5. Kapitel

Der Spender

1. Der Bischof »ordentlichem Spender

 Die ekklesiologische Bedeutung der Firmung läßt es verständlich erscheinen, daß der ordentliche Spender der Bischof ist (Kirchenversammlung von Trient, Sit­zung 7, Kanon 3; DS 1630; vgl. DS 215; 794; 608; 1318). Das Konzil hat jedoch mit Rücksicht auf die Ostkirchen die Frage in einem gewissen Sinne offen­gelassen, insofern es nur die These verwarf, der Bi­schof sei nicht ordentlicher Spender der Firmung bzw. die Bischöfe hätten nur die gleiche Firmgewalt wie die Priester.

Die Schrift gibt darauf Hinweise, wenn sie erklärt, daß die von Philippus in Samaria Getauften von Jo-

 

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hannes und Petrus, nicht von Philippus selbst gefirmt wurden (Apg 8,14f). Desgleichen war es Paulus, wel­cher die in Ephesus von anderen Getauften firmte (Apg 19,4f).

In der ältesten Zeit wurden Taufe und Firmung ge­meinsam vom Bischof gespendet. Auch als die Tauf-spendung von der Firmung abgetrennt und von den Priestern vorgenommen wurde, blieb in der abendlän­dischen Kirche die Firmung dem Bischof vorbehalten.

Der tiefere Grund ist darin zu sehen, daß im Bischof die Öffentlichkeit der Kirche dargestellt wird und die Firmung eben das Sakrament der Vollendung und des unerschrockenen Christusbekenntnisses in der Öffent­lichkeit ist.

  

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