3. Kapitel

 

Das äußere Zeichen

 

Was das äußere Zeichen betrifft, so ist es in allen Fällen die Handauflegung und das Gebet. Die Gleich­heit des äußeren Zeichens darf jedoch nicht über die Ungleichheit der verschiedenen Weihestufen hinweg­täuschen; denn es ist nicht nur das äußere Zeichen, sondern die Intention der jeweiligen Weihe zu betrach­ten. Wie wir früher gesehen haben, kann das Zeichen nicht nur in seinem materiellen Gehalt, sondern es

 

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muß in seinem durch den Glauben gemeinten und zu Interpretierenden Sinn verstanden werden. Jesus selbst hat über das äußere Zeichen keine Anordnung getroffen. Wir werden jedoch durch die Pastoralbriefe darüber unterrichtet, daß die Übertragung der Bi­schofsweihe durch Handauflegung und Gebet ge­schah (1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6). In der Väterzeit wird vielfach noch die Salbung bezeugt.

Wenn in der apostolischen Zeit als äußeres Zeichen Handauflegung und Gebet gewählt wurden, so ent­sprach dies einem im Alten Testament und im Juden­tum bezeugten Brauch. Die Handauflegung spielte auch im außerbiblischen Bereich, und zwar sowohl in der profanen als auch in der religiös-kultischen Sphä­re, eine große Rolle. Im Alten Testament begegnet sie uns vor allem als Einführung der Leviten. Als an Stelle des Mose ein anderer das Volk Gottes in das Land Ka­naan führen sollte, nämlich Josua, wurde er durch Handauflegung hierzu bestellt (Num 22f; 27,18ff; Dtn 34,8). Im Anschluß an den alttestamentlichen Brauch hat sich im späteren Judentum die Einrichtung der Amtseinsetzung durch Handauflegung entwickelt. Da­bei handelt es sich jeweils um eine einmalige, unwiederholbare Bevollmächtigung. Die Apostel konnten sich um so eher für berechtigt halten, mit dem ihnen gewohnten Ritus ihre von Christus empfangenen Auf­gaben und Gewalten an Nachfolger weiterzugeben, als sich Christus selbst einer alttestamentlichen Institu­tion, nämlich der Institution des Schaliach bediente, um seine Sendung an die Apostel weiterzugeben. So legte sich nahe, daß die zu seinen Scheluchim ernann­ten Männer einen mit dieser Institution verbundenen Brauch verwendeten, um ihrerseits wiederum andere mit den der Kirche obliegenden Aufgaben zu betrau­en.

 

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Die Salbung der Hände bildete sich vom 8. Jahrhun­dert an allmählich aus und wurde ein allgemein ange­wandtes Element des Weiheritus. Sie wurde sogar bis zum 12. Jahrhundert vereinzelt als Weiheform angese­hen. Die Überreichung der kirchlichen Geräte, die wohl in Anlehnung an die gallikanische Art der Ertei­lung der niederen Weihen entstand und von der germanisch-rechtlichen Form der Besitzanweisung im Lehenswesen beeinflußt war, kam vom 9. Jahrhundert an auf und wurde zunächst von manchen Bischöfen zur Veranschaulichung der durch die Weihe übertrage­nen Gewalten vorgenommen. Sie trat bald so in den Vordergrund, daß sie im 13. Jahrhundert vielfach als das ausschlaggebende Geschehen betrachtet wurde.

Pius XII. hat jede Unsicherheit und Unklarheit besei­tigt, indem er in einer Apostolischen Konstitution vom 30. November 1947 sagte: »Kraft unser höchsten Apo­stolischen Vollmacht und aus sicherem Wissen erklä­ren und — soweit es notwendig sein sollte - verord­nen wir: Die Materie der heiligen Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe ist allein die Handauflegung; die ebenfalls einzige Form sind die den Vollzug dieser Ma­terie in ihrem Sinn bestimmenden Worte, durch wel­che die sakramentalen Wirkungen - nämlich die durch die Weihe verliehene Gewalt und die Gnade des Heiligen Geistes — eindeutig bezeichnet und die von der Kirche als solche aufgefaßt und verwendet wer­den. Dementsprechend ... erklären ... und verordnen wir für den Fall, daß jemals eine gegenteilige rechts­gültige Bestimmung bestanden haben sollte: Die Übergabe der Geräte ist wenigstens von jetzt an nicht notwendig zur Gültigkeit der heiligen Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe.«

In den Ostkirchen wird bis zum heutigen Tage die Weihe im allgemeinen nur durch Handauflegung und

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Gebet, nicht durch Überreichung von kirchlichen Ge­räten gespendet.

Auch hier muß wieder hervorgehoben werden, daß das innere Zeichen, auf welches das äußere verweist, in einer spezifischen Teilnahme am Sendungsauftrag der Apostel und in einer bestimmten Position inner­halb des Gottesvolkes besteht.

  

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