7. Personhaftes und Sachhaftes in der Gnade

Zunächst kann man von einer geschaffenen und von einer ungeschaffenen Gnade sprechen. Die unge­schaffene Gnade ist Gott selbst, insofern er uns zur Teilnahme an seinem dreipersönlichen Leben beruft. Die geschaffene Gnade ist der durch die Gegenwart des dreipersönlichen Gottes im menschlichen Ich her­vorgegangene Lichtglanz und die durch ihn gewirkte Liebesglut im menschlichen Herzen (Rom 5,5). Man kann die ungeschaffene Gnade das personalistische, die geschaffene das dingliche (sachliche) Element in dem Gesamtvorgang der Begnadung nennen. Person­haftes und Dinghaftes sind zwar zu unterscheiden, sind aber nicht voneinander geschieden, sondern auf das engste miteinander verbunden. Def Ton liegt auf dem Personhaften. Es ist der Grund des Sachhaften. Dieses heißt: Die ungeschaffene Gnade ist der Grund der geschaffenen (siehe J. Willig, a.a.O.).

2. Gnade des Schöpfers und Gnade des Erlösers

Vielfach unterscheidet man die Gnade des Schöp­fers und die Gnade des Erlösers. Unter der ersten ver­steht man die den Engeln und Stammeltern vor dem Sündenfall geschenkte Gnade, unter der letzteren das dem gefallenen Menschen aufgrund des Erlösungs­werkes Christi gewährte übernatürliche Leben. Wenn man nach Kol 1,13-17 und anderen Schrifttexten an­nimmt, daß der Weltentwurf Gottes von vornherein christozentrisch ist, daß also jede Gnade um Christi willen gewährt wird, dann haben auch die Engel und die Stammeltern Gnade empfangen um Christi willen. Die ihnen gewährte Gnade hat jedoch in diesem Fall nicht den Charakter der Erlösungsgnade.

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