6. Kapitel Theologische Erörterung offener Fragen
/. Verhältnis von Sündenvergebung und Erneuerung
Das Konzil hat zwar die dem Menschen einhaftende Rechtfertigung als die alleinige wesensgebende Ursache der Rechtfertigung erklärt. Es ließ jedoch die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der Sündenvergebung und der »Erneuerung« offen. Die theologischen Schulen haben hierüber verschiedene Ansichten vorgetragen. Die thomistische Richtung glaubt, daß die »heiligmachende Gnade« Igratia sanctificans) der Sünde kraft ihres Wesens mit innerer Notwendigkeit entgegensieht, so daß nicht einmal Gott nach seiner absoluten Macht das Zusammenbestehen von Sünde und innerer Erneuerung wirken könnte. Die thomistische These geht noch einen Schritt weiter und behauptet, daß die Sünde durch die Eingießung der heiligmachenden Gnade vernichtet werde. Dies bedeutet nach ihr nicht eine zeitliche Folge, sondern einen Kausalzusammenhang. Nach einer anderen, vor altem von den mittelalterlichen Nominalisten vertretenen Meinung ist die heiligmachende Gnade Bedingung und Anlaß dafür, daß Gott wegen seines Willensdekrets, mit der Eingießung der Gnade immer die Sünde zu tilgen, diese nachläßt.
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Nach Johannes Duns Scotus schließen sich Gnade und Sünde, wenn man ihren Seinsgehalt betrachtet, nicht wesensgemäß aus. Wenn man sie jedoch in ihrer ethisch-religiösen Qualität betrachtet, können Sünde und Gnade nicht im Menschen zusammen bestehen, da die Sünde Feindschaft, die Gnade Freundschaft gegenüber Gott besagt. Wie schon betont wurde, vertritt das Konzil von Trient nicht förmlich die Lehre, daß Gott den Akt der Rechtfertigung durch die Eingießung der heiligmachenden Gnade vornimmt. Wenn sich die evangelische Theologie nicht der Ansicht der Thomi-sten anschließen kann, so stellt dies keine unlösliche ökumenische Problematik dar.