4.
Kapitel
Mittelalter
und Neuzeit
In
der karolingischen Zeit (8. und 9. Jahrhundert) beginnen neue Fragen. Es handelt
sich um die Freiheit Marias von der alle Menschen drückenden Erbsünde und
ihrer leibhaftigen Aufnahme in die Herrlichkeit, ein Vollendungsvorgang, der für
die »Wiederkunft« Jesu Christi den gerechtfertigten Menschen verheißen ist.
Die
Diskussion führte im Zusammenhang mit den beiden genannten altchristlichen
Glaubenslehren auf dem Wege vieler theologischer, häufig in Gegensätzen
verlaufender Anstrengungen in einer jahrhundertelangen Bemühung zu zwei
weiteren Dogmen, in denen die Ausnahmestellung Marias in der Heilsgeschichte zum
Ausdruck kommt, zu dem Dogma von der Erb-sündelosigkeit Marias, welches durch
Papst Pius IX. 1854 verkündet wurde, und zu dem Dogma von der leiblichen
Aufnahme Marias in die himmlische Herrlichkeit, das Pius XII. 1950 proklamiert
hat.
Die
mariologischen Glaubenssätze bilden die Grundlage für die Erkenntnis der
ethisch-heilshaften Gestalt und Wirksamkeit Marias.
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