3. Die Bedingungen von Gnade in der Weltstruktur
Gnade in diesem dreifachen Sinn kann es bloß geben, wenn in der Welt zwei Bedingungen erfüllt sind:
a) Zunächst setzt Gnade in diesem mehrfachen Sinn voraus, daß das Weltgeschehen nicht ausschließlich und erschöpfend von mechanischer Naturkausalität und logischer Notwendigkeit, nicht bloß von Recht und Gesetz, von Nutzen und Schaden beherrscht wird, daß es vielmehr Freiheit, das U n vorherseh bare und das Unabieitbare, das Schöpferische gibt, daß also hinter dem sichtbaren Kausalzusammenhang das Unkontrollierbare und Unwägbare steht und wirkt.
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b) Darüber hinaus setzt der gnadenhafte Charakter eines Ereignisses voraus, daß es Fügung gibt, daß hinter und zwischen den Dingen und Geschehnissen ein personales Selbst lebt, welches in Freiheit und Liebe schafft und ordnet. Die Tatsache, daß es Gnade gibt, ist nur verständlich, wenn die Welt und der Weltverlauf letztlich nicht rein dinglich, sondern personhaft gebaut, ja im freien Liebeswillen Gottes begründet sind, wenn es nicht bloß das Verhältnis von Subjekt und Objekt, sondern das Begegnungsverhältnis gibt, und zwar sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung (Siehe R. Guardmi, Der Glaube an die Gnade und das Bewußtsein der Schuld, in: Unterscheidung des Christlichen, Mainz 1935, 335 — 360. Derselbe, Freiheit, Gnade, Schicksal, München 19564).