2. Kapitel Gnade im profanen Verständnis

/, Die Wonbedeutung

Das deutsche Wort »Gnade« stammt aus dem Indo­germanischen net, altindisch nätn (um Hilfe bitten), näthä (Hilfe, Zuflucht). Mit Vorsilbe heißt es im Alt­hochdeutschen ginada, im Mittelhochdeutschen ge-nade, im Altsächsischen genäda (Huld, Hilfe). Ge­genüber dem allgemeineren Sinn eines bloßen Sichzu-neigens, welchen das bedeutungsverwandte Wort Gunst hat, ist der ursprüngliche Sinn von Gnade das Helfen. Doch hat es später allgemein die weitere Be­deutung bekommen; Sich einem anderen huldvoll zu­neigen. Das Hauptfeld seiner Bedeutung liegt in dem hilfreichen Sichherabneigen Gottes zur Menschheit. Die Gnädigkeit ist die Hauptergenschaft, die Gnade die Hauptgabe Gottes. Auch Menschen können einander Gnade erweisen, insofern sich der Höherstehende zum niedriger Stehenden herabneigt. In diesem Falle kann das Wort Gnade geradezu die Bedeutung von Zunei­gung bekommen (vgl. den mittelalterlichen Minne­sang). In der Rechtssprache bedeutet Gnade die Billig­keit im Unterschied vom strengen Gesetz und der ge­rechten Strafe (vgl. K.J.Trübener - A. Götze, Deut­sches Wörterbuch III. Berlin 1943, 211 ff).

2. Die Sachbedeutung

Was die Sachbedeutung betrifft, so spricht man im weltlichen Bereich von Gnade in einem dreifachen Sinn:

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al Wir reden von Gnade, von Begnadigung im staatlich-politischen Bereich, wenn ein Mensch sein Leben oder seine Freiheit verwirkt hat, der Träger der staatlichen Gewalt jedoch die vom Gesetz vorgesehe­ne Strafe nicht vollzieht, sondern erläßt.

b) In der kulturellen Ordnung begegnet uns Gnade, wenn ein außerordentliches Werk von besonderer Werthaftigkeit und Tiefe gelingt, ein Werk der Kunst oder der Wissenschaft oder auch der Technik, das nicht durch gewissenhaften Fleiß und angestrengte Forschungs- und Denkarbeit geschaffen werden kann, sondern nur durch ungewöhnliche schöpferische Kräf­te, durch eine besondere Fügung, durch die Gunst der Stunde (ein begnadeter Künstler).

c) Endlich gebrauchen wir das Wort Gnade von ho­hen zwischenmenschlichen Beziehungen. Wir reden in diesem Bereiche dann von Gnade, wenn es sich nicht nur um die die Gemeinschaftsordnung bedingenden gegenseitigen Hilfen und Leistungen handelt, sondern um eine Begegnung, welche zur Erschließung des Da­seinssinns oder zu der das Leben erfüllenden Freund­schaft und Liebe führt.

  

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