5. Mittelalterliche Weiterbildung und Klärung
Im Mittelalter fand die Gnadenlehre erst vom 13.Jahrhundert an eine bedeutsame Weiterbildung. Gegenüber der These des Petrus Lombardus, die Gnade sei der im Menschen wohnende Heilige Geist, hat sie Thomas von Aquin in Verwendung der aristotelischen Metaphysik als übernatürlichen Habitus, näher-hin als Seinsqualität der Seele erklärt. Johannes Duns Scotus übernahm die Habituslehre, interpretierte aber den Habitus als caritas. Vor allem entwickelte Johannes seine für die Folgezeit fruchtbare, häufig freilich mißverstandene und verhängnisvoll entstellte Lehre von der göttlichen acceptatio.
6. Reformationszeit
In der Reformationszeit konzentrierte sich die Gnadentheologie auf das Problem der Rechtfertigung des Sünders, deren Grund von den einen in der absoluten Prädestination (Calvin, Zwingli), von den anderen in der Anrechnung der Verdienste Christi aufgrund des Glaubens an Christus (Luther) gesehen wurde.
7. Konzil von Trient
Das Konzil von Trient hat in seiner 6. Sitzung am 13. Januar 1547 durch das Decrelum de iustificatione
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(D. 792a bis 843) die von den reformatorischen Theologen aufgeworfenen Fragen aufgenommen, geklärt und Fehldeutungen zurückgewiesen.
Seine Lehre stellt keine erschöpfende Darbietung des katholischen Gnadenglaubens dar. Das Konzil teilt den Charakter einer jeden der bisherigen Kirchenversammlungen. Es konzentriert seine Aufmerksamkeit und seine Kraft auf die durch den Glaubensstreit besonders gefährdeten Punkte, sucht an den bedrohten Stellen die Offenbarungswahrheit zu sichern und stellt die so verteidigten Stücke aus dem Offenbarungsganzen in helles Licht. Dies bedeutet, daß das Konzil aufgrund der theologischen Situation polemisch spricht, daß manche, auch wichtige Offenbarungslehren, weil sie ungefährdet waren, nur nebenher behandelt wurden und daher im Schatten blieben, ja sogar von den nachdrücklich und ausführlich dargestellten Lehren überlagert wurden, ohne daß sie freilich jemals vergessen oder geleugnet wurden.