2. Sündhaftigkeit aller Handlungen des Sünders

Was immer der Mensch aufgrund seines totalen Verderbnisses leistet, ist Sünde. Dies gilt auch von sei­ner Befolgung des Gesetzes oder der Gebote, weil ein solcher Gehorsam in sich schließt den Hochmut und die Selbstgefälligkeit, ja den Anspruch gegen Gott.

Aufgrund solcher Ansichten kann Luther die aristotelisch-stoische Tugendlehre, in der die Befrei­ung durch Christus nicht vorkommt, nicht anerken­nen. Alle Werke der Heiden müssen als Sünden be­zeichnet werden. Es gibt nach ihm nur eine christliche Ethik, keine nicht-christliche. Diese These ist in der Zeit des beginnenden Humanismus und der herauf­dämmernden Aufklärung schwer verständlich. Einen Unterschied und eine Unterscheidung von Gut und Böse gibt es für Luther nur unter einem äußerlichen Gesichtspunkt. Dies wird begreiflich, wenn man be­achtet, daß nach Luther der sündige Mensch von der Selbstsucht bestimmt ist.

3. Zudeckung der Sünde durch den Kreuzestod Christi und Zurechnung der Gerechtigkeit Christi

Gott hat den Menschen, damit er nicht zur Ver­zweiflung getrieben wird, eine Hilfe verheißen, indem

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er das Evangelium verheißen hat. In diesem offenbart sich der Sinn des Gesetzes. Das Gesetz sollte ein Zuchtmeister sein.

Durch Christus hat sich die Situation völlig geän­dert. Er hat das Gesetz bis zur Vergießung seines Blu­tes erfüllt und dadurch überwunden. Dies brachte die Vergebung der Sünde, aber nicht so, daß er das in der Sünde liegende Schuldhafte einfach hinweggenom­men hätte, sondern so, daß Gott aufgrund des Todes Jesu Christi dem Menschen die Schuld nicht mehr an­rechnet. In diesem Sinne konnte er den Menschen für gerecht erklären. Christus, der vom Vater geliebte, der hingerichtete und auferweckte Sohn, gab hierfür den Grund. Vor dem Blick des göttlichen Richters ist die Sünde des Menschen durch Jesus Christus verdeckt. Nichtanrechnung und Schuldzudeckung bedeuten Vergebung der Sünde. Christus steht vor dem sündi­gen Menschen wie ein Schützschild.

  

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