7. Biblische Teilrichtigkeit der Luther-These

Zur Kritik an der Lehre von der Nichtanrechnung der Sünde ist zu sagen, daß sie ein in der Schrift bezeug­tes Element der Rechtfertigung ist. Sie bildet jedoch nicht die ganze Rechtfertigungsvorstellung der Schrift. Das Konzil von Trient hat denn auch die These von der bloßen Nichtanrechnung nur als ungenügend, nicht als falsch erklärt.

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Es ist vielfach darüber diskutiert worden, ob Luther die vom Konzil als ungenügend verworfene Lehre real vertreten habe und mit ihr nach Art eines wissen­schaftlichen Verfahrens eine wohlabgewogene und allseitig abgesicherte theologische Aussage machen wollte. Man verwies dabei darauf, daß die Annahme einer anderen Methode möglich sei. So werde in einer Predigt ausgewählt, unterstrichen, proklamiert, aber nicht doziert. Dieses Vorgehen bedinge, daß eine be­stimmte Aussage aus dem Ganzen herausgehoben, mit starken Akzenten versehen und so nachdrücklich zum Bewußtsein gebracht wird, ohne daß hierbei eine andere, sie ergänzende oder auch zu ihr in Spannung stehende Wahrheit geleugnet zu werden braucht. Eine solche, von ökumenischen Wünschen her verständli­che Überlegung hat wohl keine hinreichende Basis in den Schriften Luthers.

  

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