2. Kapitel

 

Dreistufigkeit

 

Das Sakrament des Ordo unterscheidet sich von al­len übrigen Sakramenten in formaler Hinsicht da­durch, daß es dreistufig ist. Wir unterscheiden die Bi­schofs­weihe, die Priesterweihe und die Diakonatsweihe. Das ganze Weihesakrament ist auseinandergefal­tet in diese Dreiheit. Die Stufung bedeutet zugleich ei­ne Rangordnung. Norm und Maßstab für das gesamte Weihesakrament ist die Bischofsweihe. Während im Mittelalter manche Theologen der Meinung waren, daß die Bischofsweihe nur ein Sakramentale sei, daß das eigentliche Weihesakrament die Priesterweihe im engeren Sinne darstelle, zeigt ein Blick auf die urapo­stolische Kirche, auf die Vätertheologie, auf die kirchli­che Liturgie sowie auf die dem Bischof obliegenden Aufgaben, daß, falls die Weihe überhaupt ein Sakra­ment ist, man diesen Charakter in erster Linie der Bi­schofsweihe zusprechen muß. Man hat die im Mittel-alter vielfach vorgetragene These damit begründet, daß die Weihe vor allem die Konsekrationsgewalt in der Eucharistiefeier übertrage, daß diese aber jedem

 

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einfachen Priester zustehe. Dabei wurde übersehen, daß es dem Bischof obliegt, Angehörige des Gottes­volkes mit der Konsekrationsgewalt auszurüsten, daß ferner der Priester seine priesterlichen Funktionen nur im Auftrag des Bischofs zu vollziehen berechtigt ist, endlich, daß das Amt des Priesters eine Ausgliederung aus dem in der Urkirche allein bestehenden bischöfli­chen Amte ist.

Das Konzil von Trient hat zwar die Überordnung des Bischofs über den Priester gelehrt, die Frage der Sa-kramentalität der Bischofsweihe selbst jedoch offen­gelassen. Der Bischof vermag durch die Priesterweihe die Eucharistiefähigkeit der Kirche aufrechtzuerhalten und hat für die geordnete Eucharistiefeier in der von ihm geleiteten Teilkirche Vorsorge zu treffen. Er schafft die unentbehrliche Voraussetzung für den Voll­zug jenes Sakramentes, in welchem die kirchliche Ein­heit in besonderer Weise begründet ist.

  

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