4. UNTERABSCHNITT Besondere Gegenwart des Heiligen Geistes
Die besondere Wirksamkeit des Heiligen Geistes im Gerechtfertigten wurde in der katholischen Theologie ohne Gefährdung des Glaubens nachdrücklich betont und erklärt von dem Theologen Matthias Joseph Scheeben (1835-1888). Er behandelt ausführlich das Thema von der »Einwohnung« des Heiligen Geistes im begnadeten Menschen. Die »Gotteskindschaft« ist für ihn der Inbegriff alles dessen, was man Gnade im Menschen nennt. Im Sinne der Östlich-patristischen Tradition nimmt Scheeben eine Theorie von der Einwohnung des Heiligen Geistes an, welche als formale Ursächlichkeit für das christliche Leben zu interpretieren ist, eine These, die gelegentlich auch von einer theologischen Minderheit in früheren Zeiten vertreten wurde. Scheeben erfuhr Widerspruch durch den römischen Theologen Th. Granderath (1838-1902). Er ließ sich jedoch nicht beirren. Seine Lehre schließt in sich, daß die Einwohnung des Heiligen Geistes als Vereinigung,
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Einsenkung und Einpflanzung im Menschen verstanden werden muß. Die freie Willenshandlung entsteht nach der »Analogie der durch Eingießung des Samens vermittelten Zeugung«. Die göttliche Einwirkung ist nicht nur von außen in dem Samen und vermittels des Samens tätig. Es entsteht eine wechselseitige Angehörigkeit und Durchdringung Gottes und des Menschen. Das bekannte Bild »der Geist wohnt in der Seele wie in einem Tempel« setzt der Zusammengehörigkeit die nötigen Grenzen. Es ist keine Vermischung, sondern eine Durchdringung. Biblische Ausdrucksformen dieses Vorgangs sieht Scheeben in den Worten »Besiegelung« und »Salbung«, womit die innigste Vereinigung und intimste Selbstmitteilung versinnbildlicht wird. Er bezieht die zeithafte Mitteilung des Geistes auf seinen ewigen Hervorgang im trinitarischen Leben (im Geiste Augustins). Dies bedeutet, daß es sich nach ihm um eine proprietas, nicht um eine Appropriation handelt (J.M.Palma, Gnadenlehre. Von der Reformation bis zur Gegenwart, 1980, 158f).