5. Tatgnade und Zustandsgnade (aktuelle und »heiligmachende« Gnade)
Weiterhin unterscheidet man Tatgnade und Zustandsgnade (aktuelle und habituelle Gnade). Die er-stere ist eine vorübergehende Bewegung Gottes zu einer Heilshandlung, die letztere eine dem menschlichen Ich anhaftende bleibende Bestimmtheit. Die erstere dient der letzteren.
6". Heilende und heiligende Gnade
Damit verwandt ist die Einteilung in heiligende (heiligmachende) und heilende Gnade. Die erstere erhebt den Menschen in eine übernatürliche ( = christusförmi-ge) Seinsordnung. Sie verleiht eine neue Existenzform. Die zweite verhilft dem Menschen dazu, die durch die erbsündliche Verwundung entstandenen Hemmnisse in der Verwirklichung des Guten zu überwinden. Der
47
heiligenden Gnade gebührt der Vorrang. Früher wurde gezeigt, daß es geradezu verhängnisvoll wäre, wenn die Gnade erstlich oder ausschließlich als Gnadenhilfe für den Vollzug des Guten verstanden und geschildert würde. In der Väterzeit und in der Frühscholastik wurde insbesondere dem Glauben eine heilende Kraft zugeschrieben. Man verstand sie dahin, daß der Glaube die natürlichen Kräfte des Menschen so ordne, daß der Mensch sie sinnvoll gebrauchen kann.
48