2. Kein voller Widerspruch zum Konzil von Trient

Positiv hat das Konzil ein Vertrauen geiehrt, in dem sich der Mensch zwar ganz Gott überläßt, aber den Blick auf sich selbst und die eigene sündige Schwäche nicht verliert und deshalb zugleich fürchten und zittern kann, ein Vertrauen, das sich nicht auf das eigene Tun, sondern auf das göttliche Erbarmen stützt (DS 1526; 1533f; 1536-1539). Damit hat es das von den Reformatoren mit großer Intensität vertretene Anlie­gen aufgenommen, daß das Heil nicht menschlichem Können und Urteilen, sondern göttlicher Gnade zu ver­danken sei. Auf Gott kann der Mensch unbegrenztes Vertrauen setzen; er gäbe Gott nicht die Ehre, wenn er sein Vertrauen auf ihn begrenzen wollte. In dem Ver­trauen auf Gott gewinnt der Mensch die Gewißheit, zu Gott zu gehören, und dies um so mehr, je intensiver das Vertrauen ist. Dieses Vertrauen ist eine aus dem

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innersten Bereich des menschlichen Selbst hervor­kommende, von allen menschlichen Kräften getragene Selbst überantwortung des Menschen an Gott. Je rückhaltloser dies geschieht, um so mehr kann der Mensch wissen, daß zwischen Gott und ihm kein Wi­derspruch liegt. Diese Überlegung gewinnt ihren tief­sten Sinn und ihre letzte Rechtfertigung aus der Tatsa­che, daß eine solche, in vorbehaltlosem Vertrauen ge­schehene Hingabe an Gott Gottes eigene Tat ist. Die hier gemeinte Gewißheit liegt in der existentiellen und personalen, nicht in der metaphysischen und abstrakt­begrifflichen Ebene.

  

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