2. Mariologische Thesen in der nachreformatorischen

Zeit

 

Erst in der nachreformatorischen Zeit sind systema­tische mariologische Werke in größerer Zahl entstan­den. Sehr bald drängten sich allerdings wiederum Ein­zelfragen in den Vordergrund, insbesondere hinsicht­lich der Erbsündenfreiheit Marias, ihrer Aufnahme in

 

16

 

die Herrlichkeit Gottes und ihrer Mitwirkung bei der Er­lösung.

Nachdem schon im 9. Jahrhundert Marias Beitrag zur Erlösung in den Blick kam, wird vom 15. Jahrhun­dert an der Ausdruck »Miterlöserin« (Corredemtrix) diskutiert. Die Mariologie wird im 17. und 18. Jahrhun­dert in hohem Maße von Affekt und Polemik be­stimmt.

Eine patristisch fundierte Mariologie wurde im 19. Jahr­hundert von J. H. Newman und von M. J. Scheeben, der allerdings manche eigenartigen Thesen ent­wickelte, eingeleitet. Die Hauptfragen kreisen immer wieder um Marias Beteiligung am Erlösungswerk. Ist sie »Miterlöserin«, Mittlerin aller Gnaden? Dieses Pro­blem konzentriert sich zu der Frage nach dem Verhält­nis Marias zur Kirche und der Kirche zu Maria. Von den umstrittenen Fragen wurden im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts zwei dogmatisiert, im Jahre 1854 die Erbsündenfreiheit Marias durch Papst Pius IX., im Jahre 1950 von Papst Pius XlI. die leibliche Aufnahme Marias in die leibliche Verklärung. Die übrigen noch ge­nannten mariologischen Probleme wurden von der Kir­che nicht entschieden, insbesondere erwies sich Pius XII. ablehnend.

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band V-5