3.
Kapitel
Das
äußere Zeichen
Was
das äußere Zeichen betrifft, so ist es in allen Fällen die Handauflegung und
das Gebet. Die Gleichheit des äußeren Zeichens darf jedoch nicht über die
Ungleichheit der verschiedenen Weihestufen hinwegtäuschen; denn es ist nicht
nur das äußere Zeichen, sondern die Intention der jeweiligen Weihe zu betrachten.
Wie wir früher gesehen haben, kann das Zeichen nicht nur in seinem materiellen
Gehalt, sondern es
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muß in seinem durch
den Glauben gemeinten und zu Interpretierenden Sinn verstanden werden. Jesus
selbst hat über das äußere Zeichen keine Anordnung getroffen. Wir werden
jedoch durch die Pastoralbriefe darüber unterrichtet, daß die Übertragung der
Bischofsweihe durch Handauflegung und Gebet geschah (1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6).
In der Väterzeit wird vielfach noch die Salbung bezeugt.
Wenn
in der apostolischen Zeit als äußeres Zeichen Handauflegung und Gebet gewählt
wurden, so entsprach dies einem im Alten Testament und im Judentum bezeugten
Brauch. Die Handauflegung spielte auch im außerbiblischen Bereich, und zwar
sowohl in der profanen als auch in der religiös-kultischen Sphäre, eine große
Rolle. Im Alten Testament begegnet sie uns vor allem als Einführung der
Leviten. Als an Stelle des Mose ein anderer das Volk Gottes in das Land Kanaan
führen sollte, nämlich Josua, wurde er durch Handauflegung hierzu bestellt (Num
22f; 27,18ff; Dtn 34,8). Im Anschluß an den alttestamentlichen Brauch hat sich
im späteren Judentum die Einrichtung der Amtseinsetzung durch Handauflegung
entwickelt. Dabei handelt es sich jeweils um eine einmalige, unwiederholbare
Bevollmächtigung. Die Apostel konnten sich um so eher für berechtigt halten,
mit dem ihnen gewohnten Ritus ihre von Christus empfangenen Aufgaben und
Gewalten an Nachfolger weiterzugeben, als sich Christus selbst einer
alttestamentlichen Institution, nämlich der Institution des Schaliach
bediente, um seine Sendung an die Apostel weiterzugeben. So legte sich nahe, daß
die zu seinen Scheluchim ernannten Männer einen mit dieser Institution
verbundenen Brauch verwendeten, um ihrerseits wiederum andere mit den der Kirche
obliegenden Aufgaben zu betrauen.
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Die
Salbung der Hände bildete sich vom 8. Jahrhundert an allmählich aus und
wurde ein allgemein angewandtes Element des Weiheritus. Sie wurde sogar bis
zum 12. Jahrhundert vereinzelt als Weiheform angesehen. Die Überreichung der
kirchlichen Geräte, die wohl in Anlehnung an die gallikanische Art der Erteilung
der niederen Weihen entstand und von der germanisch-rechtlichen Form der
Besitzanweisung im Lehenswesen beeinflußt war, kam vom 9. Jahrhundert an auf
und wurde zunächst von manchen Bischöfen zur Veranschaulichung der durch die
Weihe übertragenen Gewalten vorgenommen. Sie trat bald so in den Vordergrund,
daß sie im 13. Jahrhundert vielfach als das ausschlaggebende Geschehen
betrachtet wurde.
Pius
XII. hat jede Unsicherheit und Unklarheit beseitigt, indem er in einer
Apostolischen Konstitution vom 30. November 1947 sagte: »Kraft unser höchsten
Apostolischen Vollmacht und aus sicherem Wissen erklären und — soweit es
notwendig sein sollte - verordnen wir: Die Materie der heiligen Diakonats-,
Priester- und Bischofsweihe ist allein die Handauflegung; die ebenfalls einzige
Form sind die den Vollzug dieser Materie in ihrem Sinn bestimmenden Worte,
durch welche die sakramentalen Wirkungen - nämlich die durch die Weihe
verliehene Gewalt und die Gnade des Heiligen Geistes — eindeutig bezeichnet
und die von der Kirche als solche aufgefaßt und verwendet werden.
Dementsprechend ... erklären ... und verordnen wir für den Fall, daß jemals
eine gegenteilige rechtsgültige Bestimmung bestanden haben sollte: Die Übergabe
der Geräte ist wenigstens von jetzt an nicht notwendig zur Gültigkeit der
heiligen Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe.«
In
den Ostkirchen wird bis zum heutigen Tage die Weihe im allgemeinen nur durch
Handauflegung und
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Gebet, nicht durch Überreichung
von kirchlichen Geräten gespendet.
Auch
hier muß wieder hervorgehoben werden, daß das innere Zeichen, auf welches das
äußere verweist, in einer spezifischen Teilnahme am Sendungsauftrag der
Apostel und in einer bestimmten Position innerhalb des Gottesvolkes besteht.