2.
Mariologische Thesen in der nachreformatorischen
Zeit
Erst
in der nachreformatorischen Zeit sind systematische mariologische Werke in größerer
Zahl entstanden. Sehr bald drängten sich allerdings wiederum Einzelfragen
in den Vordergrund, insbesondere hinsichtlich der Erbsündenfreiheit Marias,
ihrer Aufnahme in
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die
Herrlichkeit Gottes und ihrer Mitwirkung bei der Erlösung.
Nachdem
schon im 9. Jahrhundert Marias Beitrag zur Erlösung in den Blick kam, wird vom
15. Jahrhundert an der Ausdruck »Miterlöserin« (Corredemtrix) diskutiert.
Die Mariologie wird im 17. und 18. Jahrhundert in hohem Maße von Affekt und
Polemik bestimmt.
Eine
patristisch fundierte Mariologie wurde im 19.
Jahrhundert von J. H. Newman und von M. J. Scheeben, der allerdings manche
eigenartigen Thesen entwickelte, eingeleitet. Die Hauptfragen kreisen immer
wieder um Marias Beteiligung am Erlösungswerk. Ist sie »Miterlöserin«,
Mittlerin aller Gnaden? Dieses Problem konzentriert sich zu der Frage nach dem
Verhältnis Marias zur Kirche und der Kirche zu Maria. Von den umstrittenen
Fragen wurden im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts zwei dogmatisiert, im Jahre
1854 die Erbsündenfreiheit Marias durch Papst Pius IX., im Jahre 1950 von Papst
Pius XlI. die leibliche Aufnahme Marias in die leibliche Verklärung. Die übrigen
noch genannten mariologischen Probleme wurden von der Kirche nicht
entschieden, insbesondere erwies sich Pius XII. ablehnend.