5. Kapitel Der Gemeinschaftsbezug des menschlichen Tuns

7. Die menschliche Existenz a/s Mitexistenz

Die Formen, in denen der Gerechtfertigte den Zu­stand der Rechtfertigung innerhalb seines geschichtli­chen Lebens durch den Vollzug der Liebe festhält, sind mannigfach. Grundsätzlich ist dabei von Bedeutung, daß der Mensch nicht aufgrund eines äußeren Zwan­ges oder einer äußeren Opportunität, sondern vom Wesen her eine mitmenschliche Existenz hat. Es steht nicht im Belieben des einzelnen, ob er gesellschaftsbe-zogen leben will oder nicht. Der Mensch würde viel­mehr in Widerspruch zu sich selbst geraten, wenn er sein gesellschaftliches Existential preisgeben oder ver­nachlässigen würde. Er kann nur er selbst sein und werden in der Begegnung mit anderen, mit vielen, in der Gemeinschaft. Die Begegnung entbindet immer nur die Möglichkeiten, die im Menschen schlummern und ohne die auslösende schöpferische Funktion der Begegnung als ungenützte Tiefen des menschlichen Ich verharren müßten. Die Begegnung ist eine Kraft, welche in das Licht emporruft, was in den Abgründen des menschlichen Selbst verborgen ist.

Man würde den Tiefgang des Gesellschaftsbezugs verkennen, wenn man sich das gegenseitige Verhält­nis nur als ein Gegenüber des einzelnen zur Gemein­schaft vorstellte. Der einzelne ist vielmehr in das Gan­ze eingefügt und eingeordnet und dadurch geprägt. Der Gesellschaftsbezug ist Aufbauelement seines We­sens, seiner Existenz und seines Lebens, wenngleich er in seiner gesellschaftlichen Funktion nicht erschöp-

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fend dargestellt wird. Der Setbstbesitz vollzieht sich und kann sich vollziehen nur in der Hingabe, wie um­gekehrt diese wiederum nur möglich ist, indem der Mensch sich selbst in der Hand hat. Die Gesellschaft ihrerseits schwebt nicht wie eine helle oder eine dunkle Wolke am Himmel über den einzelnen. Sie wird viel­mehr von den einzelnen getragen und gestaltet. Sie ist die Bezugseinheit und die Lebensgestait aller Gesell­schaftsangehörigen.

  

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