4. ABSCHNITT

 

Das Zeugnis der Heiligen Schrift von Maria

 

 

1. Kapitel

 

Methodische Vorbemerkungen

 

Die Angaben der Schrift über Maria sind zahlenmä­ßig nicht sehr häufig. Sie haben aber einen umso grö­ßeren Tiefgang und ein umso größeres Gewicht. Die Schrift bietet also keine Marienlehre. Mit ihren Texten lässt sich kein Marienleben schreiben. Sie enthält aber entscheidende Hinweise auf die Stellung Marias zu Je­sus Christus und zu der Gemeinde. Sie sagen das Fun­damentale über Maria aus, aus dem sich die kirchliche Marienlehre entfalten lässt.

Von besonderer Tragweite ist für die mariologische Fragestellung die »Apostolische Überlieferung«. Gera­de hier freilich ergeben sich aufgrund der neueren the­o­logischen Forschungen beachtliche Fragen. Wäh­rend man früher Schrift und Überlieferung zwei von­ein­ander unabhängige, nebeneinander herfließende »Quellen« der Offenbarung nannte, ist, wie im ersten Bande dieses Werkes dargelegt wurde, inzwischen die Erkenntnis gewonnen worden, dass nach dem Konzil von Trient die mündliche Überlieferung ihr unverkenn­bares Gewicht hat, aber verstanden werden muss als die (nicht nur logische, sondern im lebendigen Glau­bensleben geschehene) Fortentwicklung und Auswirkung dessen, was in der Bibel vorliegt.

 

27

 

Diese Erklärung hat einerseits die Folge, dass die Of­fenbarung in nicht wenigen und nicht unwichtigen Fragen nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar in der Heiligen Schrift gefunden werden kann und für ihre volle Erkenntnis die Überlieferung im Sinne der konstitu­ti­ven Schriftauslegung herangezogen werden muss, dass dabei aber immer die Schrift selbst der Maßstab bleibt für den Inhalt der Überlieferung. Daraus ergaben sich nicht selten schwer zu handhabende hermeneutische Regeln.

Für die Erkenntnis der Offenbarung in der nachbibli­schen apostolischen Überlieferung ist es auch von Ge­wicht, zu unterscheiden zwischen der persönlichen Meinung eines Theologen und der zur apostolischen Über­lieferung gehörenden kirchlichen Aussage.

Bei der Interpretation der Schrift kann der Theologe von zwei Gefahren bedroht werden. Die eine ist die spezifische Gefahr des Dogmatikers, die andere jene des Exegeten. Die beiden Gefahren ergeben sich aus den je besonderen Aufgaben dieser zwei theologi­schen Wissenschaftszweige. Der Dogmatiker kann von der Versuchung angefochten werden, alles schon formell in der Schrift finden zu wollen, was später das kirchliche Lehramt als Glaubensinhalt hinstellt (Mysti­zismus). Er vergäße in einer solchen Denkweise, dass die Kirche eine geschichtliche Realität ist, zu der das Wachsen gehört.

Dem Exegeten kann es von seiner exakten philologi­schen Methode her manchmal vorkommen, als ob sich von einer späteren kirchlichen Aussage nichts oder wenig in der Schrift fände (Rationalismus). Es ist in der Tat für den Bestand der Theologie als Wissen­schaft le­benswichtig, dass genau geprüft wird, was in der Schrift steht und was nicht in ihr steht. Man darf indes nicht übersehen, dass es für spätere kirchliche

28

 

Aussagen genügt, wenn die Schrift keimhafte Ansätze bietet. Mehr wird für die Glaubensaussage selbst nicht gefordert.

Für die Entfaltung der in der Schrift gesäten Keime sind mancherlei Kräfte wirksam. Deren Einsatz ist nicht ausschließlich der Tätigkeit des in der Kirche wir­kenden Heiligen Geistes zu verdanken, sondern geht weithin auf das Konto der freien Entscheidung der Glaubensträger. Man könnte sich, ohne mit dem Glau­ben bzw. mit der Schrift in Widerspruch zu geraten, vorstellen, dass manche Keime, die sich später entfal­tet haben, unentfaltet geblieben wären, oder dass un-entfaltet Gebliebenes entfaltet worden wäre. Wenn die freie Entscheidung der Glaubensträger genannt wird, so heißt dies nicht, dass Willkür am Werke ist. Die freie Entscheidung ist vielmehr ihrerseits wieder bedingt durch Zeitumstände oder durch Fragen und Probleme in den Gemeinden oder durch neu sich eröff­nende Verstehensmöglichkeiten. (Siehe für diese Pro­blematik L. Scheffczyk, Einleitung in dem Werke »Ur­stand, Fall und Erbsünde« Im »Handbuch der Dog­men­ge­schich­te«, Bd. 2, Artikel 3d, 1982, 5ff.)

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band V-5