6.
Kapitel
Die
Funktion des Marienverständnisses für den Vollzug des Christusglaubens
Es
mag auffallen, dass die Kirche so häufig die Muttergotteswürde Marias verkündet.
Sie tut dies im Zusammenhang mit ihrem Christuszeugnis. Sie spricht
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von
der Mutter um des Sohnes willen. Die Kirche, das für den unverkürzten Bestand
und die Weitergabe der Offenbarung verantwortliche Volk Gottes, lebt aus dem
Glauben an den menschgewordenen Gottessohn. Sie lässt keine Verkürzung und
keine Aushöhlung der menschlichen Natur Jesu Christi zu. Denn jede Verdünnung
der menschlichen Natur Christi untergräbt die Erlösung selbst. Wenn in
doketischer oder mono-physitischer Sicht das Menschliche an Christus als bloßer
Schein erklärt wird, damit das Göttliche umso leuchtender hervortrete,
entsteht die verführerische Fassade einer Überfrömmigkeit. In Wahrheit wird
durch ein solches Vorgehen die »Fleischwerdung« Gottes geleugnet und so der
ganze christliche Glaube verwirrt und gefährdet. Nur dadurch, dass Gott in die
menschliche Geschichte einging und sich selbst den Menschen mit seiner Sünde
und seiner Todverfallenheit zum Schicksal werden ließ, wurde das menschliche
Leben verwandelt, ja vergöttlicht. Der Glaube verliert durch die doketische
Verdünnung der menschlichen Natur Jesu Christi den ihm wesensgemäßen Realismus
und die unlöslich mit ihm verbundene geschichtliche Basis und gerät in eine
Atmosphäre spiritualistischer Unwirklichkeit. Die Kirche war sich von Anfang an
der Tragweite einer leibfeindlichen Verflüchtigung der Gestalt Christi zu
einer Idee bewusst und hat daher mit Entschiedenheit, ja mit Heftigkeit
reagiert, als sich derartige Gefahren erhoben. Es war nicht kirchliche oder
hierarchische Herrschsucht, wenn Gnostiker und Doketen verurteilt wurden,
sondern verantwortungsbewusste Sorge um den Bestand des christlichen Glaubens.
Die Geschichtlichkeit Jesu ist nicht Zugabe, sondern Kern.
Das
Bekenntnis zum wahren, konkreten, geschichtlichen Jesus stellt sich eben dar
in dem Bekenntnis zu
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Marias
wahrer Muttergottesschaft. Dieses ist die Ausdrucksgestalt des unverkürzten
Christusglaubens. So gehört der Muttergottesglaube zum Christusglauben
gewissermaßen wie die Erscheinung zur Sache. Beide hängen unlöslich
miteinander zusammen. Es ist daher nicht befremdlich, sondern wohlbegründet,
wenn die Marienlehre sich mit dem wachsenden Christusverständnis entfaltete.
Je klarer die Gestalt Christi vor das Auge des Gottesvolkes trat (vielfach
geschah es in der Auseinandersetzung mit den Häresien), umso deutlicher wurde
Maria erkannt, umso exakter konnte der Marienglaube begrifflich formuliert
werden. Seine entfaltete Form ist dem gläubigen Volke nicht durch Spekulationen
der Theologen eingeredet oder durch ein kirchliches Diktat im 4. oder 5. Jahrhundert
aufgedrängt
worden. Er war vielmehr die reife Frucht des im Kampfe mit den Häresien
vollentfalteten Christusglaubens.
Wer
auf dem Boden der altchristlichen ökumenischen Konzilien steht, kann die Würde
Marias als der Mutter des Herrn, ja ihre Muttergotteswürde nicht ablehnen
oder gering schätzen.
Die
Verwendung akanonischer Bücher wurde von der Kirche streng verboten, so z.B. im
Kanon 59 der Synode von Laodicea (nach 341) und im Kanon 16 des Konzils von
Nikaia (325). Papst Innozenz l. zählt in einem Brief an den Bischof
Exsuperius von Toulouse vom Jahre 405 zuerst die kanonischen Schriften auf und fährt
dann fort: »Du sollst wissen, dass alle anderen Schriften, die unter dem
Namen des Matthias oder des Jakobus des Jüngeren oder des Petrus und des
Johannes, die ein gewisser Leuzius verfasst hat, oder unter dem Namen des
Andreas, was von den Philosophen Nexocharibes und Leonides stammt, oder unter
dem Namen des Thomas und dergleichen gehen, nicht bloß zurückzuweisen sind,
sondern auch zu verdam-
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men.«
Manches von dem in diesen Werken Gesagten ist in die Volksliteratur eingegangen.
Das
Decretum Gelasianum aus dem Anfang des 6. Jahrhunderts, das zwar nicht von einem
Papst stammt, sondern in Südgallien als Privatarbeit eines Klerikers entstanden
ist, jedoch die römischen Anschauungen und Verhältnisse widerspiegelt,
verurteilt zahlreiche Apokryphen und häretische Schriften, darunter folgende:
Die apokryphen Evangelien unter dem Namen des Matthias, des Jakobus des Jüngeren,
des Thomas, das die Manichäer gebrauchen, das apokryphe Buch über die
Kindheit des Erlösers, über die Geburt des Erlösers und über Maria und die
Hebamme, das Buch »Der Heimgang Marias« (D. 166; Ausgabe E.v.
Dobschütz, 1912).
Alle
diese Werke müssen also als Phantasiegebilde bzw. als dichterische Schöpfungen
charakterisiert werden. Sie entbehren des geschichtlichen Wertes und können
daher keinen selbständigen Beitrag für die katholische Marienlehre bieten. Sie
sind im Gegenteil geeignet, diese zu verdunkeln. Sie sind vielfach der
fruchtbare Mutterboden für den der katholischen Marienlehre feindlichen
Marien-Mythus, soweit sie nicht selbst schon Produkte des Mythus sind.