5.
Kapitel
Der
Spender
1.
Der Bischof »ordentlichem Spender
Die
ekklesiologische Bedeutung der Firmung läßt es verständlich erscheinen, daß
der ordentliche Spender der Bischof ist (Kirchenversammlung von Trient, Sitzung
7, Kanon 3; DS 1630; vgl. DS 215; 794; 608; 1318). Das Konzil hat jedoch mit Rücksicht
auf die Ostkirchen die Frage in einem gewissen Sinne offengelassen, insofern
es nur die These verwarf, der Bischof sei nicht ordentlicher Spender der
Firmung bzw. die Bischöfe hätten nur die gleiche Firmgewalt wie die Priester.
Die
Schrift gibt darauf Hinweise, wenn sie erklärt, daß die von Philippus in
Samaria Getauften von Jo-
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hannes und Petrus,
nicht von Philippus selbst gefirmt wurden (Apg 8,14f). Desgleichen war es
Paulus, welcher die in Ephesus von anderen Getauften firmte (Apg 19,4f).
In
der ältesten Zeit wurden Taufe und Firmung gemeinsam vom Bischof gespendet.
Auch als die Tauf-spendung von der Firmung abgetrennt und von den Priestern
vorgenommen wurde, blieb in der abendländischen Kirche die Firmung dem
Bischof vorbehalten.
Der
tiefere Grund ist darin zu sehen, daß im Bischof die Öffentlichkeit der Kirche
dargestellt wird und die Firmung eben das Sakrament der Vollendung und des
unerschrockenen Christusbekenntnisses in der Öffentlichkeit ist.