12. Kapitel Reformatorische Thesen

7. Völlige Verderbnis der menschlichen Natur durch die Erbsünde

Für das Verständnis der Thesen Luthers in unserem Problemkreis ist davon auszugehen, daß nach Luther die menschliche Natur durch die Erbsünde völlig ver­dorben ist. Der freie Wille ist zu einem servum arbitri-

184

 

um entartet. Die Erklärung der Rechtfertigungslehre und der Gerechtigkeit im lutherischen Sinn ist also auf­zubauen auf der Lehre von der Erbsünde. Infolge der mit der Erbsünde identifizierten Konkupiszenz, welche alle gegen Gott gerichteten Bestrebungen des Men­schen darstellt, ist die Konkupiszenz die Wurzel für al­les Handeln des erbsündigen Menschen. Daher ver­mag der sündige Mensch aus sich heraus nicht das ge­ringste Gute zu tun.

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band VI-1