein solcher logischer Unterschied im Willen Gottes praktisch bedeutungslos.
Die Thomisten glauben, eine »Ungerechtigkeit« Gottes dadurch ausräumen zu können, daß sie erklären, mit der Nichterwahlung sei ansich auch eine wertfreie Lebensform vereinbar. In unserer Heilsordnung allerdings bedeute das Nichterwählen eines Menschen für die Vollendung notwendigerweise, daß er der Verdammnis anheimfällt. Die Theorie hat hoffnungslos mit der Frage zu kämpfen, wie die von ihr gelehrte Nichterwahlung mit dem ernsthaften allgemeinen göttlichen Heilswillen vereinbar sei. Man muß an sie die Frage richten, ob ihnen an einer Nominal- oder an einer Realtheologie gelegen ist. Eine solche These stellt den unzulässigen Versuch dar, in die Unbegreiflichkeit mit der menschlichen Logik eindringen zu wollen.
58