4. UNTERABSCHNITT Besondere Gegenwart des Heiligen Geistes

Die besondere Wirksamkeit des Heiligen Geistes im Gerechtfertigten wurde in der katholischen Theologie ohne Gefährdung des Glaubens nachdrücklich betont und erklärt von dem Theologen Matthias Joseph Scheeben (1835-1888). Er behandelt ausführlich das Thema von der »Einwohnung« des Heiligen Geistes im begnadeten Menschen. Die »Gotteskindschaft« ist für ihn der Inbegriff alles dessen, was man Gnade im Men­schen nennt. Im Sinne der Östlich-patristischen Tradi­tion nimmt Scheeben eine Theorie von der Einwoh­nung des Heiligen Geistes an, welche als formale Ur­sächlichkeit für das christliche Leben zu interpretieren ist, eine These, die gelegentlich auch von einer theolo­gischen Minderheit in früheren Zeiten vertreten wurde. Scheeben erfuhr Widerspruch durch den römischen Theologen Th. Granderath (1838-1902). Er ließ sich jedoch nicht beirren. Seine Lehre schließt in sich, daß die Einwohnung des Heiligen Geistes als Vereinigung,

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Einsenkung und Einpflanzung im Menschen verstan­den werden muß. Die freie Willenshandlung entsteht nach der »Analogie der durch Eingießung des Samens vermittelten Zeugung«. Die göttliche Einwirkung ist nicht nur von außen in dem Samen und vermittels des Samens tätig. Es entsteht eine wechselseitige An­gehörigkeit und Durchdringung Gottes und des Men­schen. Das bekannte Bild »der Geist wohnt in der See­le wie in einem Tempel« setzt der Zusammengehörig­keit die nötigen Grenzen. Es ist keine Vermischung, sondern eine Durchdringung. Biblische Ausdrucksfor­men dieses Vorgangs sieht Scheeben in den Worten »Besiegelung« und »Salbung«, womit die innigste Vereinigung und intimste Selbstmitteilung versinnbild­licht wird. Er bezieht die zeithafte Mitteilung des Gei­stes auf seinen ewigen Hervorgang im trinitarischen Leben (im Geiste Augustins). Dies bedeutet, daß es sich nach ihm um eine proprietas, nicht um eine Ap­propriation handelt (J.M.Palma, Gnadenlehre. Von der Reformation bis zur Gegenwart, 1980, 158f).

  

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