5. Tatgnade und Zustandsgnade (aktuelle und »heilig­machende« Gnade)

Weiterhin unterscheidet man Tatgnade und Zu­standsgnade (aktuelle und habituelle Gnade). Die er-stere ist eine vorübergehende Bewegung Gottes zu ei­ner Heilshandlung, die letztere eine dem menschlichen Ich anhaftende bleibende Bestimmtheit. Die erstere dient der letzteren.

6". Heilende und heiligende Gnade

Damit verwandt ist die Einteilung in heiligende (hei­ligmachende) und heilende Gnade. Die erstere erhebt den Menschen in eine übernatürliche ( = christusförmi-ge) Seinsordnung. Sie verleiht eine neue Existenzform. Die zweite verhilft dem Menschen dazu, die durch die erbsündliche Verwundung entstandenen Hemmnisse in der Verwirklichung des Guten zu überwinden. Der

47

 

heiligenden Gnade gebührt der Vorrang. Früher wurde gezeigt, daß es geradezu verhängnisvoll wäre, wenn die Gnade erstlich oder ausschließlich als Gnadenhilfe für den Vollzug des Guten verstanden und geschildert würde. In der Väterzeit und in der Frühscholastik wur­de insbesondere dem Glauben eine heilende Kraft zu­geschrieben. Man verstand sie dahin, daß der Glaube die natürlichen Kräfte des Menschen so ordne, daß der Mensch sie sinnvoll gebrauchen kann.

48

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band VI-1