6. Kapitel Theologische Erörterung offener Fragen

/. Verhältnis von Sündenvergebung und Erneuerung

Das Konzil hat zwar die dem Menschen einhaftende Rechtfertigung als die alleinige wesensgebende Ursa­che der Rechtfertigung erklärt. Es ließ jedoch die Fra­ge nach dem Zusammenhang zwischen der Sünden­vergebung und der »Erneuerung« offen. Die theologi­schen Schulen haben hierüber verschiedene Ansich­ten vorgetragen. Die thomistische Richtung glaubt, daß die »heiligmachende Gnade« Igratia sanctificans) der Sünde kraft ihres Wesens mit innerer Notwendig­keit entgegensieht, so daß nicht einmal Gott nach sei­ner absoluten Macht das Zusammenbestehen von Sünde und innerer Erneuerung wirken könnte. Die thomistische These geht noch einen Schritt weiter und behauptet, daß die Sünde durch die Eingießung der heiligmachenden Gnade vernichtet werde. Dies be­deutet nach ihr nicht eine zeitliche Folge, sondern ei­nen Kausalzusammenhang. Nach einer anderen, vor altem von den mittelalterlichen Nominalisten vertrete­nen Meinung ist die heiligmachende Gnade Bedingung und Anlaß dafür, daß Gott wegen seines Willensde­krets, mit der Eingießung der Gnade immer die Sünde zu tilgen, diese nachläßt.

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Nach Johannes Duns Scotus schließen sich Gnade und Sünde, wenn man ihren Seinsgehalt betrachtet, nicht wesensgemäß aus. Wenn man sie jedoch in ihrer ethisch-religiösen Qualität betrachtet, können Sünde und Gnade nicht im Menschen zusammen bestehen, da die Sünde Feindschaft, die Gnade Freundschaft ge­genüber Gott besagt. Wie schon betont wurde, vertritt das Konzil von Trient nicht förmlich die Lehre, daß Gott den Akt der Rechtfertigung durch die Eingießung der heiligmachenden Gnade vornimmt. Wenn sich die evangelische Theologie nicht der Ansicht der Thomi-sten anschließen kann, so stellt dies keine unlösliche ökumenische Problematik dar.

  

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