6. Kapitel

 

Die Funktion des Marienverständnisses für den Vollzug des Christusglaubens

 

Es mag auffallen, dass die Kirche so häufig die Mut­tergotteswürde Marias verkündet. Sie tut dies im Zu­sammenhang mit ihrem Christuszeugnis. Sie spricht

 

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von der Mutter um des Sohnes willen. Die Kirche, das für den unverkürzten Bestand und die Weitergabe der Offenbarung verantwortliche Volk Gottes, lebt aus dem Glauben an den menschgewordenen Gottessohn. Sie lässt keine Verkürzung und keine Aushöhlung der menschlichen Natur Jesu Christi zu. Denn jede Ver­dünnung der menschlichen Natur Christi untergräbt die Erlösung selbst. Wenn in doketischer oder mono-phy­si­tischer Sicht das Menschliche an Christus als blo­ßer Schein erklärt wird, damit das Göttliche umso leuchtender hervortrete, entsteht die verführerische Fassade einer Überfrömmigkeit. In Wahrheit wird durch ein solches Vorgehen die »Fleischwerdung« Gottes geleugnet und so der ganze christliche Glaube verwirrt und gefährdet. Nur dadurch, dass Gott in die menschliche Geschichte einging und sich selbst den Menschen mit seiner Sünde und seiner Todverfallenheit zum Schicksal werden ließ, wurde das menschli­che Leben verwandelt, ja vergöttlicht. Der Glaube ver­liert durch die doketische Verdünnung der menschli­chen Natur Jesu Christi den ihm wesensgemäßen Re­alismus und die unlöslich mit ihm verbundene ge­schichtliche Basis und gerät in eine Atmosphäre spiritualistischer Unwirklichkeit. Die Kirche war sich von Anfang an der Tragweite einer leibfeindlichen Verflüch­tigung der Gestalt Christi zu einer Idee bewusst und hat daher mit Entschiedenheit, ja mit Heftigkeit reagiert, als sich derartige Gefahren erhoben. Es war nicht kirchliche oder hierarchische Herrschsucht, wenn Gnostiker und Doketen verurteilt wurden, sondern verantwortungsbewusste Sorge um den Bestand des christlichen Glaubens. Die Geschichtlichkeit Jesu ist nicht Zugabe, sondern Kern.

Das Bekenntnis zum wahren, konkreten, geschicht­lichen Jesus stellt sich eben dar in dem Bekenntnis zu

 

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Marias wahrer Muttergottesschaft. Dieses ist die Aus­drucksgestalt des unverkürzten Christusglaubens. So gehört der Muttergottesglaube zum Christusglauben gewissermaßen wie die Erscheinung zur Sache. Beide hängen unlöslich miteinander zusammen. Es ist daher nicht befremdlich, sondern wohlbegründet, wenn die Marienlehre sich mit dem wachsenden Christusver­ständnis entfaltete. Je klarer die Gestalt Christi vor das Auge des Gottesvolkes trat (vielfach geschah es in der Auseinandersetzung mit den Häresien), umso deutli­cher wurde Maria erkannt, umso exakter konnte der Marienglaube begrifflich formuliert werden. Seine ent­faltete Form ist dem gläubigen Volke nicht durch Spe­kulationen der Theologen eingeredet oder durch ein kirchliches Diktat im 4. oder 5. Jahrhundert aufgedrängt worden. Er war vielmehr die reife Frucht des im Kampfe mit den Häresien vollentfalteten Christusglaubens.

Wer auf dem Boden der altchristlichen ökumeni­schen Konzilien steht, kann die Würde Marias als der Mutter des Herrn, ja ihre Muttergotteswürde nicht ab­lehnen oder gering schätzen.

Die Verwendung akanonischer Bücher wurde von der Kirche streng verboten, so z.B. im Kanon 59 der Synode von Laodicea (nach 341) und im Kanon 16 des Konzils von Nikaia (325). Papst Innozenz l. zählt in ei­nem Brief an den Bischof Exsuperius von Toulouse vom Jahre 405 zuerst die kanonischen Schriften auf und fährt dann fort: »Du sollst wissen, dass alle ande­ren Schriften, die unter dem Namen des Matthias oder des Jakobus des Jüngeren oder des Petrus und des Johannes, die ein gewisser Leuzius verfasst hat, oder unter dem Namen des Andreas, was von den Philoso­phen Nexocharibes und Leonides stammt, oder unter dem Namen des Thomas und dergleichen gehen, nicht bloß zurückzuweisen sind, sondern auch zu verdam-

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men.« Manches von dem in diesen Werken Gesagten ist in die Volksliteratur eingegangen.

Das Decretum Gelasianum aus dem Anfang des 6. Jahrhunderts, das zwar nicht von einem Papst stammt, sondern in Südgallien als Privatarbeit eines Klerikers entstanden ist, jedoch die römischen An­schauungen und Verhältnisse widerspiegelt, verurteilt zahlreiche Apokryphen und häretische Schriften, dar­unter folgende: Die apokryphen Evangelien unter dem Namen des Matthias, des Jakobus des Jüngeren, des Thomas, das die Manichäer gebrauchen, das apokry­phe Buch über die Kindheit des Erlösers, über die Ge­burt des Erlösers und über Maria und die Hebamme, das Buch »Der Heimgang Marias« (D. 166; Ausgabe E.v. Dobschütz, 1912).

Alle diese Werke müssen also als Phantasiegebilde bzw. als dichterische Schöpfungen charakterisiert werden. Sie entbehren des geschichtlichen Wertes und können daher keinen selbständigen Beitrag für die katholische Marienlehre bieten. Sie sind im Gegenteil geeignet, diese zu verdunkeln. Sie sind vielfach der fruchtbare Mutterboden für den der katholischen Ma­rienlehre feindlichen Marien-Mythus, soweit sie nicht selbst schon Produkte des Mythus sind.

  

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