4. Kapitel

 

Mittelalter und Neuzeit

 

In der karolingischen Zeit (8. und 9. Jahrhundert) beginnen neue Fragen. Es handelt sich um die Freiheit Marias von der alle Menschen drückenden Erbsünde und ihrer leibhaftigen Aufnahme in die Herrlichkeit, ein Vollendungsvorgang, der für die »Wiederkunft« Jesu Christi den gerechtfertigten Menschen verheißen ist.

Die Diskussion führte im Zusammenhang mit den beiden genannten altchristlichen Glaubenslehren auf dem Wege vieler theologischer, häufig in Gegensätzen verlaufender Anstrengungen in einer jahrhundertelan­gen Bemühung zu zwei weiteren Dogmen, in denen die Ausnahmestellung Marias in der Heilsgeschichte zum Ausdruck kommt, zu dem Dogma von der Erb-sündelosigkeit Marias, welches durch Papst Pius IX. 1854 verkündet wurde, und zu dem Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in die himmlische Herr­lichkeit, das Pius XII. 1950 proklamiert hat.

Die mariologischen Glaubenssätze bilden die Grund­lage für die Erkenntnis der ethisch-heilshaften Gestalt und Wirksamkeit Marias.

 

 

 

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