2. Kein voller Widerspruch zum Konzil von Trient
Positiv hat das Konzil ein Vertrauen geiehrt, in dem sich der Mensch zwar ganz Gott überläßt, aber den Blick auf sich selbst und die eigene sündige Schwäche nicht verliert und deshalb zugleich fürchten und zittern kann, ein Vertrauen, das sich nicht auf das eigene Tun, sondern auf das göttliche Erbarmen stützt (DS 1526; 1533f; 1536-1539). Damit hat es das von den Reformatoren mit großer Intensität vertretene Anliegen aufgenommen, daß das Heil nicht menschlichem Können und Urteilen, sondern göttlicher Gnade zu verdanken sei. Auf Gott kann der Mensch unbegrenztes Vertrauen setzen; er gäbe Gott nicht die Ehre, wenn er sein Vertrauen auf ihn begrenzen wollte. In dem Vertrauen auf Gott gewinnt der Mensch die Gewißheit, zu Gott zu gehören, und dies um so mehr, je intensiver das Vertrauen ist. Dieses Vertrauen ist eine aus dem
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innersten Bereich des menschlichen Selbst hervorkommende,
von allen menschlichen Kräften getragene Selbst überantwortung des Menschen an Gott. Je rückhaltloser
dies geschieht, um so mehr kann der Mensch wissen, daß zwischen Gott und ihm
kein Widerspruch liegt. Diese Überlegung
gewinnt ihren tiefsten Sinn und ihre letzte Rechtfertigung aus der Tatsache,
daß eine solche, in vorbehaltlosem Vertrauen geschehene Hingabe an
Gott Gottes eigene Tat ist. Die hier gemeinte Gewißheit liegt in der
existentiellen und personalen, nicht in der
metaphysischen und abstraktbegrifflichen Ebene.