6.
Kapitel
Die
Heilshaftigkeit
Die
Heilswirksamkeit des Sakramentes ist bedingt durch seinen Zweck, besondere
Heilsdienste im Volke Gottes zu ermöglichen. Sie besteht in einer besonderen
unverlierbaren Christusverähnlichung (Christusmal) und ekklesialen Position.
Diese Doppelwirkung begreift die innere Befähigung zu besonderen Diensten in
sich, die ohne Weihe nicht vollzogen werden können ( = res et sacramentum).
Damit verbindet sich eine Selbstmitteilung Christi und Gottes des Vaters sowie
des Heiligen Geistes, welche dem Träger der verliehenen Vollmachten jene
Einsichten und Impulse verleihen will, die dem rechten Vollzug der Vollmachten
dient.
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