2. Sündhaftigkeit aller Handlungen des Sünders
Was immer der Mensch aufgrund seines totalen Verderbnisses leistet, ist Sünde. Dies gilt auch von seiner Befolgung des Gesetzes oder der Gebote, weil ein solcher Gehorsam in sich schließt den Hochmut und die Selbstgefälligkeit, ja den Anspruch gegen Gott.
Aufgrund solcher Ansichten kann Luther die aristotelisch-stoische Tugendlehre, in der die Befreiung durch Christus nicht vorkommt, nicht anerkennen. Alle Werke der Heiden müssen als Sünden bezeichnet werden. Es gibt nach ihm nur eine christliche Ethik, keine nicht-christliche. Diese These ist in der Zeit des beginnenden Humanismus und der heraufdämmernden Aufklärung schwer verständlich. Einen Unterschied und eine Unterscheidung von Gut und Böse gibt es für Luther nur unter einem äußerlichen Gesichtspunkt. Dies wird begreiflich, wenn man beachtet, daß nach Luther der sündige Mensch von der Selbstsucht bestimmt ist.
3. Zudeckung der Sünde durch den Kreuzestod Christi und Zurechnung der Gerechtigkeit Christi
Gott hat den Menschen, damit er nicht zur Verzweiflung getrieben wird, eine Hilfe verheißen, indem
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er das Evangelium verheißen hat. In diesem offenbart sich der Sinn des Gesetzes. Das Gesetz sollte ein Zuchtmeister sein.
Durch Christus hat sich die Situation völlig geändert. Er hat das Gesetz bis zur Vergießung seines Blutes erfüllt und dadurch überwunden. Dies brachte die Vergebung der Sünde, aber nicht so, daß er das in der Sünde liegende Schuldhafte einfach hinweggenommen hätte, sondern so, daß Gott aufgrund des Todes Jesu Christi dem Menschen die Schuld nicht mehr anrechnet. In diesem Sinne konnte er den Menschen für gerecht erklären. Christus, der vom Vater geliebte, der hingerichtete und auferweckte Sohn, gab hierfür den Grund. Vor dem Blick des göttlichen Richters ist die Sünde des Menschen durch Jesus Christus verdeckt. Nichtanrechnung und Schuldzudeckung bedeuten Vergebung der Sünde. Christus steht vor dem sündigen Menschen wie ein Schützschild.