13. Kapitel Die Unterschiede und das Gemeinsame
7. Verschiedenheit der Denkansätze
Es wäre voreilig, wenn man infolge der genannten Gemeinsamkeiten die Unterschiede übersähe. Sie haben einen einheitlichen Grund. Er liegt in der Verschiedenheit des Denkansatzes und der dadurch bedingten Gesamtkonzeption der beiden, der reformatorischen und der katholischen, Theologien. Das theologische Apriori des Konzils von Trient ist die am stärksten von Thomas von Aquin zur Reife gebrachte ontologische Sicht. Das theologische Apriori der Reformation ist die auf eine lange Geschichte zurückblickende, im 16. Jahrhundert zur Vollgestalt entwickelte personal-existentielle Perspektive. Die beiden Denkformen sind zwar nicht adäquat voneinander verschieden, da die eine immer ein Element der anderen in sich schließt und beide erst in ihrer Komplementarität das Ganze darstellen. Es gibt jedoch charakteristische Unterschiede. Während das Konzil von Trient die Sünde bis in ihre metaphysische Dimension hinein verfolgt und die Sündenvergebung nach ihm gerade diese metaphysische Dimension trifft, läßt die evangelische Theologie diese Dimension aus, sie hört mit ihrer Reflexion im existentiell-personalen Bereich auf.
2. Ontologische und personale Sicht der Sündenvergebung
Nach der Lehre des Konzils wird durch die Vergebung der Sünde das Schuldhafte an der Sünde (reatus culpae), das dem Menschen infolge seines sundigen
193
Handelns anhaftende Sündigsein, das nicht mehr bloß psychologisch, sondern ontologisch zu verstehende Abgewandtsein vom Gott der Liebe durch Gott selbst überwunden. Von dieser Dimension spricht die Reformationstheologie nicht. Auch ihre Aussage über die Sündenvergebung faßt das Verhältnis Gottes zum Menschen ins Auge. Dieses beschränkt sich jedoch auf die Subjektivität Gottes und auf die Subjektivität des Menschen. Wenn Gott dem Menschen das Wort der Vergebung schenkt, dann wird der Mensch zwar nicht in sich selbst, wohl aber in seinem Bezug zu Gott anders.
Das Wort der Vergebung zielt nach Luther in diesem Sinn auf Erneuerung und Wiedergeburt. Anstelle des versklavten menschlichen Willens gewinnt der Mensch den von Gott durch Christus im Heiligen Geist von der Versklavung befreiten, den für Gott willigen Willen, wenngleich ihm die Konkupiszenz verbleibt und sein Leben daher ein ständiger Kampf zwischen Gut und Bös ist. Die von Gott in der Gerechterklärung am Sünder vorgenommene relationale Änderung tritt in Erscheinung in der ethisch-sakramentalen Dimension. Sie zeigt sich in den Früchten des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung. Auch diese sind von Gott gewirkt.
Wenn Sündenvergebung und Wiedergeburt unlösbar miteinander verbunden sind, so können und dürfen nach Luther dennoch die am gerechtfertigten Sünder in Erscheinung tretenden Zeichen der Wiedergeburt weder Grund des Glaubens an die Sündenvergebung noch Tröstung sein. Denn der Trost für den Christen ist allein die Tat Christi. Umgekehrt brauchen Mängel und Unvollkommenheiten der Wiedergeborenen nicht zum Zweifel an der Rechtfertigung zu führen. Die Identifizierung von Sündenvergebung und
194
Wiedergeburt
würde angesichts der täglichen Sünden,
die der Christ begeht, den Trost der Vergebung und den Glauben, von Gott geliebt
und angenommen zu sein, geradezu zerstören (E.Schlink,
Theologie der lutherischen Bekenntnisschriften, 1940).