6. Kapitel

 

Die Heilshaftigkeit

 

Die Heilswirksamkeit des Sakramentes ist bedingt durch seinen Zweck, besondere Heilsdienste im Volke Gottes zu ermöglichen. Sie besteht in einer besonde­ren unverlierbaren Christusverähnlichung (Christus­mal) und ekklesialen Position. Diese Doppelwirkung begreift die innere Befähigung zu besonderen Dien­sten in sich, die ohne Weihe nicht vollzogen werden können ( = res et sacramentum). Damit verbindet sich eine Selbstmitteilung Christi und Gottes des Vaters so­wie des Heiligen Geistes, welche dem Träger der ver­liehenen Vollmachten jene Einsichten und Impulse ver­leihen will, die dem rechten Vollzug der Vollmachten dient.

 

 

 

 

 

 

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