6. Kapitel Der Grund des Verdienstes
Dies wird noch verständlicher, wenn wir den Grund der Verdienstlichkeit ins Auge fassen. Es ist keineswegs selbstverständlich, daß sich der transzendente Gott wegen unserer in seiner Kraft vollzogenen Liebe zu ihm, die sich in guten Werken verleiblicht und bekundet, so mitteift, daß er uns zu größerer Liebe Impulse gibt. Daß er dies tut, beruht auf seinem freien Entschluß. Er hat verheißen, daß er es tut. Er steht zu seinem Worte. Ohne diese göttliche Verheißung könnte sich niemand schmeicheln, daß seine guten Werke eine solche Wirkung haben. Mit anderen Worten: Wenn die Werke des Gerechtfertigten verdienstlich sind, so kommt dies daher, daß Gott sie gelten läßt, daß er angeordnet hat, wir sollen uns durch unsere guten Werke die Vollendung »verdienen« (Mt 20,2-16; 1 Tim 4,8; Tit 1,4; Hebr 10,36; Jak 1,12). Die Verheißung gilt naturgemäß jenem Tun, welches Frucht der Rechtfertigung ist und daher einen inneren Bezug zu Christus und durch ihn zu Gott dem Vater hat, welches also im »Stande der Gnade« verrichtet ist.
Bei Johannes Duns Scotus steht die Freiheit des alles beherrschenden göttlichen Willens im Mittelpunkt des Denkens. Deshalb fallen bei ihm besonders starke Akzente auf die göttliche Annahme (Akzeptation). Gott hat auch nach ihm seine Freiheit an bestimmte
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Prinzipien gebunden. Die den Menschen einwohnende Liebe ist bei Scotus der Grund, warum Gott ein menschliches Werk annimmt. Innerlich ist dies darin begründet, daß Gott selbst Inhalt der Liebe ist. Der Mensch, welcher die caritas besitzt, wird daher von Gott aus dem gleichen Grunde angenommen und geliebt, aus dem Gott sich selbst bejaht. So liegt der Grund des Verdienstes in der Beziehung des vom menschlichen Willen und vom Liebeshabitus verursachten Aktes zu Gott, insofern Gott einen solchen Akt gelten läßt. In der nachscotischen Theologie wurde das Element der göttlichen Annahme überspitzt. Dies hing mit der Überbetonung der potentia dei absoluta, der völligen Unabhängigkeit Gottes, zusammen. Gott kann nach dieser Theorie auch die Werke des Nichtgerechtfertigten annehmen, da die Annahme oder Nichtannahme ausschließlich auf seinem Willensdekret beruht (Johannes de Bassolis, Francis-cus Mayronis, Wilhelm de Rubione, Wilhelm von Ock-ham, Gregor von Rimini, Gabriel Biel: W. Dettloff, Die Entwicklung der Akzeptations- und Verdienstlehre von Duns Scotus bis Luther mit besonderer Berücksichtigung der Franziskanertheologie, Münster 1962).