12. Kapitel Reformatorische Thesen
7. Völlige Verderbnis der menschlichen Natur durch die Erbsünde
Für das Verständnis der Thesen Luthers in unserem Problemkreis ist davon auszugehen, daß nach Luther die menschliche Natur durch die Erbsünde völlig verdorben ist. Der freie Wille ist zu einem servum arbitri-
184
um entartet. Die Erklärung der Rechtfertigungslehre und der Gerechtigkeit im lutherischen Sinn ist also aufzubauen auf der Lehre von der Erbsünde. Infolge der mit der Erbsünde identifizierten Konkupiszenz, welche alle gegen Gott gerichteten Bestrebungen des Menschen darstellt, ist die Konkupiszenz die Wurzel für alles Handeln des erbsündigen Menschen. Daher vermag der sündige Mensch aus sich heraus nicht das geringste Gute zu tun.